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   OVG Niedersachsen, 06.06.2001 - 9 LB 1404/01   

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OVG Niedersachsen, 06.06.2001 - 9 LB 1404/01 (https://dejure.org/2001,12499)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.06.2001 - 9 LB 1404/01 (https://dejure.org/2001,12499)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. Juni 2001 - 9 LB 1404/01 (https://dejure.org/2001,12499)
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Wird zitiert von ... (17)

  • OVG Niedersachsen, 11.12.2013 - 2 LC 222/13

    Zulässigkeit der Erteilung einer Wohnsitzauflage bei subsidiär Schutzberechtigten

    Der rechtmäßige Aufenthalt im Sinne dieser Bestimmung wird aber durch nationales Recht, hier also auch durch die Wohnsitzauflage mit definiert (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.3.1996 - 1 C 34.93 -, BVerwGE 100, 335, juris, zu einer räumlichen Beschränkung; erk. Ger., Urt. v 6.6.2001 - 9 LB 1404/01 - Bay. VGH, Urt. v. 9.5.2011 - 19 B 10.2384 -, juris; VG Bremen, Urt. v. 9.9.2013 - 4 K 185/13 -, juris mwN.; Renner/Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 10. Aufl., § 12 Rnr. 50; Meyer-Ladewig, EMRK, 3. Aufl. S. 441; Fritzsch, Zur Zulässigkeit wohnsitzbeschränkender Auflagen, ZAR 2007, 356).

    Entsprechendes gilt in Bezug auf Art. 12 Abs. 1 und 3 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (v. 19.12.1966, BGBl 1973, II, S. 1534 und 1976 II, S. 1068; vgl. BVerwG, Urt. v. 19.3.1996, aaO.; erk. Ger., Urt. v 6.6.2001 - 9 LB 1404/01 - Bay. VGH, Urt. v. 9.5.2011 - 19 B 10.2384 -, juris; Fritzsch, aaO.).

  • VG Schleswig, 05.02.2003 - 4 A 411/01

    Aufenthaltsbefugnis; Auflage; Wohnsitz; Sozialhilfe

    Zur Begründung bezog er sich auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.03.1996 (1 C 34/93) und vom 18.05.2000 (5 C 29/98) sowie das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 06.06.2001 (9 LB 1404/01) und machte geltend, dass im Falle der Voraussetzungen von § 51 Abs. 1 AuslG die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis mit Auflagen zulässig sei.

    Außerdem kann eine solche Regelung missbräuchlicher (mehrfacher) Inanspruchnahme von Sozialhilfe vorbeugen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.12.2000 - 1 BvR 781/98 - zu § 120 Abs. 5 BSHG; BVerwG, Urteil vom 19.03.1996 - 1 C 34/93 - BVerwGE 100, 335; OVG Lüneburg, Urteil vom 06.06.2001 - 9 LB 1404/01 -).

    Die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts (im Urteil vom 18.05.2000 aaO) betreffen zwar unmittelbar § 120 Abs. 5 Satz 2 BSHG und damit nicht die hier streitige Konstellation (hierauf stellt das OVG Lüneburg in seinem Urteil vom 06.06.2001 aaO ab), die Auslegung von Artikel 1 EFA und Artikel 23 GFK ist jedoch verallgemeinerungsfähig und über den entschiedenen Einzelfall hinaus relevant.

  • VG Lüneburg, 26.08.2003 - 3 A 191/01

    Abschiebungsschutz; Aufenthaltsbefugnis; Auflage; Familieneinheit;

    Die Wohnsitzauflage stellt eine selbständig anfechtbare belastende Teilregelung der Aufenthaltsbefugnis dar (vgl. u.a. OVG Lbg., Beschl. v. 6.6.2001 - 9 LB 1404/01 -); im Zeitpunkt der Klageerhebung am 11. Juli 2001 haben die Aufenthaltsbefugnis - die von Januar 2001 bis Januar 2003 Geltung hatte - und die damit verbundene Auflage noch Wirkungen gehabt.

    Auch sonst verstoßen die Erlasse von 1998 und vom Oktober 2002 nicht gegen höherrangiges Recht, insbesondere nicht gegen die Genfer Flüchtlingskonvention, die Europäische Menschenrechtskonvention, das Zusatzprotokoll hierzu und gegen das Europäische Fürsorgeabkommen (vgl. hierzu insbesondere Nds. OVG, Beschl. v. 6.6.2001 - 9 LB 1404/01 - zur Wohnsitzauflage allgemein vgl. auch Nds. OVG, Urt. v. 27.5.2003 - 7 LB 207/02 -, VG Dresden, Urt. v. 7.11.2001 - A 14 K 1427/01 -, InfAuslR 2002 S. 242; VG Osnabrück, Urt. v. 24.11.1999 - 5 A 193/99 -, InfAuslR 2000 S. 140; VG Düsseldorf, Entscheidung vom 3.11.1999 - 7 K 1413/99 - Juris).

    Die Berufung wird zugelassen, da es immer noch von grundsätzlicher Bedeutung ist, ob Wohnsitzbeschränkungen ergehen können, um "Binnenwanderungen" ausländischer Sozialhilfeempfänger entgegenzuwirken (§ 124a Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO; vgl. zur Zulassung der Revision wegen dieser Frage Nds. OVG, Beschl. v. 6.6.2001 a.a.O.).

  • VG Lüneburg, 07.03.2002 - 1 A 116/00

    Aufenthaltsbefugnis; Einvernehmen; Ermessen; familiäre Beziehungen;

    Die auf dieser Grundlage verfügte Wohnsitzauflage hält sich in den Grenzen des gesetzlich eingeräumten Ermessens und der dabei zu beachtenden Grundrechte aus Art. 2 Abs. 1 und 11 GG (Renner, Ausländerrecht, 7. Auflage 1999, § 12 Rdn. 5; Nds. OVG v. 6.6.2001 - 9 LB 1404/01 - a.A. Strate, InfAuslR 1980, 129).

    Diese nach § 12 Abs. 1 S. 2 AuslG mögliche Beschränkung ist auch mit internationalem Recht vereinbar (Beschl. des Nds. OVG v. 6.6.2001 - 9 LB 1404/01 - S. 8 d. Beschl.-Abdr. m.w.N.).

    Es gehört nämlich (auch) zum Zweck der Wohnsitzauflage, die Sozialhilfelasten, die mit der Aufnahme und Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen verbunden sind, möglichst gleichmäßig und gerecht auf die Länder und Kommunen zu verteilen (so Beschl. des Nds. OVG v. 6.6.2001 - 9 LB 1404/01 - , in dem die Revision zugelassen wurde).

  • OVG Thüringen, 08.01.2008 - 3 KO 339/07

    D (A), Berufungsverfahren, Berufung, Oberverwaltungsgericht, Weiterleitung,

    wäre mithin eine Verwaltungspraxis nicht vereinbar, die Konventionsflüchtlinge bei der Ermessensausübung gegenüber anderen Ausländern ,,unter den gleichen Umständen" benachteiligen würde (vgl. nur GK-AuslR II - § 12 Rn. 139.2 m. w. N.; im Ergebnis ebenso BVerwG, Urteil vom 19. März 1996 - 1 C 34.93 - a. a. O. zur inhaltlich entsprechenden Vorschrift des Art. 26 StlÜbk; im Ergebnis wohl a. A.: Niedersächsisches OVG, Urteil vom 6. Juni 2001 - 9 LB 1404/01 -).

    Der Senat bemisst das Interesse des einzelnen Klägers an der Aufhebung der mit seiner Aufenthaltserlaubnis verbundenen Wohnsitzauflage - mangels anderweitiger Anhaltspunkte aufgrund des Sach- und Streitstands - jeweils mit dem Auffangstreitwert des § 52 Abs. 2 GKG (vgl. auch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 6. Juni 2001 - 9 LB 1404/01 - und OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. August 2006 - 7 A 10492/06 - Juris, Rn. 35; zur Streitwertbemessung bei einer räumlichen Beschränkung einer Aufenthaltsbefugnis nach §§ 12 Abs. 1 Satz 2, 32 AuslG vgl. ferner BVerwG, Beschluss vom 19. März 1996 - 1 C 34.93 -).

  • OVG Niedersachsen, 23.02.2015 - 8 PA 13/15

    Verfügung einer Wohnsitzauflage zur Aufenthaltserlaubnis gegenüber im

    Dem entspricht die Rechtsprechung anderer Senate des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. Urt. d. 2. Senats v. 11.12.2013 - 2 LC 222/13 -, juris Rn. 51; Beschl. d. 9. Senats v. 6.6.2001 - 9 LB 1404/01 -, Umdruck, S. 8 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 04.04.2017 - 8 PA 46/17

    Aufhebung der zu einer Aufenthaltserlaubnis erteilten und nach Ablauf der

    Dieser Rechtsprechung haben sich der beschließende Senat (Beschl. v. 7.8.2015 - 8 LA 55/15 -, V.n.b.; Beschl. v. 23.2.2015 - 8 PA 13/15 -, AuAS 2015, 74 f.) und andere Senate des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. Urt. d. 2. Senats v. 11.12.2013 - 2 LC 222/13 -, juris Rn. 51; Beschl. d. 9. Senats v. 6.6.2001 - 9 LB 1404/01 -, Umdruck, S. 8 ff.) angeschlossen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.08.2006 - 7 A 10492/06

    Rechtswidrigkeit einer wegen des Bezugs von Sozialhilfe erteilten Wohnsitzauflage

    Ein Ausländer kann sich daher grundsätzlich nicht gegen Freizügigkeitsbeschränkungen mit der Berufung auf Art. 1 EFA und Art. 23 GFK zur Wehr setzen, sondern muss sich räumliche Beschränkungen seines Fürsorgerechts gefallen lassen, die sich lediglich als Folge einer räumlichen Beschränkung seines Aufenthaltstitels darstellen (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 6. Juni 2001 - 9 LB 1404/01 - und nochmals BVerwGE 111, 200 [209 f.]).
  • VG Trier, 13.09.2006 - 5 K 337/06

    Rechtswidrigkeit einer wegen des Bezugs von Sozialleistungen erteilten

    Ein Ausländer kann sich daher grundsätzlich nicht gegen Freizügigkeitsbeschränkungen mit der Berufung auf Art. 1 EFA und Art. 23 GFK zur Wehr setzen, sondern muss sich räumliche Beschränkungen seines Fürsorgerechts gefallen lassen, die sich lediglich als Folge einer räumlichen Beschränkung seines Aufenthaltstitels darstellen (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 6. Juni 2001 - 9 LB 1404/01 - und nochmals BVerwGE 111, 200 [209 f.]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2007 - 7 A 11320/06
    Die Revision wird nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen, nachdem das Bundesverwaltungsgericht die entscheidungserhebliche und über den vorliegenden Fall hinaus bedeutsame Frage der Vereinbarkeit einer wohnsitzbeschränkenden Auflage bei dem Bezug von Leistungen der öffentlichen Fürsorge mit Art. 23 GKK und Art. 1 EFA bisher nicht entscheiden hat und das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht die Frage anders als der erkennende Senat bejaht hat (vgl. hierzu NdsOVG, Beschluss vom 6. Juni 2001 - 9 LB 1404/01 - und Urteil vom 27. Mai 2003 - 7 LB 207/02 -, Asylmagazin 7-8/2003, S. 46, 47).
  • OVG Niedersachsen, 27.05.2003 - 7 LB 207/02

    Auflage; Wohnsitzauflage; wohnsitzbeschränkende Auflage

  • VG Gelsenkirchen, 15.08.2007 - 9 L 708/07

    Wohnsitzauflage, GFK-Flüchtling

  • VG Oldenburg, 25.04.2005 - 11 B 1383/05

    Aufhebung einer Wohnsitzauflage zur Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2

  • VG Braunschweig, 10.07.2003 - 1 A 124/01

    Verhältnismäßigkeit der Aufenthaltserlaubnis verbunden mit einer Wohnsitzauflage;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.08.2006 - 7 A 10463/06

    D (A), Konventionsflüchtlinge, Wohnsitzauflage, Europäisches Fürsorgeabkommen,

  • VG Göttingen, 08.03.2007 - 4 A 209/06
  • VG Braunschweig, 11.07.2007 - 7 A 211/06

    D (A), Duldung, Wohnsitzauflage, Schutz von Ehe und Familie, Ermessen,

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