Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 11.06.2010 - 9 LB 182/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,20861
OVG Niedersachsen, 11.06.2010 - 9 LB 182/08 (https://dejure.org/2010,20861)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.06.2010 - 9 LB 182/08 (https://dejure.org/2010,20861)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. Juni 2010 - 9 LB 182/08 (https://dejure.org/2010,20861)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,20861) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Beitragspflicht von Hinterliegergrundstücken

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 741 BGB; § 749 Abs. 1 BGB; § 1008 BGB; § 6 Abs. 1 NKAG; § 5 Abs. 2 S. 2 NBauO
    Voraussetzungen für das Bestehen einer Beitragspflicht eines Hinterliegergundstücks bei einer Eigentümerverschiedenheit zwischen dem Anliegergrundstück und dem Hinterliegergrundstück; Annahme einer hinreichend rechtlichen Sicherung der Zuwegung bei Miteigentum am ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für das Bestehen einer Beitragspflicht eines Hinterliegergundstücks bei einer Eigentümerverschiedenheit zwischen dem Anliegergrundstück und dem Hinterliegergrundstück; Annahme einer hinreichend rechtlichen Sicherung der Zuwegung bei Miteigentum am ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für das Bestehen einer Beitragspflicht eines Hinterliegergundstücks bei einer Eigentümerverschiedenheit zwischen dem Anliegergrundstück und dem Hinterliegergrundstück; Annahme einer hinreichend rechtlichen Sicherung der Zuwegung bei Miteigentum am ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.09.1986 - 9 A 153/83
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.06.2010 - 9 LB 182/08
    Bei einem Wohngrundstück setzt die bestimmungsgemäße Nutzung voraus, dass das Grundstück von der Straße aus betreten werden kann, bei einem industriell, gewerblich oder landwirtschaftlich nutzbaren Grundstück muss mit (Nutz-)Fahrzeugen auf das Grundstück heraufgefahren werden können (Nds. OVG, Urteile vom 24.9.1986 - 9 A 153/83 - KStZ 1987, 115 und vom 23.3.2009 - 9 LC 320/07 -).

    In der Rechtsprechung des Senats ist anerkannt, dass eine hinreichende rechtliche Sicherung der Inanspruchnahmemöglichkeit der Straße zu bejahen ist, wenn zugunsten des Hinterliegergrundstücks ein durch Grunddienstbarkeit oder durch Baulast gesichertes Wegerecht besteht (Nds. OVG, Urteile vom 24.9.1986 - 9 A 153/83 - KStZ 1987, 115 und vom 23.3.2009 - 9 LC 320/07 -).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.05.1990 - 9 M 11/90

    Beitragspflicht bei Hinterliegern

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.06.2010 - 9 LB 182/08
    Bereits in seinem Beschluss vom 28. Mai 1990 (9 M 11/90, KStZ 1991, 134) hatte der Senat hierzu ausgeführt:.
  • OVG Niedersachsen, 13.06.2000 - 9 M 1349/00

    Ausbaubeitrag; Eigentümeridentität; einheitliche Nutzung; Hinterlieger;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.06.2010 - 9 LB 182/08
    Entgegen der Auffassung des Klägers ist für die Annahme eines beitragsrelevanten Vorteils in Fällen der vorliegenden Art nicht erforderlich, dass zwischen den Eigentümern des Anliegergrundstücks und den Eigentümern des Hinterliegergrundstücks Eigentümeridentität besteht (s. bereits Nds. OVG, Beschluss vom 13.6.2000 - 9 M 1349/00 - NdsVBl. 2001, 18, juris).
  • OVG Niedersachsen, 26.05.2020 - 9 LC 121/18

    Bauprogramm; Beleuchtung; Betrachtungsweise, typisierende; Denkmalschutz;

    Eine Verbesserung der Straße durch den Ausbau der Straßenentwässerungsanlage liegt vor, wenn durch die Maßnahme ein schnelleres oder sonst besseres Abfließen des Straßenoberflächenwassers bewirkt wird, als dies nach dem früheren Ausbauzustand der Fall war (vgl. Senatsurteile vom 19.2.2020, a. a. O., Rn. 198; vom 11.6.2010, a. a. O.; Senatsbeschluss vom 24.6.2008 - 9 LA 82/07 - n. v. m. w. N.; OVG NRW, Urteil vom 15.2.2000 - 15 A 4167/96 - NWVBl 2000, 348 = juris Rn. 6).

    Im Falle der Eigentümerverschiedenheit von Hinterlieger- und Vorderliegergrundstück liegt ein besonderer wirtschaftlicher Vorteil vor, wenn die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Straße über das Vorderliegergrundstück hinreichend rechtlich gesichert und das Hinterliegergrundstück über das Vorderliegergrundstück im Zeitpunkt der Entstehung der sachlichen Beitragspflicht tatsächlich in der für seine bestimmungsgemäße Nutzung erforderlichen Weise erreichbar ist (Senatsurteil vom 11.6.2010 - 9 LB 182/08 - juris Rn. 23 m. w. N.).

  • VG Lüneburg, 06.03.2018 - 3 A 105/15

    Abschnitt; Abschnittsbildung; Austausch; Leuchtenköpfe

    aufgrund einer rechtlich gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit (vgl. dazu etwa Nds. OVG, Urt. v. 11.6.2010 - 9 LB 182/08 -, juris Rn. 23) bevorteilt und beitragspflichtig wäre.
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2016 - 2 LB 4/16

    Heranziehung zu einem Ausbaubeitrag; Zufahrt zu einer (klassifizierten) Straße;

    Bei einem Wohngrundstück setzt die bestimmungsgemäße Nutzung voraus, dass das Grundstück von der Straße aus betreten werden kann, bei einem planungsrechtlich zulässig industriell, gewerblich oder landwirtschaftlich genutzten Grundstück muss mit Fahrzeugen auf das Grundstück heraufgefahren werden können (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 11.06.2010 - 9 LB 182/08 - juris; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 396a und 401, a. A. offenbar OVG Schleswig, Beschluss vom 18.11.2010 - 2 LA 57/10 - wonach nicht auf die Nutzung, sondern darauf abzustellen ist, ob das Grundstück in einem beplanten oder faktischen Gewerbe- oder Industriegebiet liegt.).
  • OVG Thüringen, 24.06.2013 - 4 EO 233/10

    Zur Erhebung eines Straßenausbaubeitrags für ein als Seniorenwohnheim und als

    Aufgrund der von der Baunutzungsverordnung vorgegebenen Nutzungsmöglichkeiten ist dort für die Annahme einer vorteilsrelevanten Inanspruchnahmemöglichkeit erforderlich, dass mit (Nutz-)Fahrzeugen auf das Grundstück heraufgefahren werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 17. März 2009 - 4 EO 269/07 - juris Rn. 7; OVG Lüneburg, Urteile vom 11. Juni 2010 - 9 LB 182/08 - juris Rn. 22 und vom 24. September 1986 - 9 A 153/83 - KStZ 1987, 115 f.; zum Erschließungsbeitragsrecht vgl. auch: BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1994 - 8 C 24/92 - juris Rn. 14; VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 4. Dezember 1989 - 2 S 1119/89 - juris Rn. 29).
  • OVG Thüringen, 17.11.2015 - 4 KO 162/11

    Erhebung eines Straßenausbaubeitrags; Bekanntmachung der Beitragssatzung;

    Aufgrund der von der Baunutzungsverordnung vorgegebenen Nutzungsmöglichkeiten ist dort für die Annahme einer vorteilsrelevanten Inanspruchnahmemöglichkeit erforderlich, dass mit (Nutz-)Fahrzeugen auf das Grundstück heraufgefahren werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 17. März 2009 - 4 EO 269/07 - juris Rn. 7; OVG Lüneburg, Urteile vom 11. Juni 2010 - 9 LB 182/08 - juris Rn. 22 und vom 24. September 1986 - 9 A 153/83 - KStZ 1987, 115 f.; zum Erschließungsbeitragsrecht vgl. auch: BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1994 - 8 C 24/92 - juris Rn. 14; VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 4. Dezember 1989 - 2 S 1119/89 - juris Rn. 29).".
  • OVG Thüringen, 30.10.2013 - 4 KO 1307/10

    Bestimmung der Anlage zur Beitragserhebung bei einem Verlauf durch eine

    Aufgrund der von der Baunutzungsverordnung vorgegebenen Nutzungsmöglichkeiten ist dort für die Annahme einer vorteilsrelevanten Inanspruchnahmemöglichkeit erforderlich, dass mit (Nutz-)Fahrzeugen auf das Grundstück heraufgefahren werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 17. März 2009 - 4 EO 269/07 - juris Rn. 7; OVG Lüneburg, Urteile vom 11. Juni 2010 - 9 LB 182/08 - juris Rn. 22 und vom 24. September 1986 - 9 A 153/83 - KStZ 1987, 115 f.; zum Erschließungsbeitragsrecht vgl. auch: BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1994 - 8 C 24/92 - juris Rn. 14; VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 4. Dezember 1989 - 2 S 1119/89 - juris Rn. 29).".
  • VG Hannover, 24.10.2011 - 9 A 91/11

    Zur Heranziehung eines Bahnhofsgrundstücks zu Straßenausbaubeiträgen

    Insoweit deckt sich die Nutzung des Bahnhofsgebäude mit einer gewerblichen, die eine Anfahrbarkeit des Gewerbegrundstücks verlangt (vgl. OVG Lüneburg, Urteile vom 24.09.1986 - 9 A 153/83 ,- KStZ 1987, 115; vom 11.09.2003 - 9 ME 117/03 -, NVwZ-RR 2004, 142; vom 23.03.2009 - 9 LC 320/07 - vom 11.06.2010 - 9 LB 182/08 -, NJW-Spezial 2010, 524).
  • VG Schleswig, 08.09.2011 - 9 A 258/09

    Ausbaubeitrag - Inanspruchnahmemöglichkeit gefangener Hinterliegergrundstücke im

    Hinzu kam eine Vereinbarung nach § 745 Abs. 2 BGB (Urt. v. 11.06.2010 - 9 LB 182/08 - in juris Rn. 26 ff.).
  • VG Schleswig, 13.09.2011 - 9 A 258/09

    Rechtmäßigkeit eines Ausbaubeitragsbescheids für ein Hinterliegergrundstück;

    Hinzu kam eine Vereinbarung nach § 745 Abs. 2 BGB (Urt. v. 11.06.2010 - 9 LB 182/08 - in [...] Rn. 26 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht