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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.01.1990 - 9 L 88/89   

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https://dejure.org/1990,3721
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.01.1990 - 9 L 88/89 (https://dejure.org/1990,3721)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.01.1990 - 9 L 88/89 (https://dejure.org/1990,3721)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. Januar 1990 - 9 L 88/89 (https://dejure.org/1990,3721)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 2 Abs. 1 KAG ND; § 2 Abs. 3 KAG ND; § 6 Abs. 6 KAG ND; § 131 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; Art. 4 VGFGEntlG
    Zulässigkeit der Berufung; Wert des Beschwerdegegenstands; Änderung; Abgabenbescheid; Entwässerungsanlage; Herstellungsbeitrag; Erneuerungsbeitrag; Verbesserungsbeitrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Berufung; Wert des Beschwerdegegenstands; Änderung; Abgabenbescheid; Entwässerungsanlage; Herstellungsbeitrag; Erneuerungsbeitrag; Verbesserungsbeitrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1990, 386
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 17.03.1989 - 25 CS 89.30104
    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.01.1990 - 9 L 88/89
    Denn dies ist erkennbar von der Absicht bestimmt, die Beschränkungen der Berufung gem. Art. 2 § 4 EntlG zu vermeiden und deshalb unbeachtlich (vgl. VGH München, NVwZ-RR 1990, 56).
  • OVG Niedersachsen, 04.02.1999 - 9 L 3492/97

    Herstellung einer öffentlichen Einrichtung; Öffentliche Einrichtung; Herstellung

    Unter den Begriff der Herstellung einer öffentlichen Einrichtung fällt grundsätzlich nur deren erstmalige Schaffung (Bestätigung der Rechtsprechung des Senats, Urt. v. 24.1.1990 - 9 L 88/89 - NSt-N 1990, 210 = NVwZ-RR 1990, 386).

    Unter dem Begriff der Herstellung ist grundsätzlich nur die erstmalige Schaffung einer öffentlichen Einrichtung zu verstehen (Urt. d. Sen. v. 24.1.1990 - 9 L 88/89 - NSt-N 1990, 210 = dng 1990, 229 = NVwZ-RR 1990, 386; Urt. v. 8.12.1992 - 9 L 4679/91 und 9 L 4681/91 - Beschl. v. 7.2.1995 - 9 M 2039/94 -, Urt. v. 29.11.1996 - 9 L 1557/94 - Klausing in Driehaus, Kommunalabgabenrecht (Stand: 19.9.1998), § 8 RdNr. 972; anders aber Dietzel, aa0, § 8 RdNr. 527 zu einer "grundlegenden Änderung" und § 8 RdNr. 529 zu einer "nochmaligen Herstellung" offensichtlich zu anderen rechtlichen Vorgaben in Nordrhein-Westfalen und Bayern).

  • OVG Brandenburg, 03.12.2003 - 2 A 733/03

    Anschlussbeiträge, Herstellung, Verbesserung, Schmutzwasser

    Eine solche Verbesserung kann daher auch in der Errichtung oder dem Ausbau einer Kläranlage liegen (vgl. dazu etwa NdsOVG, Beschluss vom 4. August 1997 - 9 M 1392/97 - NVwZ-RR 1998, 674 u. Urteil vom 24. Januar 1990 - 9 L 88/89 - NVwZ-RR 1990, 386), die - wie hier - erstmalig eine biologische Reinigung des anfallenden Abwassers ermöglicht.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.06.1999 - 1 L 307/98

    Straßenbaubeiträge; Entstehen der Beitragspflicht; Beitragsverzicht

    Gleichwohl geht die Rechtsprechung des zuständigen OVG Lüneburg davon aus, daß "bei Eintritt der Vorteilslage eine wirksame Abgabensatzung der Gemeinde vorhanden" sein muß (vgl. zum Wasseranschlußbeitrag OVG Lüneburg, Urteil vom 21.06.1989 - 9 L 12/89, zum Kanalanschlußbeitrag Urteil vom 15.09.1995 - 9 L 6166/93, Urteil vom 24.01.1990 - 9 L 88/89, NSt-N 1990, 210, Urteil vom 16.12.1996 - III OVG A 90/76); diese Übereinstimmung zwischen Vorteilslage und Satzung kann - im Rahmen des verfassungsrechtlich Zulässigen - auch nachträglich durch rückwirkendes Inkraftsetzen der Satzung hergestellt werden (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 23.08.1989 - 9 L 153/89, NST-N 1989, 358).
  • OVG Niedersachsen, 14.10.1997 - 9 L 3432/96

    Straßenreinigungsgebühr; Kommunalabgaben; Kleingartengrundstück;

    Jedoch war die Berufung auf einen entsprechenden Antrag der Klägerin nach § 131 Abs. 3 Nr. 1 VwGO a.F. wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen (vgl. hierzu auch Urt. d. Sen. v. 24.1.1990 - 9 L 88/89 -, NVwZ-RR 1990, 386).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.03.1992 - 2 L 167/91
    Da die Entwässerungseinrichtung jedoch ein Rechtsbegriff ist, bleibt die Identität der Einrichtung auch gewahrt, wenn die ihr nach der Satzung zuzuordnenden technischen Anlagen umgebaut, erweitert oder durch neue ersetzt werden (VGH Mannheim, Urt. v. 29.03.1989 - 2 S 43/87 -, VBlBW 1989, 345; OVG Lüneburg, Urt. v. 24.01.1990 - 9 L 88/89 -, NVwZ-RR 1990, 386; anderer Ansicht noch OVG Lüneburg, Urt. v. 27.07.1977 - III A 193/76 - Die Gemeinde 1978, 390, eingeschränkt durch Urteil vom 02.12.1982 - 3 A 106/79 -, Die Gemeinde 1983, 235).
  • VGH Hessen, 11.09.1991 - 5 UE 3266/90

    Zulassungsbedürftigkeit der Berufung: nachträgliche Minderung des

    In einem solchen Fall wird im Zivilprozeß das Rechtsmittel - zum Beispiel die Berufung gemäß § 511a Abs. 1 ZPO - in der Regel unzulässig (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 1951 - NJW 1951, 274; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 14.Aufl., § 137 II 4 c; Stein/Jonas, ZPO, 20.Aufl., Allgemeine Einleitung II vor § 511, Rdnr.18 ff; Wieczorek/Rössler, ZPO, 2. Aufl., § 511a Anm.B I ff) und im Verwaltungsprozeß die Berufung bezüglich einer Klage, die eine Geldleistung oder einen hierauf gerichteten Verwaltungsakt betrifft, zulassungsbedürftig (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 24. Januar 1990 - NVwZ-RR 1990, 386).
  • VG Schleswig, 25.09.2019 - 4 A 107/17

    Anschlussbeiträge, auch soweit Wasser- und Bodenverbände Parteien sind

    Vielmehr gibt es für ein derartig weites Verständnis des Begriffes der Herstellung keine Rechtfertigung (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 24. Januar 1990 - 9 L 88/89 -, Rn. 27, juris).
  • VG Schleswig, 25.09.2019 - 4 A 93/17

    Anschlussbeitrag, Niederschlagswasserbeseitigung

    Vielmehr gibt es für ein derartig weites Verständnis des Begriffes der Herstellung keine Rechtfertigung (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 24. Januar 1990 - 9 L 88/89 -, Rn. 27, juris).
  • VG Schleswig, 05.06.2020 - 4 A 282/17

    Anschluss- und Benutzungszwang (Wasser und Abwasser)

    Da die Entwässerungseinrichtung jedoch ein Rechtsbegriff ist, bleibt die Identität der Einrichtung auch gewahrt, wenn die ihr nach der Satzung zuzuordnenden technischen Anlagen umgebaut, erweitert oder durch neue ersetzt werden (VGH Mannheim, Urt. v. 29.03.1989 - 2 S 43/87 -, VBlBW 1989, 345; OVG Lüneburg, Urt. v. 24.01.1990 - 9 L 88/89 -, NVwZ-RR 1990, 386; anderer Ansicht noch OVG Lüneburg, Urt. v. 27.07.1977 - III A 193/76 - Die Gemeinde 1978, 390, eingeschränkt durch Urteil vom 02.12.1982 - 3 A 106/79 -, Die Gemeinde 1983, 235).".
  • VG Schleswig, 25.09.2019 - 4 A 101/17

    Heranziehung zu einem Niederschlagswasseranschlussbeitrag

    Vielmehr gibt es für ein derartig weites Verständnis des Begriffes der Herstellung keine Rechtfertigung (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 24. Januar 1990 - 9 L 88/89 -, Rn. 27, juris).
  • VG Schleswig, 25.09.2019 - 4 A 108/17

    Anschlussbeiträge, auch soweit Wasser- und Bodenverbände Parteien sind

  • VG Schleswig, 25.09.2019 - 4 A 102/17

    Heranziehung zu einem Niederschlagswasseranschlussbeitrag

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