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   OVG Niedersachsen, 14.10.1997 - 9 L 3432/96   

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OVG Niedersachsen, 14.10.1997 - 9 L 3432/96 (https://dejure.org/1997,8406)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.10.1997 - 9 L 3432/96 (https://dejure.org/1997,8406)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. Oktober 1997 - 9 L 3432/96 (https://dejure.org/1997,8406)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 52 Abs. 3 S. 1 StrG ND; § 52 Abs. 3 S. 2 StrG ND
    Straßenreinigungsgebühr; Kommunalabgaben; Kleingartengrundstück; Hinterliegergrundstück

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Straßenreinigungsgebühr; Kommunalabgaben; Kleingartengrundstück; Hinterliegergrundstück

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 48.81

    Gleichheitssatz - Äquivalenzprinzip - Erhebung von Entwässerungsgebühren - Grund-

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.10.1997 - 9 L 3432/96
    Er handelt nicht objektiv willkürlich, sondern hält sich innerhalb seines grundsätzlich weiten Gestaltungsspiel, wenn er typisierend und aus Erwägungen der Verwaltungspraktikabilität (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 16.9.1981 - 8 C 48.81 -, KStZ 1982, 69 (70)) die beiden Gruppen von Grundstücken gebührenrechtlich einheitlich gleich bewertet.

    Dieser Grundsatz besagt, auf die Gebührenbemessung bezogen, daß die Gebühr nicht in einem Mißverhältnis zu der vom Träger öffentlicher Verwaltung erbrachten Leistung stehen darf; er ist bei einer gröblichen Störung des Ausgleichsverhältnisses zwischen Gebühr und dem Wert der Leistung für den Empfänger nicht gewahrt (BVerwG, Urt. v. 16.9.1981 aaO, S. 71).

  • OVG Niedersachsen, 20.03.1997 - 9 L 2554/95

    Straßenreinigung; Gebührenschuld; Zeit der Entstehung; Halbseitige Reinigung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.10.1997 - 9 L 3432/96
    Die seitens der Beklagten zu erbringende Reinigungsleistung besteht darin, die der Reinigung unterliegende Straße (hier: die Fahrbahn vgl. § 3 Abs. 1 a) StrRS) in einen sauberen und gereinigten Zustand zu versetzen; dabei bezieht sich diese Leistung nicht auf einen Straßenabschnitt vor dem anliegenden Grundstück oder in Höhe der zugewandten Seite des Hinterliegergrundstückes, sondern auf die gesamte Straße als einen eigenständigen Teil des öffentlichen Straßennetzes (Urt. d. Sen. v. 20.3.1997 - 9 L 2554/95 -, Nds.VBl. 1997, 214 (215)).

    Eine nach privatem Recht, etwa aufgrund der Verkehrssicherungspflicht, bestehende Reinigungspflicht wäre hier nur dann beachtlich, wenn der Privatweg allgemein dem Verkehr wie bei einer gewidmeten öffentlichen Straße zugänglich wäre mit der Folge, daß die Reinigungspflichtigen einer Belastung unterliegen, die derjenigen zur Reinigung einer öffentlichen Straße Verpflichteten vergleichbar ist (Beschl. d. Sen. v. 4.12.1990 - 9 M 91/90 - vgl. auch Urt. d. Sen. v. 20.3.1997 - 9 L 2554/95 -, Nds. VBl. 1997, 215 f.).

  • OVG Niedersachsen, 24.08.1994 - 9 K 5140/93

    Gemeinde; Satzungsgeber; Straßenreinigungsgebühr; Hinterliegergrundstück;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.10.1997 - 9 L 3432/96
    Die dem zugrundeliegenden Satzungsbestimmungen des § 7 Abs. 3 Satz 1 und 2 StrRS sind mit übergeordnetem Recht, insbesondere dem Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar (Urt. d. Sen. v. 24.8.1994 - 9 K 5140/93 -, NST-N 1995, 15).

    Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 und 3 StrRS beträgt der auf das Allgemeininteresse entfallende Anteil an den Gesamtkosten der städtischen Straßenreinigung 25 v.H. Dies hat der Senat rechtlich nicht beanstandet (Urt. v. 24.8.1994 aaO, S. 15 f.).

  • BVerwG, 07.04.1989 - 8 C 90.87

    Festsetzung von Straßenreinigungsgebühren - Berücksichtigung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.10.1997 - 9 L 3432/96
    Die Beklagte hat sich nicht für die - rechtlich auch zulässige - Lösung entschieden, den Kostenanteil für das Allgemeininteresse etwa differenziert für Straßen gemäß ihrer Verkehrsbedeutung (etwa Anliegerstraßen und andere als solche Straßen) festzulegen (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 7.4.1989 - 8 C 90.87 -, Buchholz 401.84 Nr. 65 (S. 11 f.) = KStZ 1989, 192 (193)).

    Ob die kommunale Körperschaft einen einheitlichen das Allgemeininteresse ausdrückenden Kostenanteil für die gesamte öffentliche Einrichtung der Straßenreinigung bei abgestuften Gebührensätzen festlegt oder derartige Kostenanteile differenziert nach Gruppen von Straßen gemäß ihrer Verkehrsbedeutung ansetzt, steht in ihrem Ermessen (BVerwG, Urt. v. 7.4.1989 aaO).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.10.1989 - 9 L 71/89
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.10.1997 - 9 L 3432/96
    Ohne Erfolg führt die Klägerin in diesem Zusammenhang das Urteil des Senats vom 25. Oktober 1989 - 9 L 71/89 - (NST-N 1990, 178) ins Feld.
  • BVerwG, 19.03.1981 - 8 B 10.81

    Straßengesetz - Straßenreinigungsgebühren - Frontmetermaßstab - Gleichheitssatz -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.10.1997 - 9 L 3432/96
    Denn die Leistung der Straßenreinigung hängt, was den Reinigungsbedarf angeht, nicht so eng mit der baurechtlichen Nutzbarkeit der anliegenden oder sonst erschlossenen Grundstücke zusammen, daß eine dem entsprechende Bemessung der Gebühren geboten ist (BVerwG, Beschl. v. 19.3.1981 - 8 B 10.81 -, Buchholz 401.84 Nr. 42 (S. 2 f.) = KStZ 1981, 110 f.).
  • OVG Niedersachsen, 23.08.1993 - 9 M 1867/93

    Abwasserbeseitigungsbeitrag; Zahl der Vollgeschosse; Abwasserbeseitigungsmaßstab;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.10.1997 - 9 L 3432/96
    Auch der ebenfalls von der Klägerin angeführte Senatsbeschluß vom 23. August 1993 - 9 M 1867/93 - (NST-N 1993, 266) ist hier nicht einschlägig.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.01.1990 - 9 L 88/89

    Zulässigkeit der Berufung; Wert des Beschwerdegegenstands; Änderung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.10.1997 - 9 L 3432/96
    Jedoch war die Berufung auf einen entsprechenden Antrag der Klägerin nach § 131 Abs. 3 Nr. 1 VwGO a.F. wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen (vgl. hierzu auch Urt. d. Sen. v. 24.1.1990 - 9 L 88/89 -, NVwZ-RR 1990, 386).
  • BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 98.85

    Fehlbelegungsabgabe von Inhabern von Wohnungsfürsorgewohnungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.10.1997 - 9 L 3432/96
    Die Beklagte hat sich nicht für die - rechtlich auch zulässige - Lösung entschieden, den Kostenanteil für das Allgemeininteresse etwa differenziert für Straßen gemäß ihrer Verkehrsbedeutung (etwa Anliegerstraßen und andere als solche Straßen) festzulegen (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 7.4.1989 - 8 C 90.87 -, Buchholz 401.84 Nr. 65 (S. 11 f.) = KStZ 1989, 192 (193)).
  • OVG Niedersachsen, 16.02.2016 - 9 KN 288/13

    Allgemeininteresse; Anliegerinteresse; Frontmetermaßstab; Gemeindeanteil;

    Es ist zwar rechtlich zulässig, aber nicht notwendig, dass der Gemeindeanteil differenziert nach der Verkehrsbedeutung der jeweils gereinigten Straßen festgelegt wird (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 7.4.1989, a.a.O. sowie Urteil des erkennenden Senats vom 14.10.1997 - 9 L 3432/96 - Rn. 29 in juris).
  • VG Lüneburg, 15.11.2022 - 3 A 24/19

    Quadratmetermaßstab; Straßenreinigungsgebühr

    Die Straßenreinigungsgebühr soll vielmehr den besonderen Vorteil ausgleichen, der dem Grundstückseigentümer dadurch erwächst, dass die an seinem Grundstück entlangführende Straße in der gesamten Länge durch die Gemeinde in einem sauberen und sicher benutzbaren Zustand gehalten wird (Nds. OVG, Urt. v. 14.10.1997 - 9 L 3432/96 -, juris Rn. 26; seitdem st. Rspr. des Senats, vgl. zuletzt Urt. v. 3.5.2021 - 9 KN 162/17 -, juris Rn. 219).

    Auch wenn der Begriff des "Vorteils" sonst üblicherweise die bloße Möglichkeit der Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen bei der Erhebung von Beiträgen kennzeichnet, folgt im Ergebnis auch für die Straßenreinigungsgebühr nichts Abweichendes (Nds. OVG, Urt. v. 30.1.2017 - 9 LB 214/16 -, juris Rn. 22; Nds. OVG Urt. v. 14.10.1997 - 9 L 3432/96 -, juris Rn. 26; zu allem: VG Lüneburg, Urt. v. 27.5.2020 - 3 A 94/18 -, juris Rn. 43).

    Nicht erforderlich ist die bauliche Nutzbarkeit der Grundstücke für das Entstehen der Straßenreinigungsgebührenpflicht (Nds. OVG, Urt. v. 14.10.1997 - 9 L 3432/96 -, juris Rn. 26).

  • VG Lüneburg, 27.05.2020 - 3 A 94/18

    Anlieger; Anlieger, mehrfache Heranziehung; Hinterlieger; Quadratwurzelmaßstab;

    Die Straßenreinigungsgebühr soll vielmehr den besonderen Vorteil ausgleichen, der dem Grundstückseigentümer dadurch erwächst, dass die an seinem Grundstück entlangführende Straße in der gesamten Länge durch die Gemeinde in einem sauberen und sicher benutzbaren Zustand gehalten wird (Nds. OVG, Urt. v. 14.10.1997 - 9 L 3432/96 -, juris Rn 26; seitdem st. Rspr. des Senats, vgl. zuletzt Urt. v. 30.1.2017 - 9 LB 214/16 -, juris Rn 22).

    Auch wenn der Begriff des "Vorteils" sonst üblicherweise die bloße Möglichkeit der Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen bei der Erhebung von Beiträgen kennzeichnet, folgt im Ergebnis auch für die Straßenreinigungsgebühr nichts Abweichendes (Nds. OVG, Urt. v. 30.1.2017 - 9 LB 214/17 -, juris Rn 22; Nds. OVG Urt. v. 14.10.1997 - 9 L 3432/96 -, juris Rn 26).

  • OVG Niedersachsen, 25.10.2007 - 9 LA 285/06

    Vorteilsausgleich durch Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr im Hinblick auf

    Im straßenreinigungsgebührenrechtlichen Sinn erschlossen sind daher beispielsweise Grundstücke innerhalb einer Kleingartenanlage, die nur über einen eingeschränkt befahrbaren privaten Stichweg von der zu reinigenden Straße erreicht werden können (Urt. d. Sen. v. 14.10.1997 - 9 L 3432/96 - bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 31.3.1998 - 8 B 43/98 - NVwZ-RR 1999, 64 = ZKF 1999, 86; siehe zur Senatsrechtsprechung ferner Lichtenfeld, aaO, § 6 Rdnr. 763)).
  • VG Osnabrück, 28.09.2022 - 1 A 37/21

    Auswahl Wahrscheinlichkeitsmaßstab; Finanzierung Gebührenausfall;

    Weil der Zusammenhang nicht derart eng bzw. evident sei, sei die Ausblendung des Zusammenhangs nicht willkürlich (zum Ganzen: BVerwG, Beschluss vom 9.12.1993 - 8 NB 5/93, 1. Orientierungssatz, juris; Beschluss vom 19.3.1981 - 8 B 10/81 , Rn. 6, juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 14.10.1997 - 9 L 3432/96 , Rn.26, juris; VG Hannover, Urteil vom 31.5.2021 - 1 A 1807/19, Rn. 31 f, juris; Driehaus/Lichtenfeld, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rn. 762, 58.

    Sodann wurde formuliert, der Vorteil der Straßenreinigungsgebühr liege darin, dass die Straße in ihrer gesamten Länge in einem sauberen Zustand gehalten werde (OVG Lüneburg, Urteil vom 24.8.1994 - 9 K S 5140/93, Rn. 30, juris; ähnlich auch Beschluss vom 20.3.1997 - 9 L 2554/95 , Rn. 6, juris und ggf. auch noch Urteil vom 14.10.1997 - 9 L 3432/96 , Rn. 26, juris; dementsprechend vage nachfolgend: BVerwG, Beschluss vom 31.3.1998 - 8 B 43/98 , Rn. 8, juris; aktuell sogar wieder OVG Lüneburg, Urteil vom 3.5.2021, a.a.O., Rn. 219, juris).

  • VG Göttingen, 22.03.2016 - 3 A 226/15

    Betriebsabrechnungsbogen; Gebührenmaßstab; Gebührentatbestand; Neukalkulation;

    Es ist zwar rechtlich zulässig, aber nicht notwendig, dass der Gemeindeanteil differenziert nach der Verkehrsbedeutung der jeweils gereinigten Straßen festgelegt wird (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 7.4.1989, a.a.O. sowie Urteil des erkennenden Senats vom 14.10.1997 - 9 L 3432/96 - Rn. 29 in juris).
  • OVG Niedersachsen, 06.02.2006 - 9 PA 306/05

    Rechtmäßigkeit einer Straßenreinigungsgebühr für über einen privaten

    Dazu gehören auch Grundstücke innerhalb einer Kleingartenanlage, die nur über einen eingeschränkt befahrbaren privaten Stichweg von der zu reinigenden Straße erschlossen werden (Urt. d. Sen. v. 14.10.1997 - 9 L 3432/96 - bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 31.3.1998 - 8 B 43/98 - NVwZ-RR 1999, 64 = ZKF 1999, 86).
  • VG Göttingen, 25.07.2014 - 3 A 305/13

    Bestimmtheitsgebot; Eingemeindungsvertrag; Gebührenkalkulation; Gebührenmaß;

    Ob die kommunale Körperschaft einen einheitlichen, das Allgemeininteresse ausdrückenden Kostenanteil für die gesamte öffentliche Einrichtung der Straßenreinigung bei abgestuften Gebührensätzen festlegt oder derartige Kostenanteile differenziert nach Gruppen von Straßen gemäß ihrer Verkehrsbedeutung ansetzt, steht in ihrem Ermessen (BVerwG, Urteil vom 07.04.1989 aaO.; Nds. OVG, Urteil vom 14.10.1997 - 9 L 3432/96 -, juris, Rn 29).
  • VG Cottbus, 28.04.2022 - 6 K 26/19
    Maßgeblich sind u. a. die Lage des betreffenden Grundstücks und jene der gereinigten Straße sowie die nähere Umgebung (vgl. Kluge, a.a.O., § 6 Rn. 1231 ff.; OVG NRW, Beschl. vom 3.2.2000, a. a. O.; Beschl. vom 17.5.2002 - 9 A 4231/01 -, juris; Beschl. vom 14.1.2004, a. a. O.; OVG Schleswig- Holstein, Urt. vom 13.10.2005 - 2 LB 97/04 -, juris zu einem Fall, wo eine 93 m lange und 4 m breite, keinen Begegnungsverkehr ermöglichende Privatstraße, die lediglich vier Grundstücke erschloss, den Erschließungszusammenhang nicht unterbrechen konnte; NdsOVG, Beschl. vom 25.10.2007 - 9 LA 285/06 -, juris, Rn. 7 ff.; Urt. vom 14.10.1997 - 9 L 3432/96 -, juris; VG Frankfurt (Oder), Beschl. vom 28.2.2007, a. a. O.; VG Dresden, Urt. vom 1.7.2009 - 2 K 1417/08 -, juris, Rn. 22; VG Minden, Urt. vom 17.1.2003, a. a. O., Rn. 23: Erschließungszusammenhang noch bejaht bei einem etwa 240 m langen, aber in funktionaler Abhängigkeit zur öffentlichen Straße stehenden Privatweg; Urt. vom 15.3.2007 - 9 K 1864/06 -, juris, Rn. 27.: Unterbrechung des Erschließungszusammenhangs verneinend bei Abständen der veranlagten Grundstücke zur öffentlichen Straße von 35 bzw. 50 m sowie zurückzulegenden Entfernungen von 40 bzw. 160 m bei einer 200 m langen, 5 bis 6 m breiten gepflasterten Privatstraße ohne Gehwege, die allein der Erschließung eines Blockinnenbereichs diente, im Vergleich zu einer doppelt so breiten asphaltierten öffentlichen Straße mit erhöhten Gehwegen; VG Berlin, Urt. vom 31.10.2011 - 1 K 177/10 -, BeckRS 2011 Nr. 56920; Urt. vom 31.10.2011 - 1 K 175/10 -, juris: Unterbrechung des Erschließungszusammenhanges verneint bei einem 260 m langen Weg mit 21 erschlossenen und mit Wohneinheiten bebauten Grundstücken und einer Ausbaubreite, die keinen Gegenverkehr zulässt; LG Berlin, Urt. vom 23.6.2009 - 49 S 6/08 -, GE 2010 S. 621, 622:Unterbrechung des Erschließungszusammenhanges verneint bei einem 60 m langen Weg mit vier Anliegergrundstücken und zehn Wohneinheiten sowie einer Ausbaubreite, die keinen Gegenverkehr zulässt).
  • VG Göttingen, 25.07.2014 - 3 A 68/13

    Bestimmtheitsgebot; Eingemeindungsvertrag; Gebührenkalkulation; Gebührenmaß;

    Ob die kommunale Körperschaft einen einheitlichen, das Allgemeininteresse ausdrückenden Kostenanteil für die gesamte öffentliche Einrichtung der Straßenreinigung bei abgestuften Gebührensätzen festlegt oder derartige Kostenanteile differenziert nach Gruppen von Straßen gemäß ihrer Verkehrsbedeutung ansetzt, steht in ihrem Ermessen (BVerwG, Urteil vom 07.04.1989 aaO.; Nds. OVG, Urteil vom 14.10.1997 - 9 L 3432/96 -, juris, Rn 29).
  • VG Hannover, 05.06.2009 - 1 A 2303/08

    Bestimmung der hauptsächlichen Erschließung eines Hinterliegergrundstückes durch

  • VG Oldenburg, 18.11.2004 - 2 A 4139/02

    Straßenreinigungsgebühr bei einem Hinterliegergrundstück

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