Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 06.09.1999 - 9 L 2901/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
NKAG § 6
Kanalbaubeitragsrecht, Auswirkungen der Änderung der Rechtsprechung zur Tiefenbegrenzung auf die Rechtmäßigkeit zuvor beschlossener Beitragssätze, Übergangsfrist - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 24.03.1999 - 3 A 51/97
- OVG Niedersachsen, 06.09.1999 - 9 L 2901/99
- BVerwG, 10.02.2000 - 11 B 54.99
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Niedersachsen, 19.01.1999 - 9 M 3626/98
Tiefenbegrenzungsregelung für Innenbereichsgrundstück im Kanalbaubeitragsrecht; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.09.1999 - 9 L 2901/99
Der hiergegen erhobenen Klage hat das Verwaltungsgericht unter ausdrücklicher Abweichung vom Beschluss des Senats vom 19. Januar 1999 (- 9 M 3626/98 -, NSt-N 1999, 91 = NdsVBl 1999, 112 = dng 1999, 61) stattgegeben, weil die Beitragskalkulation angesichts der geänderten Rechtsprechung zur Tiefenbegrenzung im unbeplanten Innenbereich rechtswidrig sei.
- OVG Thüringen, 18.12.2000 - 4 N 472/00
Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Zweckverband; …
Da bei der gebotenen Ermittlung, bis zu welcher Tiefe ein Grundstück im Übergangsbereich vom unbeplanten Innenbereich in den Außenbereich Baulandqualität besitzt, eine auf Meter und Zentimeter genaue Grenzziehung schwierig ist, ist im Anschlussbeitragsrecht nur für diese Anwendungsfälle eine satzungsrechtliche Regelung der Tiefenbegrenzung im Interesse der Rechtssicherheit und Verwaltungspraktikabilität zulässig (so auch Nds.OVG, Urteil vom 19.01.1999 - 9 L 3626/98 - Nds.VBl. 1999, 112 und Beschluss vom 06.09.1999 - 9 L 2901/99 - Nds.VBl. 2000, 71; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.05.1999 - 2 K 23/97 - NVwZ-RR 2000, 107;… Driehaus, a.a.O., Rn. 411 d, 1030 ff. zu § 8; a.A. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 07.09.2000 - 1 K 14/00 -).Ob und welche Auswirkungen die vom Antragsgegner für alle Innenbereichsgrundstücke in seinem Verbandsgebiet festgelegte und auch angewandte Tiefenbegrenzungsregelung auf die Höhe des Beitragssatzes in § 5 BGS-WBS hat und ob der Beitragssatz im Hinblick darauf Bestand hat (vgl. hierzu Nds. OVG, Beschluss vom 06.09.1999 - 9 L 2901/99 - Nds. VBl. 2000, 71; hierzu BVerwG, Beschluss vom 10.02.2000 - 11 B 54/99 - zitiert nach Juris), ist im vorliegenden Normenkontrollverfahren nicht zu entscheiden, weil die Beteiligten das Verfahren insoweit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben.
- BVerwG, 10.02.2000 - 11 B 54.99
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; fehlende Divergenzrüge; Urteilstenor …
BVerwG 11 B 54.99 OVG 9 L 2901/99.