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   OVG Niedersachsen, 30.04.1996 - 9 L 1380/93   

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OVG Niedersachsen, 30.04.1996 - 9 L 1380/93 (https://dejure.org/1996,7183)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.04.1996 - 9 L 1380/93 (https://dejure.org/1996,7183)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. April 1996 - 9 L 1380/93 (https://dejure.org/1996,7183)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 6 Abs. 1 S. 1 KAG ND; § 6 Abs. 5 S. 1 KAG ND
    Straßenausbau; Ausbaubeitrag; Beitragsmaßstab; Vorteil; Bemessung des Vorteils; Einschätzungsprärogative

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Straßenausbau; Ausbaubeitrag; Beitragsmaßstab; Vorteil; Bemessung des Vorteils; Einschätzungsprärogative

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Niedersachsen, 16.08.1994 - 9 M 3039/94

    Straßenbaubeitrag; Beitragspflicht; Verbesserung; Straßenentwässerung; Gemeinde;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.04.1996 - 9 L 1380/93
    Es ist rechtlich nicht zu bemängeln, daß 50 Prozent der Kosten für die Herstellung des Regenwasserkanals, der auch das Niederschlagswasser von den anliegenden Grundstücken abführt, in die Abrechnung einbezogen worden ist (Beschl. d. Senats vom 16. August 1994 - 9 M 3039/94 -).
  • OVG Niedersachsen, 08.03.1996 - 9 M 7369/95

    Straßenausbaubeitragssatzung; Beitragsmaßstab; Tiefenbegrenzungsregelung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.04.1996 - 9 L 1380/93
    Nach dem Grundsatz, daß die Gültigkeit einer Verteilungsregelung im Straßenausbaubeitragsrecht regional teilbar ist (vgl. dazu Urt. d. Senats vom 25. Oktober 1978 - IX OVG A 68/77 -, OVGE 34, 463 (464 f.); Driehaus, Kommunalabgabenrecht, KAG NW § 8 Rdnr. 442 m. w. Nachw.) ist es nicht erforderlich, daß die Straßenausbaubeitragssatzung einen für das gesamte Gemeindegebiet geltenden Beitragsmaßstab enthält, es genügt, ist aber auch geboten, daß der Satzunggeber einen Beitragsmaßstab vorsieht, der für das betreffende Abrechnungsgebiet eine vorteilsgerechte Verteilung des beitragsfähigen Aufwandes ermöglicht (Beschluß des Senats vom 8. März 1996 - 9 M 7369/95 - s. NST-N 11/96. S. 272).
  • OVG Niedersachsen, 24.01.2024 - 9 LC 85/18

    Anbaustraße; Außenbereich; Außenbereichsstraße; Bebauungsplan; Beleuchtung;

    Soweit sich das Verwaltungsgericht zur Begründung seiner anderslautenden Entscheidung auf das Senatsurteil vom 30. April 1996 (- 9 L 1380/93 - juris) und den Senatsbeschluss vom 12. Januar 2006 (- 9 ME 245/05 - juris) gestützt hat, sind diese Entscheidungen, die zu Einzelfällen des Straßenausbaubeitragsrecht ergangen sind, auf den vorliegenden Fall nicht unmittelbar übertragbar.

    In dem Urteil vom 30. April 1996 (a. a. O.) hat es der Senat in dem konkreten Einzelfall als rechtmäßig angesehen, bei außergewöhnlich tiefen und bereits über andere Straßen erreichbaren Außenbereichsgrundstücken nur der ausgebauten Straße naheliegende Teilflächen dieser Grundstücke als durch die ausgebaute Straße bevorteilt einzuschätzen.

  • OVG Thüringen, 30.06.2003 - 4 EO 206/96

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge; Vorverteilung; Anliegerstraße; Straßentyp;

    Denn weder hat der Antragsteller im Beschwerdeverfahren substantiierte Einwände gegen diese Verteilungsregelung erhoben noch ist diese Regelung nach dem in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes anzulegenden Prüfungsmaßstab im Falle des hier ausgebauten, nur einseitig anbaubaren Teils des Stumpfenburgweges als offensichtlich nicht sachgerecht zu beanstanden (zur grundsätzlichen Zulässigkeit entsprechender Frontlängenmaßstäbe insbesondere bei einseitig anbaubaren Straßen: OVG Lüneburg, Urteil vom 25.03.1981 - 9 A 87/80 - KStZ 1981, 137 und Urteil vom 30.04.1996 - 9 L 1380/93 - zitiert nach Juris; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 5. Auflage 1999, Rn. 37 ff. zu § 35; zu Zweifeln an der rechtlichen Zulässigkeit: OVG Mecklbg.-Vorp., Urteil vom 12.11.1999 - 1 M 103/99 - NVwZ-RR 2000, 822 unter Hinweis auf OVG Schleswig- Holst., Beschluss vom 28.07.1999 - 2 M 31/98 -).
  • OVG Niedersachsen, 12.01.2006 - 9 ME 245/05

    Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag für die im Außenbereich verlaufende

    So hat der Senat es bereits als rechtmäßig angesehen, bei außergewöhnlich tiefen und bereits über andere Straßen erreichbaren Außenbereichsgrundstücken nur der ausgebauten Straße naheliegende Teilflächen dieser Grundstücke als durch die ausgebaute Straße bevorteilt einzuschätzen (Urt. v. 30.4.1996 - 9 L 1380/93 - NdsMBl 1997, 76 [nur Leitsätze]).
  • OVG Niedersachsen, 19.01.1999 - 9 M 3626/98

    Tiefenbegrenzungsregelung für Innenbereichsgrundstück im Kanalbaubeitragsrecht;

    "Der erkennende Senat hat in seiner jüngeren Rechtsprechung (vgl. Beschl. v. 25.7.1995, 9 M 2457/95; Beschl. v. 8.3.1996, 9 M 7369/95; Urt. v. 30.4.1996, 9 L 1379/93 und 9 L 1380/93) wiederholt darauf hingewiesen, daß derartige Verteilungsregelungen möglicherweise eine dem Vorteilsprinzip des § 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 5 Satz 1 NKAG hinreichend Rechnung tragende Aufwandsverteilung nicht gewährleisten.
  • OVG Sachsen, 01.10.2014 - 5 A 297/13

    Ausbaubeitrag, Bauprogramm, Eventualposition, Bestimmtheit, Frontmetermaßstab

    Bei der Prüfung, ob der Frontmetermaßstab zu einer vorteilsgerechten Verteilung führt, ist nach dem straßenausbaubeitragsrechtlichen Grundsatz der regionalen Teilbarkeit das jeweilige Abrechnungsgebiet in den Blick zu nehmen und zu prüfen, ob ein Abstellen auf die Frontlängen im Abrechnungsgebiet zu einer vorteilsgerechten Aufwandsverteilung führt (vgl. für das entsprechende Landesrecht OVG LSA, Beschl. v. 13. Juni 20012 - 4 L 162/10 -, juris Rn. 4; NdsOVG, Beschl. v. 11. September 2003 - 9 ME 120/03 -, juris Rn. 8; Urt. v. 30. April 1996 - 9 L 1380/93 -, juris Rn. 24; sowie Driehaus a. a. O., § 8 Rn. 480a; enger OVG Sch.-H., Urt. v. 11. Februar 1998 - 2 L 136/96 -, juris Rn. 24 ff., das einen gleichen Grundstückszuschnitt fordert; a. A. OVG MV, Beschl. v. 12. November 1999 - 2 M 31/98 -, juris Rn. 8 f., das den Maßstab generell für ungeeignet erachtet).
  • OVG Niedersachsen, 22.01.1997 - 9 L 6290/95

    Straßenausbau; Heranziehung von Grundstücken; Differenzierung nach

    Der erkennende Senat hat in seiner jüngeren Rechtsprechung (vgl. Beschl. v. 25.7.1995, 9 M 2457/95, Beschl. v. 8.3.1996, 9 M 7369/95, Urt. v. 30.4.1996, 9 L 1379/93 und 9 L 1380/93) wiederholt darauf hingewiesen, daß derartige Verteilungsregelungen möglicherweise eine dem Vorteilsprinzip des § 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 5 Satz 1 NKAG hinreichend Rechnung tragende Aufwandsverteilung nicht gewährleisten.
  • VG Dessau, 03.06.2004 - 2 A 105/02
    Der Verteilungsmaßstab in §§ 5 und 6 StrAB widerspricht dem Grundsatz der Beitragsgerechtigkeit, weil er für das Abrechnungsgebiet der streitbefangenen Ausbaumaßnahme, auf das nach dem Grundsatz der regionalen Teilbarkeit abzustellen ist (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 30. April 1996 - 9 L 1380/93 - vgl. hierzu auch Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 6. Aufl. 2001, § 36 RdNr. 10ff.), zu einer nicht vorteilsgerechten Aufwandsverteilung führt.
  • VG Gera, 07.10.2002 - 4 E 643/02

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge; Straßenausbau; Beiträge; Anlagenbegriff;

    Eine solche generalisierende Betrachtungsweise führt nicht zu einem Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz oder das Verhältnismäßigkeitsprinzip (OVG Lüneburg, Urteil vom 30. April 1996 - 9 L 1380/93 - juris; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, § 36 Rn. 2, 2001).
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