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   OVG Niedersachsen, 11.06.1999 - 9 M 2210/99   

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https://dejure.org/1999,6555
OVG Niedersachsen, 11.06.1999 - 9 M 2210/99 (https://dejure.org/1999,6555)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.06.1999 - 9 M 2210/99 (https://dejure.org/1999,6555)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. Juni 1999 - 9 M 2210/99 (https://dejure.org/1999,6555)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 6 Abs. 5 KAG ND; § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO
    Ausbaubeitrag; Sondersatzung; Kostenfestsetzung; Eilverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausbaubeitrag; Sondersatzung; Kostenfestsetzung; Eilverfahren

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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 10.06.1997 - 7 S 662/97

    Vorläufiges Rechtsschutzverfahren: Zulassung der Beschwerde - Zulassungsgrund der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.06.1999 - 9 M 2210/99
    Vor allem bei besonderen rechtlichen Schwierigkeiten, die mit den Mitteln des Eilverfahrens lösbar sind und deren Lösung sich mit dem Charakter des Eilverfahrens verträgt, ist eine Zulassung der Beschwerde nach § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO indessen denkbar (so entsprechend zur Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung Beschl. des Senats v. 3.6.1999 - 9 M 466/99 - einschränkender VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 1.7.1997 - 5 S 1079/97 - VBlBW 1997, 422 = DVBl. 1997, 1329, sowie Beschl. v. 10.6.1997 - 7 S 662/97 - VBlBW 1997, 423 - sowie OVG Münster, Beschl. v. 27.6.1997 - 11 B 1136/97 - DVBl. 1998, 244, wonach im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nur spezifisch hierauf bezogene Schwierigkeiten, nicht aber solche bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes zur Zulassung der Beschwerde führen können).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.1997 - 1 S 1640/97

    Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.06.1999 - 9 M 2210/99
    Vor allem bei besonderen rechtlichen Schwierigkeiten, die mit den Mitteln des Eilverfahrens lösbar sind und deren Lösung sich mit dem Charakter des Eilverfahrens verträgt, ist eine Zulassung der Beschwerde nach § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO indessen denkbar (so entsprechend zur Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung Beschl. des Senats v. 3.6.1999 - 9 M 466/99 - einschränkender VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 1.7.1997 - 5 S 1079/97 - VBlBW 1997, 422 = DVBl. 1997, 1329, sowie Beschl. v. 10.6.1997 - 7 S 662/97 - VBlBW 1997, 423 - sowie OVG Münster, Beschl. v. 27.6.1997 - 11 B 1136/97 - DVBl. 1998, 244, wonach im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nur spezifisch hierauf bezogene Schwierigkeiten, nicht aber solche bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes zur Zulassung der Beschwerde führen können).
  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.06.1999 - 9 M 2210/99
    Mit ihr müsste in Fällen der vorliegenden Art substantiiert dargelegt werden, dass das Gericht es auch bei Berücksichtigung des summarischen Charakters eines Eilverfahrens pflichtwidrig unterlassen hat, den entscheidungserheblichen Sachverhalt in einer bestimmten, genau umschriebenen Weise weiter aufzuklären (zu den Anforderungen vgl. BVerwG, Urt. v. 23.5.1996 - 8 C 10.84 -, BVerwGE 74, 222; Beschl. v. 6.3.1995 - 6 B 81.94 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265).
  • OVG Niedersachsen, 10.03.1998 - 9 L 2841/96

    Straßenausbaubeitrag; Deichverteidigungsweg; Anliegerstraße; Gemeindestraße;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.06.1999 - 9 M 2210/99
    Das Verwaltungsgericht hat seine - mit dem Zulassungsantrag ausschließlich beanstandete - Auffassung, es handele sich bei der K.G.straße voraussichtlich nicht um eine Anliegerstraße, unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Senats, insbesondere dessen Urteil vom 10. März 1998 (- 9 L 2841/96 - NST-N 1998, S. 327) vor allem damit begründet, dass die tatsächlichen Verkehrsverhältnisse in erster Linie vom öffentlichen Personennahverkehr, vom Taxenverkehr und vom Rad- sowie Fussgängerverkehr geprägt würden und die K. G.straße für diese Verkehrsarten eine Verbindungs- und Sammelfunktion habe; hinter diesem Verbindungsverkehr bleibe der private Kraftfahrzeug-Anliegerverkehr trotz der vorhandenen Parkmöglichkeiten deutlich zurück.
  • BVerwG, 23.05.1986 - 8 C 10.84

    Wehrpflicht - Mitwirkungspflicht - Musterungsstreit - Ärztliche Untersuchung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.06.1999 - 9 M 2210/99
    Mit ihr müsste in Fällen der vorliegenden Art substantiiert dargelegt werden, dass das Gericht es auch bei Berücksichtigung des summarischen Charakters eines Eilverfahrens pflichtwidrig unterlassen hat, den entscheidungserheblichen Sachverhalt in einer bestimmten, genau umschriebenen Weise weiter aufzuklären (zu den Anforderungen vgl. BVerwG, Urt. v. 23.5.1996 - 8 C 10.84 -, BVerwGE 74, 222; Beschl. v. 6.3.1995 - 6 B 81.94 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.1997 - 5 S 1079/97

    Zulassung der Beschwerde: Zulassungsgrund der besonderen Schwierigkeit im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.06.1999 - 9 M 2210/99
    Vor allem bei besonderen rechtlichen Schwierigkeiten, die mit den Mitteln des Eilverfahrens lösbar sind und deren Lösung sich mit dem Charakter des Eilverfahrens verträgt, ist eine Zulassung der Beschwerde nach § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO indessen denkbar (so entsprechend zur Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung Beschl. des Senats v. 3.6.1999 - 9 M 466/99 - einschränkender VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 1.7.1997 - 5 S 1079/97 - VBlBW 1997, 422 = DVBl. 1997, 1329, sowie Beschl. v. 10.6.1997 - 7 S 662/97 - VBlBW 1997, 423 - sowie OVG Münster, Beschl. v. 27.6.1997 - 11 B 1136/97 - DVBl. 1998, 244, wonach im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nur spezifisch hierauf bezogene Schwierigkeiten, nicht aber solche bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes zur Zulassung der Beschwerde führen können).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.1997 - 11 B 1136/97

    Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes; Schwierigkeiten an der Beurteilung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.06.1999 - 9 M 2210/99
    Vor allem bei besonderen rechtlichen Schwierigkeiten, die mit den Mitteln des Eilverfahrens lösbar sind und deren Lösung sich mit dem Charakter des Eilverfahrens verträgt, ist eine Zulassung der Beschwerde nach § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO indessen denkbar (so entsprechend zur Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung Beschl. des Senats v. 3.6.1999 - 9 M 466/99 - einschränkender VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 1.7.1997 - 5 S 1079/97 - VBlBW 1997, 422 = DVBl. 1997, 1329, sowie Beschl. v. 10.6.1997 - 7 S 662/97 - VBlBW 1997, 423 - sowie OVG Münster, Beschl. v. 27.6.1997 - 11 B 1136/97 - DVBl. 1998, 244, wonach im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nur spezifisch hierauf bezogene Schwierigkeiten, nicht aber solche bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes zur Zulassung der Beschwerde führen können).
  • OVG Sachsen, 19.02.2014 - 5 A 199/13

    Abgrenzung von Anliegerstraßen und Haupterschließungsstraßen (hier:

    Nur wenn er den innerörtlichen Durchgangsverkehr deutlich überwiegt, ist es gerechtfertigt, die Anlieger mit einem deutlich überwiegenden Anteil von bis zu 75 % am beitragsfähigen Aufwand zu beteiligen, wie es § 28 Abs. 2 Satz 1 SächsKAG vorsieht (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 11. Juni 1999 - 9 M 2210/99 -, juris Rn. 5 zum dortigen Landesrecht).

    Straßen im innergemeindlichen Bereich, durch die neben Wohngrundstücken in nicht unerheblichem Maße gewerblich genutzte, auch mit Verwaltungsgebäuden bebaute Grundstücke erschlossen werden, dienen ihrer bestimmungsgemäßen Funktion nach - sofern es sich nicht um Hauptverkehrsstraßen handelt - typischerweise dem innerörtlichen Verkehr (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 11. Juni 1999 - 9 M 2210/99 -, juris Rn. 5; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 34 Rn. 31).

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2008 - 2 MB 21/08

    Aufwandsverteilung; Erneuerung; Gemeindeanteil; Instandsetzung;

    Der Senat teilt nicht die Auffassung, dass die Einstufung als Anliegerstraße mit einem 75%igen Anliegeranteil nur gerechtfertigt sein könne, wenn der Anliegerverkehr etwa 75 % der gesamten Verkehrsbewegungen auf der Straße ausmache (so jedoch Nds. OVG, Beschluss vom 11.6.1999 - 9 M 2210/99 -, NdsVBl. 2000, 32).
  • OLG Stuttgart, 17.03.2003 - 3 Ausl 113/01

    Rechtsgrundlagen der Durchführungshaft nach Bewilligung der Auslieferung

    Vielmehr ergeben sich die Anforderungen jeweils ausschließlich aus § 34 IRG (vgl. OLG Celle NdsRpfl 2000, 17; zitiert nach juris), der nur verlangt, dass die Durchführung der Auslieferung auf andere Weise nicht gewährleistet ist.
  • OLG Celle, 14.03.2012 - 1 Ausl 4/12

    Erfolgen des Widerrufs der Strafaussetzung wegen Verstoßes gegen Weisungen oder

    Gegenüber einem Durchführungshaftbefehl nach § 34 IRG ist die Wiederinvollzugsetzung des bereits bestehenden Auslieferungshaftbefehls nach § 17 IRG der vorrangige Weg (vgl. OLG Celle NdsRpfl 2000, 17; Schomburg/Hackner, aaO Rn. 3).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.04.2006 - 2 KN 7/05
    Nach Ansicht des OVG Lüneburg (Beschl. v. 11.06.1999 - 9 M 2210/99 -) könne in üblichen Anliegerstraßen von einem Anteil des Anliegerverkehrs von 75 % am Gesamtverkehr ausgegangen werden.
  • VG Göttingen, 22.08.2005 - 3 A 3450/02

    Abschnittsbildung; Abschnittsbildungsbeschluss; Anliegergrundstück;

    Selbst wenn man davon ausgehen wollte, dass es sich bei dieser Straße um eine "Anliegerstraße mit atypischen Verhältnissen" (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 06.01.2001 - 9 LA 907/01 -, NST-N 2001, 261/262 a.E.; Beschluss vom 11.06.1999 - 9 M 2210/99 -, NdsVBl. 2000, 32) handelte, wäre diesem Umstand durch den hier in Rede stehenden Anteil der Beitragspflichtigen von nur 60% - gegenüber dem in Niedersachsen insoweit allgemein üblichen Anteil von 75% - hinreichend Rechnung getragen (vgl. OVG Lüneburg, a.a.O.).
  • OLG Celle, 21.10.2010 - 1 Ausl 33/10

    Vorrang der Invollzugsetzung einer Auslieferungshaftbefehls vor Erlass eines

    Gegenüber dem Erlass eines solchen Haftbefehls ist die Invollzugsetzung des bereits bestehenden Haftbefehls vom 6. Juli 2010 der vorrangige Weg (vgl. OLG Celle, NdsRpfl 2000, 17; SLGH-Schomburg/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, § 34 IRG Rn. 3).
  • KG, 14.01.2013 - 151 AuslA 165/12

    Haft zur Durchführung der Auslieferung; zum unmittelbaren Bevorstehen der

  • VG Dessau, 16.08.2005 - 3 A 298/05
  • VG Dessau, 13.11.2003 - 2 A 2/02
  • VG Dessau, 01.11.2004 - 2 B 181/04
  • VG Dessau, 28.07.2004 - 2 B 333/03
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