Weitere Entscheidung unten: OVG Niedersachsen, 31.01.2000

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   OVG Niedersachsen, 06.04.2006 - 9 KN 267/03   

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OVG Niedersachsen, 06.04.2006 - 9 KN 267/03 (https://dejure.org/2006,13620)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.04.2006 - 9 KN 267/03 (https://dejure.org/2006,13620)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. April 2006 - 9 KN 267/03 (https://dejure.org/2006,13620)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan wegen eines Neuanpflanzungsgebotes auch für gärtnerisch abgeschlossen gestaltete Grundstücke.

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 5 Nr. 4 BauGB; § 1 Abs. 6 BauGB; § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB; § 31 Abs. 2 BauGB
    Verhältnismäßigkeit eines in einem Bebauungsplan festgesetzten Anpflanzungsgebotes; Anforderungen an die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange durch die Gemeinde bei der Aufstellung oder Änderung des Bebauungsplans; Antragsbefugnis für einen Normenkontrollantrag ...

  • Judicialis

    BauGB § 9 I Nr. 25a; ; BauGB § 9 I Nr. 25b

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verhältnismäßigkeit eines Anpflanzungsgebots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verhältnismäßigkeit eines in einem Bebauungsplan festgesetzten Anpflanzungsgebotes; Anforderungen an die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange durch die Gemeinde bei der Aufstellung oder Änderung des Bebauungsplans; Antragsbefugnis für einen Normenkontrollantrag ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 31.08.2000 - 4 CN 6.99

    Eingriff, naturschutzrechtlicher; Innenbereich; Landesrecht; Maß der baulichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.04.2006 - 9 KN 267/03
    Ihm gegenüber ist deshalb eine Berufung auf die Eigentumsgewährleistung nach Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG versagt (BVerwG, Urteil vom 31.08.2000 - 4 CN 6/99 - BVerwGE 112, 41 = NVwZ 2001, 560 = NuR 2001, 15 = DÖV 2001, 250 = DVBl. 2001, 377).

    Diese städtebaulich beachtlichen Allgemeinbelange müssen umso gewichtiger sein, je stärker die Festsetzungen eines Bebauungsplans die Privatnützigkeit von Grundstücken beschränken oder gar ausschließen (BVerwG, Urteil vom 31.08.2000 - 4 CN 6/99 - a. a. O.).

    Diese Belange müssen umso gewichtiger sein, je stärker die Festsetzungen eines Bebauungsplans die Privatnützigkeit von Grundstücken beschränken oder gar ausschließen (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.08.2000 - 4 CN 6/99 - BVerwGE 112, 41 = DÖV 2001, 250 = NVwZ 2001, 560).

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.04.2006 - 9 KN 267/03
    Die von der Gemeinde bei der Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans gemäß § 1 Abs. 6 BauGB - in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung - vorzunehmende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange ist nach ständiger Rechtsprechung (grundlegend: BVerwG, Urteil vom 12.12.1969 - IV C 105.66 - BVerwGE 34, 301) gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar.

    Eine wirksame städtebauliche Planung setzt voraus, dass hinreichend gewichtige städtebaulich beachtliche Allgemeinbelange für eine Überplanung bestehen (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1969 - 4 C 105.66 - BVerwGE 34, 301).

  • BVerwG, 24.04.1991 - 4 NB 24.90

    Bauplanungsrecht: Festsetzung einer Grünfläche bzw. Straßenrandbegrünung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.04.2006 - 9 KN 267/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschluss vom 24.04.1991 - 4 NB 24.90 - NVwZ 1991, 877 = NuR 1991, 426 = DÖV 1991, 743), der sich der Senat anschließt, erschöpfen sich die Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB inhaltlich nicht darin, lediglich allgemein ein bestimmtes Maß an Begrünung in den Baugebieten sicherzustellen.
  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 CN 14.00

    Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Abwägungsgebot; Eigentumsschutz;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.04.2006 - 9 KN 267/03
    Dies trifft etwa auch dann zu, wenn die Gemeinde die Verwirklichung des Plans für unbestimmte Zeit offen hält (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 2002 - 4 CN 14.00 - BRS 65 Nr. 17).
  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.04.2006 - 9 KN 267/03
    Dabei liegt es im planerischen Ermessen der Gemeinde, welche städtebaulichen Ziele sie sich setzt (BVerwG, Beschluss vom 11.5.1999 - 4 BN 15/99 - UPR 1999, 352; Urteile vom 22.5.1987 - 4 N 4.86 - BVerwGE 77, 308; - 4 C 77.84 - BVerwGE 77, 317).
  • BVerwG, 07.06.1996 - 4 B 91.96

    Bauplanungsrecht: Städtebauliche Sanierung keine Enteignung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.04.2006 - 9 KN 267/03
    Daher kann es insoweit geboten sein, eine Bebauungsplanfestsetzung verfassungskonform auszulegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. März 1977 - IV C 32.76 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG Nr. 19; BVerwG, Beschluss vom 7. Juni 1996 - 4 B 91.96 - BRS 58 Nr. 244).
  • BVerwG, 06.06.2002 - 4 CN 6.01

    Bauleitplanung; Festsetzung von Flächen für den Gemeinbedarf; Abwägungsgebot;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.04.2006 - 9 KN 267/03
    Es muss also stets geprüft werden, ob es ein milderes Mittel gibt, das zur Zweckerreichung gleich geeignet ist, den Eigentümer aber weniger belastet (BVerwG, Urteil vom 6.6.2002 - 4 CN 6.01 - NVwZ 2002, 1506 = BauR 2002, 1660).
  • BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01

    Zur Verletzung von GG Art 14 Abs 1 durch Normenkontrollurteil zur Rechtmäßigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.04.2006 - 9 KN 267/03
    Die Bestandsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG fordert, dass in erster Linie Vorkehrungen getroffen werden, die eine unverhältnismäßige Belastung des Eigentümers real vermeiden und die Privatnützigkeit des Eigentums so weit wie möglich erhalten (BVerfG, Beschluss vom 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01 - BauR 2003, 1338).
  • BVerwG, 15.04.2003 - 4 BN 12.03

    Annahme einer Überraschungsentscheidung; Voraussetzungen für eine Entschädigung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.04.2006 - 9 KN 267/03
    Diese Verpflichtung kann im Einzelfall über das bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung erforderliche Maß hinausgehen (BVerwG, Beschluss vom 15.04.2003 - 4 BN 12/03 - zitiert nach juris).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 77.84

    Zulässigkeit eines erst in der Berufungsinstanz gestellten hilfsweisen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.04.2006 - 9 KN 267/03
    Dabei liegt es im planerischen Ermessen der Gemeinde, welche städtebaulichen Ziele sie sich setzt (BVerwG, Beschluss vom 11.5.1999 - 4 BN 15/99 - UPR 1999, 352; Urteile vom 22.5.1987 - 4 N 4.86 - BVerwGE 77, 308; - 4 C 77.84 - BVerwGE 77, 317).
  • BVerwG, 16.01.1996 - 4 NB 1.96

    Bauplanungsrecht: Planungsermessen der Gemeinden, Überplanung vorhandener

  • BVerwG, 14.05.1992 - 4 C 9.89

    Planfeststellung; Nießbrauch; Teilenteignung; mittelbare Einwirkungen;

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 17.90

    Wohnung in Zinngießerei - Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG, Abstandsflächenrecht,

  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2002 - 5 S 2687/00

    Verletzung des Entwicklungsgebots; Überplanung einer Gewerbefläche mit

  • BVerwG, 10.03.1987 - 4 B 33.87

    Wichtigkeit einer möglicherweise gebotenen und hilfreichen Vernehmung von

  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.2000 - 5 S 3227/98

    Festsetzung eines Technologieparks als sonstiges Sondergebiet im Bebauungsplan

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2003 - 10a D 55/01

    Städtebauliche Erforderlichkeit; Entgegenstehen öffentlicher Belange;

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 N 4.86

    Ausschluß von Vergnügungsstätten im Kerngebiet)

  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

  • BVerwG, 11.03.1977 - 4 C 32.76

    Festsetzungen über den Anschluß an Verkehrsflächen im Bebauungsplan

  • BVerwG, 01.11.1974 - IV C 38.71

    Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans:

  • OVG Niedersachsen, 08.09.2010 - 1 KN 129/07

    Heilung bei falscher Reihenfolge von Ausfertigung und Bekanntmachung eines

    Zur Rechtfertigung der Waldfestsetzung könne nicht das Urteil vom 6. April 2006 (- 9 KN 267/03 -) herangezogen werden.
  • OVG Niedersachsen, 14.05.2019 - 1 KN 101/17

    Begrenzung der Wohnungsgröße im Bebauungsplan

    Denkbar wäre allenfalls eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 6.4.2006 - 9 KN 267/03 -, Rn. 101, juris).
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https://dejure.org/2000,30066
OVG Niedersachsen, 31.01.2000 - 9 KN 267/03 (https://dejure.org/2000,30066)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31.01.2000 - 9 KN 267/03 (https://dejure.org/2000,30066)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31. Januar 2000 - 9 KN 267/03 (https://dejure.org/2000,30066)
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