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   OVG Niedersachsen, 21.09.2015 - 9 LB 20/14   

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https://dejure.org/2015,27747
OVG Niedersachsen, 21.09.2015 - 9 LB 20/14 (https://dejure.org/2015,27747)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.09.2015 - 9 LB 20/14 (https://dejure.org/2015,27747)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. September 2015 - 9 LB 20/14 (https://dejure.org/2015,27747)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Abs. 1 AsylVfG; § 3b Abs. 1 Nr. 4 Halbs. 1 AsylVfG; § 3b Abs. 1 Nr. 4a Halbs. 1 AsylVfG
    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gegenüber einer afghanischen Staatsangehörigen; Begründete Furcht vor Verfolgung wegen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe; Westliche Prägung in der Identität infolge eines längeren Aufenthalts in Europa

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gegenüber einer afghanischen Staatsangehörigen; Begründete Furcht vor Verfolgung wegen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe; Westliche Prägung in der Identität infolge eines längeren Aufenthalts in Europa

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 3, AufenthG § 60 Abs. 1
    Afghanistan, Frauen, soziale Gruppe, westlicher Lebensstil, Lebensstil, geschlechtsspezifische Verfolgung, Herat

  • milo.bamf.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gegenüber einer afghanischen Staatsangehörigen; Begründete Furcht vor Verfolgung wegen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe; Westliche Prägung in der Identität infolge eines längeren Aufenthalts in Europa

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Afghanische Frauen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anerkennung einer aus Afghanistan stammenden Frau als Flüchtling bei prognostizierter Verfolgung im Heimatland

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anerkennung einer aus Afghanistan stammenden Frau als Flüchtling bei prognostizierter Verfolgung im Heimatland

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2015, 1076
 
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Wird zitiert von ... (136)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen, 21.01.2014 - 9 LA 60/13

    Gefahren bzw. Verfolgungsmaßnahmen afghanischer Frauen bei einer Rückkehr in ihr

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2015 - 9 LB 20/14
    Nach der Rechtsprechung des Senats sind unter Frauen, die nach der öffentlichen Wahrnehmung gegen die sozialen Sitten verstoßen und damit einer geschlechtsspezifischen, von den individuellen Umständen abhängigen Verfolgung unterliegen können, solche Frauen zu verstehen, deren Verhalten als nicht mit den von der Gesellschaft, der Tradition und dem Gesetz auferlegten Geschlechterrollen vereinbar angesehen wird (vgl. Senatsbeschluss vom 21.1.2014 - 9 LA 60/13 - juris Rn. 6).

    Dabei ist die individuelle Situation der Frau nach ihrem regionalen und sozialen, insbesondere dem familiären Hintergrund zu beurteilen (vgl. Senatsbeschluss vom 21.1.2014, a.a.O., Rn. 5 m.w.N.).

    Eine Verfolgungsgefahr besteht vor allem für alleinstehende Frauen und Frauen ohne männlichen Schutz (vgl. Senatsbeschluss vom 21.1.2014, a.a.O., Rn. 5).

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2015 - 9 LB 20/14
    Die einzelnen Eingriffshandlungen müssen für sich allein nicht die Qualität einer Menschenrechtsverletzung aufweisen, in ihrer Gesamtheit aber eine Betroffenheit des Einzelnen bewirken, die der Eingriffsintensität einer schwerwiegenden Menschenrechtsverletzung nach Nr. 1 entspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.2.2013 - 10 C 23.12 - juris Rn. 34).

    Maßgebend für die Beantwortung der Frage, ob sich ein Ausländer aus begründeter Furcht vor Verfolgung außerhalb seines Heimatlandes befindet, ist der Prognosemaßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.2.2013, a.a.O., Rn. 19).

    Es kommt darauf an, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.2.2013, a.a.O., Rn. 32).

  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2015 - 9 LB 20/14
    Vor diesem Hintergrund bedarf es keiner Entscheidung, ob eine innerstaatliche Fluchtalternative auch deshalb ausscheidet, weil von der Klägerin - wofür ebenfalls beachtliche Gründe sprechen - nach dem insoweit maßgebenden Zumutbarkeitsmaßstab, der über das Fehlen einer im Rahmen des § 60 Abs. 7 Sätze 1 und 3 AufenthG beachtlichen existenziellen Notlage hinausgeht (vgl. BVerwG, Urteile vom 29.5.2008 - 10 C 11.07 - juris Rn. 35; vom 31.1.2013 - 10 C 15.12 - juris Rn. 20) vernünftigerweise nicht erwartet werden kann, dass sie sich zusammen mit ihrem Ehemann und ihrem Kleinkind in einem anderen Landesteil der Islamischen Republik Afghanistan niederlässt.
  • BVerwG, 29.05.2008 - 10 C 11.07

    Abschiebungsverbot; Asyl; Aufklärungspflicht; Beweisantrag; Einreiseerlaubnis;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2015 - 9 LB 20/14
    Vor diesem Hintergrund bedarf es keiner Entscheidung, ob eine innerstaatliche Fluchtalternative auch deshalb ausscheidet, weil von der Klägerin - wofür ebenfalls beachtliche Gründe sprechen - nach dem insoweit maßgebenden Zumutbarkeitsmaßstab, der über das Fehlen einer im Rahmen des § 60 Abs. 7 Sätze 1 und 3 AufenthG beachtlichen existenziellen Notlage hinausgeht (vgl. BVerwG, Urteile vom 29.5.2008 - 10 C 11.07 - juris Rn. 35; vom 31.1.2013 - 10 C 15.12 - juris Rn. 20) vernünftigerweise nicht erwartet werden kann, dass sie sich zusammen mit ihrem Ehemann und ihrem Kleinkind in einem anderen Landesteil der Islamischen Republik Afghanistan niederlässt.
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2015 - 9 LB 20/14
    Dabei greift zugunsten eines Vorverfolgten bzw. in anderer Weise Geschädigten eine tatsächliche Vermutung, dass sich frühere Handlungen und Bedrohungen bei einer Rückkehr in das Herkunftsland wiederholen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.4.2010 -10 C 5.09 - juris Rn. 20 ff.).
  • EGMR, 20.07.2010 - 23505/09

    Abschiebungsverbot, Afghanistan, Schweden, Frauen, alleinstehende Frauen,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2015 - 9 LB 20/14
    Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (vgl. EGMR, Urteil vom 20.7.2010 - 23505/09, N. v. Sweden - HUDOC Rn. 55) werden afghanische Frauen, die einen weniger konservativen Lebensstil angenommen haben - z.B. solche, die aus dem Exil im Iran oder in Europa zurückgekehrt sind - in der Islamischen Republik Afghanistan nach wie vor als soziale und religiöse Normen überschreitend wahrgenommen und können deshalb Opfer von Gewalt oder anderer Formen der Bestrafung werden, die von der Isolation und Stigmatisierung bis hin zu Ehrenmorden auf Grund der über die Familie, die Gemeinschaft oder den Stamm gebrachte "Schande" reichen können (so auch Österr. BVerwG, Erkenntnis vom 31.7.2015 - W175 2100068-1 - veröffentlicht unter https://www.ris.bka.gv.at ; siehe ferner Österr. BVerwG, Erkenntnisse vom 29.4.2015 - W120 1428376-3 - vom 7.5.2015 - W175 2011342-1 - vom 19.5.2015 - W191 2104127-1 - vom 8.6.2015 - W202 1411035-3 - vom 12.6.2015 - W197 2016697-1 - vom 18.6.2015 - W163 2102498-1 - vom 30.6.2015 - W191 2105467-1/5E - vom 13.7.2015 - W200 1415926-1 - vom 31.7.2015 - W175 2100069-1, jeweils veröffentlicht unter https://www.ris.bka.gv.at).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.2017 - A 11 S 1704/17

    Zuerkennung subsidiären Schutzes; Gefahrenlage für eine Bevölkerungsgruppe wegen

    Giesler/Wohnig, Uneinheitliche Entscheidungspraxis zu Afghanistan - Eine Untersuchung zur aktuellen Afghanistan-Entscheidungspraxis des BAMF und der Gerichte (Ergänzte Fassung zur Kurzfassung aus Asylmagazin 2017, 223) (asyl.net), S. 14 f.; vgl. im Übrigen auch OVG Niedersachsen, Urteil vom 21.09.2015 - 9 LB 20/14 -, InfAuslR 2016, 25.
  • VG Stade, 15.07.2021 - 3 A 3944/17

    Afghanistan: Flüchtlingseigenschaft wegen westlich geprägter Identiät

    September 2015 (9 LB 20/14).

    Afghanische Frauen, die dieser sozialen Gruppe angehören, können sich je nach den Umständen des Einzelfalls aus begründeter Furcht vor Verfolgung im Sinne des § 3 Abs. 1 AsylG außerhalb der Islamischen Republik Afghanistan aufhalten (ausführlich zur sozialen Gruppe "verwestlichter" Frauen: Nds. OVG, Urteil vom 21.09.2015 - 9 LB 20/14 - juris; VG Cottbus, Urteil vom 07.07.2020 - 3 K 1464/17.A - juris; VG München, Urteil vom 01.07.2020 - M 4 K 16.35270 - juris).

    21.09.2015 - 9 LB 20/14 - juris).

    Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (vgl. EGMR, Urt. v. 20. Juli 2010 - 23505/09, N. v. Sweden -, HUDOC, Rn. 54 ff., m.w.N.) werden afghanische Frauen, die einen weniger konservativen Lebensstil angenommen haben - z.B. solche, die aus dem Exil im Iran oder in Europa zurückgekehrt sind - in der Islamischen Republik Afghanistan nach wie vor als soziale und religiöse Normen überschreitend wahrgenommen und können deshalb Opfer von Gewalt oder anderer Formen der Bestrafung werden, die von der Isolation und Stigmatisierung bis hin zu Ehrenmorden auf Grund der über die Familie, die Gemeinschaft oder den Stamm gebrachte "Schande" reichen können (so auch: Österr. BVerwG, Erkenntnis v. 3 1 . Juli 2015 - W175 2100068-1 - Niedersächsisches OVG, Urt. v. 2 1 . September 2015 - 9 LB 20/14 -, juris, Rn. 38).".

    Eine Verfolgungsgefahr besteht vor allem für alleinstehende Frauen und Frauen ohne männlichen Schutz (vgl.: Nds. OVG, Urteil vom 21.09.2015 - 9 LB 20/14 - juris).

    Angesichts der geschilderten Umstände geht die Einzelrichterin davon aus, dass die westliche Lebensweise in der Persönlichkeit der Klägerin so tief verwurzelt ist, dass sie sie nicht mehr ablegen kann (vgl. zu diesem Gesichtspunkt: Niedersächsisches OVG, Urteil vom 21.09.2015 - 9 LB 20/14 - juris).

    Nach Überzeugung des Gerichts hat die Klägerin eine derart nachhaltige westliche Prägung erfahren, dass sie auch in weniger konservativen Landesteilen der Islamischen Republik Afghanistan mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit einer Verfolgung ausgesetzt wäre (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 21.09.2015 - 9 LB 20/14 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.2019 - A 11 S 2376/19

    Afghanistan; Zumutbarkeit der Niederlassung in einem sicheren Landesteil

    Denkbar ist dies auch bei erheblichen psychischen Erkrankungen infolge früherer Verfolgung durch staatliche Akteure, sodass vom Betroffenen nicht verlangt werden kann, sich künftig in den Schutz durch ebenjene Akteure zu begeben (vgl. UNHCR, Richtlinien zum internationalen Schutz: "Interne Flucht- oder Neuansiedlungsalternative" im Zusammenhang mit Artikel 1 A des Abkommens von 1951 bzw. des Protokolls von 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, HCR/GIP/03/04, 23.07.2003, Abschn. 25 f.; zur Situation religiöser Minderheiten in Afghanistan etwa VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.09.2013 - A 11 S 689/13 -, juris; zur Bedeutung einer nachhaltigen westlichen Prägung siehe Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 21.09.2015 - 9 LB 20/14 -, juris Rn. 49).

    Während manche Oberverwaltungsgerichte ausdrücklich oder der Sache nach vom Mindeststandard des Art. 3 EMRK ausgehen (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 16.07.2019 - 11 B 18.32129 -, juris Rn. 45; OVG NRW Beschluss vom 14.03.2019 - 13 A 2600/18.A -, juris Rn. 14; Hess. VGH, Urteil vom 21.02.2008 - 3 UE 191/07.A -, juris Rn. 48) bzw. einen über das Fehlen einer existenziellen Notlage i. S. d. § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG hinausgehenden Maßstab anlegen (OVG NRW, Urteil vom 26.08.2014 - 13 A 2998/11.A -, juris Rn. 190; Hess. VGH, Urteil vom 25.08.2011 - 8 A 1657/10.A -, juris Rn. 91; siehe auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 06.03.2012 - A 11 S 3177/11 -, juris Rn. 30), halten andere die Frage des Maßstabs für ungeklärt (Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 21.09.2015 - 9 LB 20/14 -, juris Rn. 49).

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