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   OVG Niedersachsen, 16.01.2007 - 9 LA 90/05   

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https://dejure.org/2007,22090
OVG Niedersachsen, 16.01.2007 - 9 LA 90/05 (https://dejure.org/2007,22090)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.01.2007 - 9 LA 90/05 (https://dejure.org/2007,22090)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Januar 2007 - 9 LA 90/05 (https://dejure.org/2007,22090)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Weiteres Erschlossensein eines Hinterliegergrundstücks im weiteren Sinne durch eine Anbaustraße bei Verhinderung der Anlage eines Fußweges durch einen im Bebauungsplan festgesetzten Pflanzstreifen.

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 344
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 03.11.1987 - 8 C 77.86

    Erschließung von Grundstücken in Wohngebieten; Maßgeblichkeit des Inhalts eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.01.2007 - 9 LA 90/05
    Danach werden Grundstücke in Wohngebieten in der Regel durch eine Anbaustraße erschlossen, wenn sie die Möglichkeit eröffnet, mit Personen- und Versorgungsfahrzeugen an das Grundstück heranzufahren und es von dort aus zu betreten (st. Rspr. vgl. BVerwG, Urteil vom 3. November 1987 - 8 C 77.86 - BVerwGE 78, 237).
  • OVG Niedersachsen, 17.09.2003 - 9 ME 164/03

    Erfüllung der bestehenden Erreichbarkeitsanforderungen für ein Erschlossensein

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.01.2007 - 9 LA 90/05
    Bei Wohnzwecken dienenden Hinterliegergrundstücken muss hinzukommen, dass auch über das Anliegergrundstück eine Zugangsmöglichkeit zum Hinterliegergrundstück besteht (Beschluss des Senats vom 17.9.2003 - 9 ME 164/03 -).
  • BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 24.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Erschlossensein durch eine Anbaustraße bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.01.2007 - 9 LA 90/05
    Voraussetzung ist allerdings, dass die erwähnte schutzwürdige Erwartung der Eigentümer der übrigen Grundstücke in den bestehenden tatsächlichen Verhältnissen ihre Stütze findet (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.3.1984 - 8 C 65.82 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 42 S. 19 sowie Urteil vom 17.6.1994 - 8 C 24.952 - DVBl 1995, 55).
  • BVerwG, 27.09.2006 - 9 C 4.05

    Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Mischgebiet; Wohnnutzung; gewerbliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.01.2007 - 9 LA 90/05
    Sie ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als eine Art "letzter Korrekturansatz" für den Fall entwickelt worden, dass das Erschlossensein eines Grundstücks nach bebauungsrechtlichen Kriterien zu verneinen wäre, dies aber zu mit der Interessenlage billigerweise nicht zu vereinbarenden Ergebnissen führen würde - insoweit dem Gedanken von Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht unähnlich (BVerwG, Urteil vom 27.09.2006 - 9 C 4/05 - zitiert nach juris).
  • BVerwG, 23.03.1984 - 8 C 65.82

    Erschließung - Reihenhaussiedlung - Erschließungsanlage - Erschließungsfunktion -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.01.2007 - 9 LA 90/05
    Voraussetzung ist allerdings, dass die erwähnte schutzwürdige Erwartung der Eigentümer der übrigen Grundstücke in den bestehenden tatsächlichen Verhältnissen ihre Stütze findet (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.3.1984 - 8 C 65.82 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 42 S. 19 sowie Urteil vom 17.6.1994 - 8 C 24.952 - DVBl 1995, 55).
  • OVG Niedersachsen, 23.04.2008 - 9 LA 340/06

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die erstmalige

    Im Gegensatz zu der Fallkonstellationen, über die der Senat mit Beschluss vom 16. Januar 2007 - 9 LA 90/05 - (NVwZ-RR 2007, 344) entschieden hat, erweist sich der hier zu bewertende Pflanzstreifen sowohl nach den einzelnen Festsetzungen des Bebauungsplans als auch nach der Begründung hinreichend durchlässig, um - wie dies ja auch geschehen ist - einen fußläufigen Zugang vom "B." auf das Flurstück 176/97 realisieren zu können.
  • VG München, 12.04.2011 - M 2 K 10.854

    Erschließungsbeitrag; Vorausleistung; Erschlossensein; Grünstreifen

    Dem steht auch nicht die von der Klägerseite zitierte Entscheidung des OVG Lüneburg (NVwZ-RR 2007, 344) entgegen.
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