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   OVG Niedersachsen, 18.02.2014 - 9 LA 45/12   

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OVG Niedersachsen, 18.02.2014 - 9 LA 45/12 (https://dejure.org/2014,2410)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.02.2014 - 9 LA 45/12 (https://dejure.org/2014,2410)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Februar 2014 - 9 LA 45/12 (https://dejure.org/2014,2410)
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    1. Ein Vergnügungsteuersatz i. H. v. 11% des Spieleinsatzes hat dann keine erdrosselnde Wirkung, wenn sowohl die Anzahl der Spielhallen als auch die Anzahl der Spielgeräte im Satzungsgebiet der Beklagten in den letzten elf Jahren und zugleich mehrere Jahre nach ...

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (23)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2010 - 14 A 718/09

    Rechtmäßigkeit einer Vergnügungssteuersatzung; Vereinbarkeit der Bemessung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2014 - 9 LA 45/12
    Angesichts dieser von der Klägerin nicht bestrittenen tatsächlichen Entwicklung kann ausgeschlossen werden, dass die von der Beklagten erhobene Steuer zu einer Erdrosselungswirkung geführt hat bzw. führt (vgl. OVG Münster, Urteile vom 7.4.2011 - 14 A 1709/09 - und 23.6.2010 - 14 A 718/09 -, jeweils zitiert nach Juris).

    Es müsste eine Tendenz zum Aussterben der Spielgeräteaufstellerbranche im Bereich der Beklagten erkennbar werden (vgl. OVG Münster, Urteil vom 23.6.2010 - 14 A 718/09 -, a. a. O.).

    Es wäre jedoch eine zu den wirtschaftlichen Gegebenheiten widersprüchliche Annahme, dass sich Unternehmer zur Eröffnung neuer Spielhallen, zur Beantragung weiterer Konzessionen und zum Aufstellen von mehr Geräten entschieden, wenn sie damit im Regelfall keinen Gewinne erzielen könnten (vgl. OVG Münster, Urteil vom 23.6.2010 - 14 A 718/09 -, a. a. O.).

    Der Senat geht davon aus, dass die dargestellten tatsächlichen Feststellungen zur Bestandsentwicklung einen derartig eindeutigen Schluss auf die genannte Frage zulässt, dass die Einholung eines Sachverständigengutachtens nicht erforderlich ist (vgl. OVG Münster, Urteil vom 23.6.2010 - 14 A 718/09 -, a. a. O.; dieses bestätigend BVerwG, Beschluss vom 15.06.2011 - 9 B 77/11 -, a. a. O.).

    Denn ein Sachverständiger müsste dazu ein fiktives Unternehmen mit einer bestimmten erforderlichen Kostenstruktur und Betriebsweise entwerfen und dann die Möglichkeit der Gewinnerzielung am Markt untersuchen (vgl. dazu die vom BVerwG im Urteil vom 10.12.2009 - 9 C 12/09 -, a. a. O., unter Rn. 44 f. aufgestellten Kriterien sowie OVG Münster, Urteile vom 7.4.2011 - 14 A 1709/09 - und 23.6.2010 - 14 A 718/09 -, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 22.03.2007 - 9 ME 84/07

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einer Vergnügungssteuer in Höhe von 12% des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2014 - 9 LA 45/12
    aa) Zwar geht die Klägerin im Ansatz zutreffend davon aus, dass die Höhe eines Steuersatzes dann erdrosselnde Wirkung hat, wenn sie es dem durchschnittlichen Spielautomatenaufsteller im Erhebungsgebiet unmöglich macht, den gewählten Beruf des Aufstellers von Spielautomaten ganz oder teilweise zur wirtschaftlichen Grundlage seiner Lebensführung zu machen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.2009 - 9 C 12/09 -, Beschluss vom 7.1.1998 - 8 B 228.97 -, Urteile vom 22.12.1999 - 11 CN 1.99 - und vom 13.4.2005 - 10 C 05.04 -, jeweils zitiert nach Juris; siehe ferner die Beschlüsse des Senats vom 22.3.2007 - 9 ME 84/07 -, vom 25.9.2008 - 9 LA 177/07, 9 LA 178/07 und 9 LA 179/07 - und vom 8. November 2010 - 9 LA 199/09).

    Der beschließende Senat hat bisher für Steuersätze bis zu einer Höhe von 15% angenommen, dass sie in den jeweils entschiedenen Fällen verfassungsgemäß waren (Beschlüsse vom 8.11.2010 - 9 LA 199/09 zu einem Steuersatz von 15 %, vom 22.3.2007 - 9 ME 84/07 - und vom 3.2.2012 - 9 LA 225/10 - jeweils zu Steuersätzen von 12 %, vom 25.9.2008 - 9 LA 177/07, 9 LA 178/07 und 9 LA 179/07 - zu Steuersätzen von 9 bzw. 10 % und vom 26.5.2009 - 9 LA 208/08, 9 LA 209/08 und 9 LA 210/08 - zu einem Steuersatz von 8 %).

    Damit steht jedoch zugleich fest, dass sich die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Umsatzsteuer nicht auf die verfassungsrechtliche Beurteilung der Vergnügungsteuer nach Art. 3 Abs. 1 GG übertragen lässt (so bereits Senatsbeschluss vom 22.3.2007 - 9 ME 84/07 -).

    Entgegen der Ansicht der Klägerin handelt es sich bei der Vergnügungsteuer auch nicht um eine Verbrauchersteuer, sondern um eine indirekte örtliche Aufwandsteuer (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.12.1999 - 11 CN 3/99 -, zitiert nach Juris; Senatsbeschluss vom 22.3.2007 - 9 ME 84/07 -, Birk, in: Driehaus [Hrsg.], Kommunalabgabenrecht, Kommentar, Band 1, Stand: September 2013, § 3 Rn. 159).

  • BVerwG, 10.12.2009 - 9 C 12.08

    Aufwandsteuer; Vergnügungsteuer; Aufwand; Vergnügungsaufwand; Steuermaßstab;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2014 - 9 LA 45/12
    Die Vergnügungsteuer hat jedoch nicht den Charakter einer Umsatzsteuer (BVerwG, Urteil vom 10.12.2009 - 9 C 12/08 -, a. a. O.).

    Die jeweils maßgeblichen Kriterien, wann eine Abwälzbarkeit zu bejahen und eine Erdrosselungswirkung zu verneinen ist, sind höchstrichterlich geklärt (siehe zur Abwälzbarkeit BVerfG, Beschluss vom 4.2.2009 - 1 BvL 8/05 - zitiert nach Juris; BVerwG, Urteil vom 10.12.2009 - 9 C 12/08 -, a. a. O.; Senatsbeschlüsse vom 23.7.2007 - 9 LA 29/07 und vom 10.3.2008 - 9 LA 230/07 - siehe zur Erdrosselungswirkung BVerwG, Urteil vom 10.12.2009 - 1 C 12/08 -, a. a. O. sowie dazu auch obige Ausführungen unter 1 a)).

    Denn das Bundesverwaltungsgericht hat in der Entscheidung vom 10.12.2009 (- 9 C 12/08 -, a. a. O.) nicht den Rechtssatz aufgestellt, dass die erdrosselnde Wirkung eines Steuersatzes ausschließlich auf der Grundlage betriebswirtschaftlicher und steuerlicher Daten von Unternehmern im Geltungsbereich der Vergnügungsteuersatzung beurteilt werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.10.2011 - 9 B 16/11 -, a. a. O.).

  • BVerwG, 26.10.2011 - 9 B 16.11

    Aufwandsteuer; Vergnügungssteuer; Erdrosselung; Wirtschaftlichkeit des Betriebs

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2014 - 9 LA 45/12
    Denn bei der Beantwortung der Frage, ob die Höhe der Vergnügungsteuer noch einen wirtschaftlich sinnvollen Betrieb von Spielautomaten zulässt, kann der Entwicklung der Anzahl der entsprechenden Betriebe im Gemeindegebiet und der dort aufgestellten Spielgeräte indizielle Bedeutung zukommen, die es dem Gericht ermöglicht, auch ohne Hinzutreten weiterer Erkenntnisse über die Ertragslage einzelner Betriebe Rückschlüsse auf die erdrosselnde Wirkung zu ziehen (BVerwG, Beschluss vom 15.6.2011 - 9 B 77/10 -, Beschluss vom 26.10.2011 - 9 B 16/11 -, Beschluss vom 28.12.2011 - 8 B 53/11 -, jeweils zitiert nach Juris).

    Denn das Bundesverwaltungsgericht hat in der Entscheidung vom 10.12.2009 (- 9 C 12/08 -, a. a. O.) nicht den Rechtssatz aufgestellt, dass die erdrosselnde Wirkung eines Steuersatzes ausschließlich auf der Grundlage betriebswirtschaftlicher und steuerlicher Daten von Unternehmern im Geltungsbereich der Vergnügungsteuersatzung beurteilt werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.10.2011 - 9 B 16/11 -, a. a. O.).

  • BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05

    Stückzahlmaßstab des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes mit dem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2014 - 9 LA 45/12
    Die jeweils maßgeblichen Kriterien, wann eine Abwälzbarkeit zu bejahen und eine Erdrosselungswirkung zu verneinen ist, sind höchstrichterlich geklärt (siehe zur Abwälzbarkeit BVerfG, Beschluss vom 4.2.2009 - 1 BvL 8/05 - zitiert nach Juris; BVerwG, Urteil vom 10.12.2009 - 9 C 12/08 -, a. a. O.; Senatsbeschlüsse vom 23.7.2007 - 9 LA 29/07 und vom 10.3.2008 - 9 LA 230/07 - siehe zur Erdrosselungswirkung BVerwG, Urteil vom 10.12.2009 - 1 C 12/08 -, a. a. O. sowie dazu auch obige Ausführungen unter 1 a)).

    b) Dem Vortrag der Klägerin, das Verwaltungsgericht sei von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluss vom 4. Februar 2009 (1 BvL 8/05, a. a. O.) abgewichen, kann bereits aus tatsächlichen Gründen nicht gefolgt werden.

  • BVerwG, 28.12.2011 - 9 B 53.11

    Beweisantrag; Sitzungsprotokoll; Amtsermittlungsgrundsatz; Aufklärungsrüge

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2014 - 9 LA 45/12
    Insofern ist nicht erkennbar, weshalb ein wirtschaftlich denkender Unternehmer seinen Betrieb über längere Zeit fortführen und sogar noch erweitern sollte, wenn es ihm wegen der Höhe der zu entrichtenden Vergnügungsteuer nicht möglich wäre, Gewinn zu erzielen (BVerwG, Beschluss vom 28.12.2011 - 9 B 53/11 -, zitiert nach Juris).

    Angesichts der mit einem Gutachten verbundenen Unklarheiten (fiktives Unternehmen) kann nicht festgestellt werden, dass ein Gutachten die Frage der Erdrosselungswirkung eindeutiger beantworten könnte, als dies bereits durch die dargestellte Auswertung der Bestandsentwicklung möglich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.12.2011 - 9 B 53/11 -, a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2011 - 14 A 1709/09

    Bemessung der Vergnügungssteuer nach der Summe der von den Spielern je Spielhalle

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2014 - 9 LA 45/12
    Angesichts dieser von der Klägerin nicht bestrittenen tatsächlichen Entwicklung kann ausgeschlossen werden, dass die von der Beklagten erhobene Steuer zu einer Erdrosselungswirkung geführt hat bzw. führt (vgl. OVG Münster, Urteile vom 7.4.2011 - 14 A 1709/09 - und 23.6.2010 - 14 A 718/09 -, jeweils zitiert nach Juris).

    Denn ein Sachverständiger müsste dazu ein fiktives Unternehmen mit einer bestimmten erforderlichen Kostenstruktur und Betriebsweise entwerfen und dann die Möglichkeit der Gewinnerzielung am Markt untersuchen (vgl. dazu die vom BVerwG im Urteil vom 10.12.2009 - 9 C 12/09 -, a. a. O., unter Rn. 44 f. aufgestellten Kriterien sowie OVG Münster, Urteile vom 7.4.2011 - 14 A 1709/09 - und 23.6.2010 - 14 A 718/09 -, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 08.11.2010 - 9 LA 199/09

    Bemessung der Rechtmäßigkeit einer Steuersatzhöhe bei Übereinstimmung mit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2014 - 9 LA 45/12
    aa) Zwar geht die Klägerin im Ansatz zutreffend davon aus, dass die Höhe eines Steuersatzes dann erdrosselnde Wirkung hat, wenn sie es dem durchschnittlichen Spielautomatenaufsteller im Erhebungsgebiet unmöglich macht, den gewählten Beruf des Aufstellers von Spielautomaten ganz oder teilweise zur wirtschaftlichen Grundlage seiner Lebensführung zu machen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.2009 - 9 C 12/09 -, Beschluss vom 7.1.1998 - 8 B 228.97 -, Urteile vom 22.12.1999 - 11 CN 1.99 - und vom 13.4.2005 - 10 C 05.04 -, jeweils zitiert nach Juris; siehe ferner die Beschlüsse des Senats vom 22.3.2007 - 9 ME 84/07 -, vom 25.9.2008 - 9 LA 177/07, 9 LA 178/07 und 9 LA 179/07 - und vom 8. November 2010 - 9 LA 199/09).

    Der beschließende Senat hat bisher für Steuersätze bis zu einer Höhe von 15% angenommen, dass sie in den jeweils entschiedenen Fällen verfassungsgemäß waren (Beschlüsse vom 8.11.2010 - 9 LA 199/09 zu einem Steuersatz von 15 %, vom 22.3.2007 - 9 ME 84/07 - und vom 3.2.2012 - 9 LA 225/10 - jeweils zu Steuersätzen von 12 %, vom 25.9.2008 - 9 LA 177/07, 9 LA 178/07 und 9 LA 179/07 - zu Steuersätzen von 9 bzw. 10 % und vom 26.5.2009 - 9 LA 208/08, 9 LA 209/08 und 9 LA 210/08 - zu einem Steuersatz von 8 %).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2014 - 9 LA 45/12
    Denn die Begründung eines Aufklärungsmangels bedarf des Nachweises, dass bereits beim Verwaltungsgericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der begehrten Sachverhaltsaufklärung hingewirkt worden ist oder dass sich dem Verwaltungsgericht die gewünschten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 4.8.1998 - 8 B 127.98 - und vom 19.8.1997 - 7 B 261.97 -, jeweils zitiert nach Juris; Beschlüsse des Senats vom 26.11.1997 - 9 L 7744/94 -, vom 12.3.1999 - 9 L 2685/98 -, vom 26.5.1999 - 9 L 4162/98 - und vom 3.9.2009 - 9 LA 452/07 -).
  • BVerwG, 05.01.2001 - 4 B 57.00

    Anforderungen an die hinreichende Bezeichnung des Revisionsgrundes der Divergenz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2014 - 9 LA 45/12
    Denn die bloß fehlerhafte Rechtsanwendung stellt keine Divergenz im genannten Sinn dar (st. Rspr., vgl. BVerwG, Beschluss vom 5.1.2001 - 4 B 57.00 - Nds. OVG, Beschluss vom 22.2. 2006 - 1 LA 217/05 - und vom 30.1. 2006 - 4 LA 286/03 -, jeweils zitiert nach Juris).
  • OVG Niedersachsen, 30.11.2006 - 7 LA 45/06

    Anforderungen an eine Ersatzzustellung durch Niederlegung; Rüge der Verletzung

  • BVerwG, 13.02.2012 - 9 B 77.11

    Verfahrensmangel; Überzeugungsgrundsatz; Aktenwidrigkeit;

  • BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 3.99

    Spielautomatensteuer rechtmäßig

  • BVerwG, 05.12.2011 - 8 B 53.11

    Abtretungsanzeige analog § 409 BGB bei Verwaltungsverfahren, die auf eine

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2006 - 4 LA 62/06

    Höhe des festzusetzenden Pflegesatzes für eine Einrichtung zur Betreuung geistig

  • BVerfG, 04.06.1975 - 2 BvR 824/74

    Vergnügungssteuer

  • BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 1.99

    Vergnügungssteuer; Spielautomatensteuer; Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in

  • BVerwG, 07.01.1998 - 8 B 228.97

    Spielautomatensteuer; örtliche Aufwandsteuer; kalkulatorische Abwälzbarkeit;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2010 - 14 A 597/09

    Überprüfbarkeit der Steuerbemessung bei Gemeindesteuern; einheitlicher Steuersatz

  • BVerwG, 15.06.2011 - 9 B 77.10

    Vergnügungsteuer; Spielautomatenbesteuerung nach Maßgabe des Spieleinsatzes

  • OVG Niedersachsen, 29.02.2008 - 5 LA 167/04

    Gewährung von Beihilfe zu Aufwendungen für Krankenhauswahlleistungen; Wiederholte

  • EuGH, 24.10.2013 - C-440/12

    Metropol Spielstätten - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Glücksspiele mit

  • EuGH, 17.02.2005 - C-453/02

    DIE VERANSTALTUNG ODER DER BETRIEB VON GLÜCKSSPIELEN ODER GLÜCKSSPIELGERÄTEN

  • VG Göttingen, 25.09.2014 - 2 A 250/14

    Keine bundesrechtlichen Schranken für Höhe der Spielgerätesteuer abgesehen vom

    Im Gegenteil liefert die von der Beklagten zahlenmäßig substantiierte Entwicklung der Anzahl der Konzessionen bzw. Standorte von Spielhallen sowie der aufgestellten Spielgeräte in Spielhallen seit Juli 2010 (Bl. 326 der GA) ein gewichtiges Indiz dafür, dass es generell - und auch der Klägerin im Einzelnen - nach wie vor möglich ist, die Spielgerätesteuer auf die Spieler abzuwälzen (vgl. zu einer derartigen Indizwirkung BVerwG, Beschluss vom 19. August 2013, a.a.O., Rn. 15; Nds. OVG, Beschluss vom 18. Februar 2014 - 9 LA 45/12 -, juris Rn. 9 m.w.N.).

    Eine derartige Entwicklung wäre zur Überzeugung der Kammer wirtschaftlich nicht möglich gewesen, wenn und soweit die Automatenaufsteller nicht in der Lage gewesen wären, die Vergnügungssteuer auf ihre Kunden abzuwälzen; vielmehr müsste dann eine Tendenz zum Aussterben der Spielgeräteaufstellerbranche im Satzungsgebiet der Beklagten erkennbar werden (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 18. Februar 2014, a.a.O., juris Rn. 10 m.w.N.).

    (6) Da die Entwicklung der Anzahl der Spielautomatenbetriebe und der dort aufgestellten Spielgeräte seit Erlass der maßgeblichen Steuersatzung den hinreichend sicheren Rückschluss zulässt, dass die Erhebung der Spielgerätesteuer nicht erdrosselnd wirkt, bedarf es zur Beurteilung dieser Frage entgegen der Ansicht der Klägerin keiner weiteren Ermittlungen zur Ertragslage der Aufsteller im Satzungsgebiet, etwa durch Einholung eines Sachverständigengutachtens (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 18. Februar 2014, a.a.O., juris Rn. 12; BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2011, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 28.11.2016 - 9 KN 76/15

    Kalkulatorische Abwälzbarkeit; Aufwandsteuer; Bestandsstatistik;

    Es muss eine Tendenz zum Absterben der Spielgeräteaufstellerbranche erkennbar werden (Senatsbeschlüsse vom 18.2.2014 - 9 LA 45/12 - Rn. 10 in juris und vom 14.10.2016 - 9 LA 37/16 - Rn. 18 in juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.7.2016 - 14 A 1240/16 - Rn. 9 in juris).

    Lässt die Entwicklung der Anzahl der Spielautomatenbetriebe und der aufgestellten Spielgeräte seit Erlass der maßgeblichen Satzung - wie hier nach den obigen Feststellungen - den hinreichend sicheren Rückschluss zu, dass die Erhebung der Spielgerätesteuer deren kalkulatorische Abwälzbarkeit nicht in Frage stellt, so bedarf es keiner weiteren Ermittlungen zur Ertragslage der Betriebe im Satzungsgebiet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.10.2011 - 9 B 16.11 - Leitsatz und Rn. 7 in juris; Senatsbeschlüsse vom 18.2.2014 - 9 LA 45/12 - Rn. 12 in juris und vom 14.10.2016 - 9 LA 37/16 - Rn. 19 in juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.7.2016 - 14 A 1240/16 - Rn. 12 in juris und vom 26.9.2016 - 14 A 1734/16 - Rn. 12 in juris).

  • VG Lüneburg, 21.01.2016 - 2 A 156/14

    Doppelbesteuerung; kalkulatorische Abwälzbarkeit; Kalkulierbarkeit;

    Diese Entwicklung ist ein gewichtiges und hinreichendes Indiz dafür, dass es generell - wie auch der Klägerin im Einzelnen - nach wie vor möglich ist, die Vergnügungsteuer auf die Spieler abzuwälzen und ihr die erdrosselnde Wirkung fehlt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.08.2013, a. a. O.; Nds. OVG, Beschl. v. 18.02.2014 - 9 LA 45/12 -, jeweils zit. n. Juris; VG Göttingen, Urt. v. 25.09.2014 - 2 A 925/13 -, a. a. O.).

    Eine derartige Entwicklung wäre nicht denkbar gewesen, wenn und soweit es den Automatenaufstellern nicht möglich gewesen wäre, die Vergnügungsteuer auf ihre Kunden abzuwälzen; vielmehr müsste dann eine Tendenz zum Aussterben der Spielgeräteaufstellerbranche im Satzungsgebiet der Beklagten erkennbar werden (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 18.02.2014, a. a. O.).

  • VG Göttingen, 25.09.2014 - 2 A 925/13

    Zulässigkeit der Spielgerätesteuer nach Inkrafttreten des Ersten

    Im Gegenteil liefert die von der Beklagten zahlenmäßig substantiierte Entwicklung ihres Vergnügungssteueraufkommens und der Anzahl der Konzessionen bzw. Standorte von Spielhallen sowie der aufgestellten Spielgeräte in Spielhallen ein gewichtiges Indiz dafür, dass es generell wie auch der Klägerin im Einzelnen nach wie vor möglich ist, die Vergnügungssteuer auf die Spieler abzuwälzen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 2013, a.a.O., zit. nach juris Rn. 15; Nds. OVG, Beschluss vom 18. Februar 2014 - 9 LA 45/12 -, zit. nach juris Rn. 9 m.w.N.).

    Eine derartige Entwicklung wäre zur Überzeugung der Kammer wirtschaftlich nicht möglich gewesen, wenn und soweit es den Automatenaufstellern nicht möglich gewesen wäre, die Vergnügungssteuer auf ihre Kunden abzuwälzen; vielmehr müsste dann eine Tendenz zum Aussterben der Spielgeräteaufstellerbranche im Satzungsgebiet der Beklagten erkennbar werden (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 18. Februar 2014, a.a.O., zit. nach juris Rn. 10 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2016 - 9 KN 88/15

    Kalkulatorische Abwälzbarkeit; Aufwandsteuer; Bestandsstatistik;

    Es muss eine Tendenz zum Absterben der Spielgeräteaufstellerbranche erkennbar werden (Senatsbeschlüsse vom 18.2.2014 - 9 LA 45/12 - Rn. 10 in juris und vom 14.10.2016 - 9 LA 37/16 - Rn. 18 in juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.7.2016 - 14 A 1240/16 - Rn. 9 in juris).

    Lässt die Entwicklung der Anzahl der Spielautomatenbetriebe und der aufgestellten Spielgeräte seit Erlass der maßgeblichen Satzung - wie hier nach den obigen Feststellungen - den hinreichend sicheren Rückschluss zu, dass die Erhebung der Spielgerätesteuer nicht erdrosselnd wirkt, so bedarf es zur Beurteilung der Erdrosselungswirkung keiner weiteren Ermittlungen zur Ertragslage der Betriebe im Satzungsgebiet (BVerwG, Beschluss vom 26.10.2011 - 9 B 16.11 - Leitsatz und Rn. 7 in juris; Senatsbeschlüsse vom 18.2.2014 - 9 LA 45/12 - Rn. 12 in juris und vom 14.10.2016 - 9 LA 37/16 - Rn. 19 in juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.7.2016 - 14 A 1240/16 - Rn. 12 in juris und vom 26.9.2016 - 14 A 1734/16 - Rn. 12 in juris).

  • VG Schwerin, 22.06.2015 - 6 A 1895/13

    Vereinbarkeit einer Vergnügungssteuersatzung mit höherrangigem Recht

    Bei der Beantwortung der Frage, ob die Höhe der Vergnügungssteuer noch einen wirtschaftlich sinnvollen Betrieb von Spielautomaten zulässt, kann der Entwicklung der Anzahl der Spielhallen und aufgestellten Spielgeräte im Gemeindegebiet seit Erlass der Vergnügungssteuersatzung bzw. ihrer Änderung indizielle Bedeutung zukommen, die es dem Gericht ermöglicht, auch ohne Hinzutreten weiterer Erkenntnisse über die Ertragslage einzelner Betriebe Rückschlüsse auf die erdrosselnde Wirkung zu ziehen (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 15.06.2011 - 9 B 77/10 -, v. 26.10.2011 - 9 B 16/11 -, und v. 28.12.2011 - 8 B 53/11 -, juris; OVG Münster, Beschl. v. 20.05.2015 - 14 A 831/15 -, juris Rn. 10, Beschl. v. 04.06.2013 - 14 A 1118/13 -, juris, und Urt. v. 23.06.2010 - 14 A 597/09 -, juris Rn. 112 ff.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 18.02.2014 - 9 LA 45/12 -, juris Rn. 11, 12).

    Damit lässt hier bereits die tatsächliche Bestandsentwicklung im Satzungsgebiet den hinreichend sicheren Rückschluss zu, dass die Vergnügungssteuer keine erdrosselnde Wirkung hat (vgl. hierzu auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 18.02.2014 - 9 LA 45/12 -, juris Rn. 11, 12).

  • OVG Niedersachsen, 28.11.2016 - 9 LC 335/14

    Abwälzbarkeit; additiver Grundrechtseingriff; Beihilfe; Berufsfreiheit;

    Lässt bereits die Entwicklung der Anzahl der Spielautomatenbetriebe im Satzungsgebiet und der dort aufgestellten Spielgeräte seit Erlass der maßgeblichen Satzung den hinreichend sicheren Rückschluss zu, dass die Erhebung der Spielgerätesteuer nicht erdrosselnd wirkt, bedarf es zur Beurteilung der Erdrosselungswirkung keiner weiteren Ermittlungen zur Ertragslage der Aufsteller im Satzungsgebiet (vgl. BVerwG, Beschlüsse v. 19.6.1997, a.a.O., Rn. 6; v. 26.10.2011, a.a.O., Leitsatz; Senatsbeschlüsse v. 18.2.2014 - 9 LA 45/12 - juris Rn. 12; v. 14.10.2016, a.a.O., Rn. 19; OVG NW, Urteile v. 23.6.2010 - 14 A 718/09 - juris Rn. 112; v. 8.5.2013 - 14 A 1583/09 - juris Rn. 79; Beschluss v. 29.7.2016, a.a.O., Rn. 12; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 24.3.2014, a.a.O., Rn. 39).
  • OVG Niedersachsen, 14.10.2016 - 9 LA 37/16

    Kalkulatorische Abwälzbarkeit; Bestandsentwicklung; Durchschnittsbetrieb; Poker;

    Es müsste - wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat - eine Tendenz zum Absterben der Spielgeräteaufstellerbranche erkennbar werden (Senatsbeschluss v. 18.2.2014, a.a.O., Rn. 10; SächsOVG, Urteil v. 6.5.2015 - 5 A 439/12 - juris Rn. 83; OVG NW, Beschlüsse v. 20.5.2015 - 14 A 831/15 - juris Rn. 10; v. 3.2.2016 - 14 A 2225/15 - juris Rn. 19; v. 28.6.2016 - 14 A 576/16 - juris Rn. 3; v. 29.7.2016, a.a.O., Rn. 9; v. 26.9.2016, a.a.O., Rn. 3).

    Lässt bereits die Entwicklung der Anzahl der Spielautomatenbetriebe und der aufgestellten Spielgeräte seit Erlass der maßgeblichen Satzung den hinreichend sicheren Rückschluss zu, dass die Erhebung der Spielgerätesteuer nicht erdrosselnd wirkt, so bedarf es zur Beurteilung dieser Frage keiner weiteren Ermittlungen zur Ertragslage der Aufsteller im Satzungsgebiet (BVerwG, Beschluss v. 26.10.2011, a.a.O., Leitsatz; Senatsbeschluss v. 18.2.2014 - 9 LA 45/12 - juris Rn. 12; OVG NW, Urteile v. 23.6.2010 - 14 A 718/09 - juris Rn. 109 f.; v. 8.5.2013 - 14 A 1583/09 - juris Rn. 79; Beschlüsse v. 29.7.2016 - 14 A 1240/16 - juris Rn. 12; v. 26.9.2016 - 14 A 1734/16 - juris Rn. 12).

  • OVG Niedersachsen, 18.05.2016 - 9 LA 186/15

    Aufwandsteuer; Automatenglücksspiel; Beihilfe; steuerliche Gesamtbelastung;

    Auch der Senat teilt diese Auffassung (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18.2.2014 - 9 LA 45/12 - juris Rn. 15; vom 13.5.2015, a.a.O., Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 13.05.2015 - 9 LA 81/14

    Anrechnung; Beihilfe; Dienstleistung; Geldspielautomat; steuerliche

    Auch der Senat teilt diese Auffassung (Senatsbeschluss vom 18.2.1014 - 9 LA 45/12 - juris Rn. 15).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2014 - 4 L 94/14

    Abwälzbarkeit einer Vergnügungssteuer bei Geldspielgeräten seit dem Inkrafttreten

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