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   OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2012 - 9 L 22.12   

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https://dejure.org/2012,37160
OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2012 - 9 L 22.12 (https://dejure.org/2012,37160)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.11.2012 - 9 L 22.12 (https://dejure.org/2012,37160)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. November 2012 - 9 L 22.12 (https://dejure.org/2012,37160)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 17a GVG
    Verweisung auf den Zivilrechtsweg: Erhebung von Wasserentgelt durch berliner Wasserbetriebe - keine Gebühr; Erstattung; privatrechtliches Entgelt

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 17a GVG, § 3 BetrG BE, § 4 BetrG BE, § 16 BetrG BE, § 22 BetrG BE
    Berliner Wasserbetriebe; Wasserentgelt; Erstattung; privatrechtliches Entgelt; Zivilrechtsweg; (keine) Gebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 06.04.2005 - 8 CN 1.04

    Anschluss- und Benutzungszwang; öffentliche Einrichtung; kommunale Einrichtung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2012 - 9 L 22.12
    5 Die öffentliche Aufgabe der Wasserversorgung kann von der öffentlichen Hand in der Weise wahrgenommen werden, dass für die Grundstückseigentümer einerseits ein öffentlich-rechtliches Anschluss- und Benutzungsrecht und ein öffentlich-rechtlicher Anschluss- und Benutzungszwang bestehen, andererseits die Abwicklung des Versorgungsverhältnisses einschließlich der Bezahlung der erhaltenen Leistung privatrechtlich ausgestaltet wird (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 22. Februar 2012, OVG 9 B 50.11, juris, Rdnr.16, unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 6. April 2005, 8 CN 1.04, juris, zur Fernwärmeversorgung).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2012 - 9 B 50.11

    Trinkwasserversorgung; Anschluss- und Benutzungszwang; privatrechtliche

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2012 - 9 L 22.12
    5 Die öffentliche Aufgabe der Wasserversorgung kann von der öffentlichen Hand in der Weise wahrgenommen werden, dass für die Grundstückseigentümer einerseits ein öffentlich-rechtliches Anschluss- und Benutzungsrecht und ein öffentlich-rechtlicher Anschluss- und Benutzungszwang bestehen, andererseits die Abwicklung des Versorgungsverhältnisses einschließlich der Bezahlung der erhaltenen Leistung privatrechtlich ausgestaltet wird (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 22. Februar 2012, OVG 9 B 50.11, juris, Rdnr.16, unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 6. April 2005, 8 CN 1.04, juris, zur Fernwärmeversorgung).
  • OLG Düsseldorf, 24.02.2014 - 2 Kart 4/12

    Berliner Wasserbetriebe müssen Preise senken

    Wie die Betroffene das Entgelt in etwaigen Äußerungen gegenüber Kartellbehörden eingeordnet habe, sei bedeutungslos (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.11.2012, OVGE 9 L 22.12, juris, Rn. 5; VG Berlin, Beschluss vom 21.08.2012,1 K 52.12, juris, Rn. 4f).
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