Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 26.05.1993 - 9 L 4733/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,9147
OVG Niedersachsen, 26.05.1993 - 9 L 4733/91 (https://dejure.org/1993,9147)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.05.1993 - 9 L 4733/91 (https://dejure.org/1993,9147)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. Mai 1993 - 9 L 4733/91 (https://dejure.org/1993,9147)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,9147) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 48.81

    Gleichheitssatz - Äquivalenzprinzip - Erhebung von Entwässerungsgebühren - Grund-

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.05.1993 - 9 L 4733/91
    Aus dem Prinzip der Einheit der öffentlichen Einrichtung folgt, daß der Benutzer keinen Anspruch darauf hat, nur mit den Kosten des von ihm tatsächlich in Anspruch genommenen Teils der Einrichtung belastet zu werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.4.1975, KStZ 1975, 191; Urt. v. 16.9.1981, DVBl 1982, 76; OVG Münster, Urt. v. 29.1.1979, GemHH 1979, 186; Driehaus, aaO, § 4 RdNr. 225 und § 6 RdNr. 304).

    Auch das Äquivalenzprinzip und der allgemeine Gleichheitssatz fordern nicht, die Benutzungsgebühr nach dem Maß der Kostenverursachung durch einzelne Benutzer oder Benutzergruppen zu bemessen (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.9.1981; MDR 1982, 432, Beschl. v. 12.8.1981, KStZ 1982, 31; OVG Münster, Urt. v. 29.1.1976, GemHH 1979, 186).

  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.05.1993 - 9 L 4733/91
    Allerdings verstieße es gegen Art. 3 Abs. 1 GG, wenn Gebühren völlig unabhängig von den Kosten der gebührenpflichtigen Leistung festgesetzt werden dürften (vgl. Driehaus, aaO, § 4 RdNr. 96 unter Hinweis auf BVerfG, DVBl 1979, 774).
  • OLG Celle, 25.06.2015 - 13 U 62/14

    Formularmäßige Vereinbarung der Änderung der Entgelte für die privatrechtlich

    Im Ausgangspunkt ist zu berücksichtigen, dass nach verwaltungsrechtlicher Auffassung für eine als einheitliche öffentliche Einrichtung betriebene Entsorgungseinrichtung einheitliche Benutzungsgebühren zu erheben sind (OVG Lüneburg, Urteil vom 22. September 1989 - 9 L 57/89, juris Tz. 25; Urteil vom 26. Mai 1993 - 9 L 4733/91, juris Tz. 5; Urteil vom 12. Oktober 2012 - 9 KN 47/10, juris Tz. 43; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24. Oktober 2001 - 2 L 29/00, juris Tz. 45).

    aa) Dieser Grundsatz gilt aber schon nicht uneingeschränkt (vgl. nur OVG Lüneburg, Urteil vom 26. Mai 1993 - 9 L 4733/91, juris Tz. 7; Urteil vom 24. September 2013 - 9 LB 22/11, juris Tz. 45; OVG Greifswald, Urteil vom 3. Mai 2011 - 1 L 59/10, juris Tz. 106).

    Ihm liegt das Prinzip der Einheit der öffentlichen Einrichtung zu Grunde; der Verzicht auf die Berücksichtigung individueller Verhältnisse einzelner Grundstücke erfolgt im Interesse einer praktikablen einheitlichen Abgabenerhebung (OVG Lüneburg, Urteil vom 26. Mai 1993 - 9 L 4733/91, juris Tz. 5; Urteil vom 12. Oktober 2012 - 9 KN 47/10, juris Tz. 43).

    Im Gegenteil verstieße es gegen Art. 3 Abs. 1 GG, wenn Gebühren völlig unabhängig von den Kosten der gebührenpflichtigen Leistung festgesetzt werden dürften (OVG Lüneburg, Urteil vom 26. Mai 1993 - 9 L 4733/91, juris Tz. 7).

  • OVG Niedersachsen, 12.10.2012 - 9 KN 47/10

    Rechtfertigung einer unterschiedlichen Gebührenbemessung innerhalb einer

    Die Bemessung der Gebühr ist nicht kosten-, sondern leistungsbezogen (vgl. das Urteil vom 26.05.1993 - 9 L 4733/91 - OVGE MüLü 43, 458; ebenso Beschluss vom 29.10.2003 - 9 LA 269/03 - a. a. O.).

    Die verschieden ausgestaltete Art und Weise der Einsammlung und Abfuhr von Rest- und Bioabfällen rechtfertigt daher ebenso wenig eine unterschiedliche Gebührenbemessung wie die unterschiedliche Behandlung der abgefahrenen und zu entsorgenden Abfälle in verschiedenen Entsorgungsanlagen (ähnlich das Senatsurteil vom 26.05.1993 - 9 L 4733/91 - OVGE MüLü 43, 458 zur einheitlichen Gebührenbemessung trotz unterschiedlicher Kosten für die Abfallentsorgung von Inseln im Verhältnis zum Festland; entsprechend der Senatsbeschluss vom 29.10.2003 - 9 LA 269/03 - a. a. O. zur einheitlichen Gebührenbemessung innerhalb einer einheitlichen Niederschlagswasserbeseitigungsanlage).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.10.2021 - 3 K 441/16

    Unzulässigkeit der degressiven Staffelung von Abfallgebühren; Normierung einer

    Daher entspricht es der Regel, dass die abfallrechtlichen Aufgaben der Abfallbeseitigung mittels einer technisch, wirtschaftlich und rechtlich einheitlichen öffentlichen Einrichtung erfüllt werden (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 26. Mai 1993 - 9 L 4733/91 -, juris Rn. 4 m. w. N.), was auch von dem in § 2 Abs. 2 KAG M-V normierten Leitbild indiziert wird.
  • OVG Niedersachsen, 26.03.2003 - 9 KN 439/02

    Unwirksamkeit einer Abfallgebührensatzung; Mindestbehältervolumen bei

    Wegen des Verzichts auf die Berücksichtigung individueller Verhältnisse muss es der Gebührenpflichtige vielmehr hinnehmen, dass über eine einheitliche Benutzungsgebühr auch Leistungsbereiche refinanziert werden, hinsichtlich derer er zur Kostenentstehung nicht beigetragen hat (vgl. Urt. des Senats v. 30.4.1996 - 9 K 526/96 - unter Bezugnahme auf BVerwG, Urt. v. 18.4.1975 - VII C 41.73 - KStZ 1975, 191 - und v. 16.9.1981 - 8 C 48.81 - DVBl. 1982, 76, siehe ferner Urt. des Senats v. 26.5.1993 - 9 L 4733/91 - sowie VGH Mannheim, Urt. v. 22.10.1998 - 2 S 399/97 - ZKF 1999, 231).
  • OVG Niedersachsen, 29.10.2003 - 9 LA 269/03

    Ermittlungsgrundsätze für die Kosten öffentlicher Einrichtungen; Zulässigkeit der

    Diese Fragestellung rechtfertigt die begehrte Zulassung der Berufung nicht, weil sie sich anhand der zum Abfallbeseitigungsgebührenrecht ergangenen Senatsrechtsprechung (vgl. Urteile vom 26.5.1993 - 9 L 4733/91, OVGE 43, 458 und 9 L 343/92 -) ohne Weiteres beantworten lässt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht