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LSG Berlin-Brandenburg, 03.09.2010 - L 9 KR 272/09 |
Zitiervorschläge
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. September 2010 - L 9 KR 272/09 (https://dejure.org/2010,19007)
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 7 Abs 1 SGB 4, § 28h Abs 2 SGB 4
Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem Fremdgeschäftsführer
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 7 Abs 1 SGB 4, § 28h Abs 2 SGB 4
Einzugstelle; Versicherungspflicht; Fremdgeschäftsführer; GmbH; keine Geschäftsanteile; keine familiäre Verbindung; abhängige Beschäftigung (bejaht) - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 25.07.2009 - S 86 KR 3161/06
- LSG Berlin-Brandenburg, 03.09.2010 - L 9 KR 272/09
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R
Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.09.2010 - L 9 KR 272/09
Es bleibt dabei, dass bei Fremdgeschäftsführern in der Regel eine abhängige Beschäftigung angenommen werden muss (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 18. Dezember 2001, B 12 KR 10/01 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 14).
- SG Düsseldorf, 21.07.2011 - S 27 (15) R 233/06
Rentenversicherung
Zusammenfassend mag es zutreffen, dass den Beigeladenen zu 1. und 2. eine erhebliche wirtschaftliche Macht zukam, eine solche selbst alleinige faktische wirtschaftliche Macht führt allein aber nicht dazu, dass der Fremdgeschäftsführer frei schalten und walten kann (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 3.9.2010 - 9 KR 272/09), weil die Gesellschafter weiterhin das Weisungsrecht gegenüber dem Fremdgeschäftsführer haben und dieses insbesondere nicht wirksam abbedungen ist (BSG, Urteil vom 25.1.2008, B 12 KR 30/04 R). - SG Düsseldorf, 21.07.2011 - S 27 (15) R 282/06
Rentenversicherung
Insoweit mag es zutreffen, dass dem Kläger eine erhebliche wirtschaftliche Macht zukam, eine solche selbst alleinige faktische wirtschaftliche Macht allein aber nicht dazu führt, dass der Fremdgeschäftsführer frei schalten und walten kann (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 3.9.2010 - 9 KR 272/09), weil die Gesellschafter weiterhin das Weisungsrecht gegenüber dem Fremdgeschäftsführer haben und dieses insbesondere nicht wirksam abbedungen ist (BSG, Urteil vom 25.1.2008, B 12 KR 30/04 R).