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OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2012 - 9 L 22.12 |
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OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. November 2012 - 9 L 22.12 (https://dejure.org/2012,37160)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 17a GVG
Verweisung auf den Zivilrechtsweg: Erhebung von Wasserentgelt durch berliner Wasserbetriebe - keine Gebühr; Erstattung; privatrechtliches Entgelt - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 17a GVG, § 3 BetrG BE, § 4 BetrG BE, § 16 BetrG BE, § 22 BetrG BE
Berliner Wasserbetriebe; Wasserentgelt; Erstattung; privatrechtliches Entgelt; Zivilrechtsweg; (keine) Gebühr - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 06.04.2005 - 8 CN 1.04
Anschluss- und Benutzungszwang; öffentliche Einrichtung; kommunale Einrichtung; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2012 - 9 L 22.12
5 Die öffentliche Aufgabe der Wasserversorgung kann von der öffentlichen Hand in der Weise wahrgenommen werden, dass für die Grundstückseigentümer einerseits ein öffentlich-rechtliches Anschluss- und Benutzungsrecht und ein öffentlich-rechtlicher Anschluss- und Benutzungszwang bestehen, andererseits die Abwicklung des Versorgungsverhältnisses einschließlich der Bezahlung der erhaltenen Leistung privatrechtlich ausgestaltet wird (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 22. Februar 2012, OVG 9 B 50.11, juris, Rdnr.16, unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 6. April 2005, 8 CN 1.04, juris, zur Fernwärmeversorgung). - OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2012 - 9 B 50.11
Trinkwasserversorgung; Anschluss- und Benutzungszwang; privatrechtliche …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2012 - 9 L 22.12
5 Die öffentliche Aufgabe der Wasserversorgung kann von der öffentlichen Hand in der Weise wahrgenommen werden, dass für die Grundstückseigentümer einerseits ein öffentlich-rechtliches Anschluss- und Benutzungsrecht und ein öffentlich-rechtlicher Anschluss- und Benutzungszwang bestehen, andererseits die Abwicklung des Versorgungsverhältnisses einschließlich der Bezahlung der erhaltenen Leistung privatrechtlich ausgestaltet wird (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 22. Februar 2012, OVG 9 B 50.11, juris, Rdnr.16, unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 6. April 2005, 8 CN 1.04, juris, zur Fernwärmeversorgung).
- OLG Düsseldorf, 24.02.2014 - 2 Kart 4/12
Berliner Wasserbetriebe müssen Preise senken