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OVG Niedersachsen, 11.06.1999 - 9 M 2210/99 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
§ 6 Abs. 5 KAG ND; § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO
Ausbaubeitrag; Sondersatzung; Kostenfestsetzung; Eilverfahren - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ausbaubeitrag; Sondersatzung; Kostenfestsetzung; Eilverfahren
Verfahrensgang
- VG Göttingen, 29.04.1999 - 3 B 3043/99
- OVG Niedersachsen, 11.06.1999 - 9 M 2210/99
Wird zitiert von ... (15) Neu Zitiert selbst (7)
- VGH Baden-Württemberg, 10.06.1997 - 7 S 662/97
Vorläufiges Rechtsschutzverfahren: Zulassung der Beschwerde - Zulassungsgrund der …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.06.1999 - 9 M 2210/99
Vor allem bei besonderen rechtlichen Schwierigkeiten, die mit den Mitteln des Eilverfahrens lösbar sind und deren Lösung sich mit dem Charakter des Eilverfahrens verträgt, ist eine Zulassung der Beschwerde nach § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO indessen denkbar (so entsprechend zur Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung Beschl. des Senats v. 3.6.1999 - 9 M 466/99 - einschränkender VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 1.7.1997 - 5 S 1079/97 - VBlBW 1997, 422 = DVBl. 1997, 1329, sowie Beschl. v. 10.6.1997 - 7 S 662/97 - VBlBW 1997, 423 - sowie OVG Münster, Beschl. v. 27.6.1997 - 11 B 1136/97 - DVBl. 1998, 244, wonach im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nur spezifisch hierauf bezogene Schwierigkeiten, nicht aber solche bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes zur Zulassung der Beschwerde führen können). - VGH Baden-Württemberg, 15.07.1997 - 1 S 1640/97
Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.06.1999 - 9 M 2210/99
Vor allem bei besonderen rechtlichen Schwierigkeiten, die mit den Mitteln des Eilverfahrens lösbar sind und deren Lösung sich mit dem Charakter des Eilverfahrens verträgt, ist eine Zulassung der Beschwerde nach § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO indessen denkbar (so entsprechend zur Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung Beschl. des Senats v. 3.6.1999 - 9 M 466/99 - einschränkender VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 1.7.1997 - 5 S 1079/97 - VBlBW 1997, 422 = DVBl. 1997, 1329, sowie Beschl. v. 10.6.1997 - 7 S 662/97 - VBlBW 1997, 423 - sowie OVG Münster, Beschl. v. 27.6.1997 - 11 B 1136/97 - DVBl. 1998, 244, wonach im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nur spezifisch hierauf bezogene Schwierigkeiten, nicht aber solche bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes zur Zulassung der Beschwerde führen können). - BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.06.1999 - 9 M 2210/99
Mit ihr müsste in Fällen der vorliegenden Art substantiiert dargelegt werden, dass das Gericht es auch bei Berücksichtigung des summarischen Charakters eines Eilverfahrens pflichtwidrig unterlassen hat, den entscheidungserheblichen Sachverhalt in einer bestimmten, genau umschriebenen Weise weiter aufzuklären (…zu den Anforderungen vgl. BVerwG, Urt. v. 23.5.1996 - 8 C 10.84 -, BVerwGE 74, 222; Beschl. v. 6.3.1995 - 6 B 81.94 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265).
- OVG Niedersachsen, 10.03.1998 - 9 L 2841/96
Straßenausbaubeitrag; Deichverteidigungsweg; Anliegerstraße; Gemeindestraße; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.06.1999 - 9 M 2210/99
Das Verwaltungsgericht hat seine - mit dem Zulassungsantrag ausschließlich beanstandete - Auffassung, es handele sich bei der K.G.straße voraussichtlich nicht um eine Anliegerstraße, unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Senats, insbesondere dessen Urteil vom 10. März 1998 (- 9 L 2841/96 - NST-N 1998, S. 327) vor allem damit begründet, dass die tatsächlichen Verkehrsverhältnisse in erster Linie vom öffentlichen Personennahverkehr, vom Taxenverkehr und vom Rad- sowie Fussgängerverkehr geprägt würden und die K. G.straße für diese Verkehrsarten eine Verbindungs- und Sammelfunktion habe; hinter diesem Verbindungsverkehr bleibe der private Kraftfahrzeug-Anliegerverkehr trotz der vorhandenen Parkmöglichkeiten deutlich zurück. - BVerwG, 23.05.1986 - 8 C 10.84
Wehrpflicht - Mitwirkungspflicht - Musterungsstreit - Ärztliche Untersuchung
Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.06.1999 - 9 M 2210/99
Mit ihr müsste in Fällen der vorliegenden Art substantiiert dargelegt werden, dass das Gericht es auch bei Berücksichtigung des summarischen Charakters eines Eilverfahrens pflichtwidrig unterlassen hat, den entscheidungserheblichen Sachverhalt in einer bestimmten, genau umschriebenen Weise weiter aufzuklären (zu den Anforderungen vgl. BVerwG, Urt. v. 23.5.1996 - 8 C 10.84 -, BVerwGE 74, 222; Beschl. v. 6.3.1995 - 6 B 81.94 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265). - VGH Baden-Württemberg, 01.07.1997 - 5 S 1079/97
Zulassung der Beschwerde: Zulassungsgrund der besonderen Schwierigkeit im …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.06.1999 - 9 M 2210/99
Vor allem bei besonderen rechtlichen Schwierigkeiten, die mit den Mitteln des Eilverfahrens lösbar sind und deren Lösung sich mit dem Charakter des Eilverfahrens verträgt, ist eine Zulassung der Beschwerde nach § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO indessen denkbar (so entsprechend zur Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung Beschl. des Senats v. 3.6.1999 - 9 M 466/99 - einschränkender VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 1.7.1997 - 5 S 1079/97 - VBlBW 1997, 422 = DVBl. 1997, 1329, sowie Beschl. v. 10.6.1997 - 7 S 662/97 - VBlBW 1997, 423 - sowie OVG Münster, Beschl. v. 27.6.1997 - 11 B 1136/97 - DVBl. 1998, 244, wonach im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nur spezifisch hierauf bezogene Schwierigkeiten, nicht aber solche bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes zur Zulassung der Beschwerde führen können). - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.1997 - 11 B 1136/97
Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes; Schwierigkeiten an der Beurteilung; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.06.1999 - 9 M 2210/99
Vor allem bei besonderen rechtlichen Schwierigkeiten, die mit den Mitteln des Eilverfahrens lösbar sind und deren Lösung sich mit dem Charakter des Eilverfahrens verträgt, ist eine Zulassung der Beschwerde nach § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO indessen denkbar (so entsprechend zur Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung Beschl. des Senats v. 3.6.1999 - 9 M 466/99 - einschränkender VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 1.7.1997 - 5 S 1079/97 - VBlBW 1997, 422 = DVBl. 1997, 1329, sowie Beschl. v. 10.6.1997 - 7 S 662/97 - VBlBW 1997, 423 - sowie OVG Münster, Beschl. v. 27.6.1997 - 11 B 1136/97 - DVBl. 1998, 244, wonach im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nur spezifisch hierauf bezogene Schwierigkeiten, nicht aber solche bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes zur Zulassung der Beschwerde führen können).
- OVG Niedersachsen, 06.06.2001 - 9 LA 907/01
Anliegeranteil; Anliegerstraße; Beitragserhebung; Beitragserhebungspflicht; …
1998, 260 = NSt-N 1998, 327; Beschl. v. 11.6.1999 - 9 M 2210/99 -, NdsVBl.Von einem derartigen Anliegeranteil ist der Senat vom Grundsatz her auch in seinem Beschluss vom 11. Juni 1999 (9 M 2210/99, aaO) ausgegangen, wenn auch mit der Besonderheit, dass bei Anliegerstraßen mit atypischen Verhältnissen es rechtlich geboten sein kann, den Anliegeranteil in einer Sondersatzung mit einem besonderen Anliegeranteil (möglicherweise zwischen 55 oder 60 %) festzulegen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2009 - 15 A 3137/06
Maßstäbe für den Gemeindeanteil im Straßenbaubeitragsrecht; Wirtschaftlicher …
In diese Richtung aber Nds. OVG, Beschluss vom 6.6.2001 - 9 LA 907/01 -, NVwZ-RR 2002, 294 (296); Beschluss vom 11.6.1999 - 9 M 2210/99 -, juris, Rn. 5; Urteil vom 10.3.1998 - 9 L 2841/96 -, OVGE 47, 417 (421 ff.); OVG S.-A., Beschluss vom 22.6.2004 - 2 L 517/02 -, juris, Rn. 14; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl., § 34 Rn. 9; ähnlich, aber zum Teil auf abweichender gesetzlicher Grundlage, die etwa auf das Verkehrsaufkommen abstellt, OVG Rh.-Pf., Urteil vom 16.1.2007 - 6 A 11315/06.OVG -, AS 34, 99; OVG Schl.-H., Urteil vom 26.4.2006 - 2 KN 7/05 -, Juris Rn. 142 ff.; Hess. VGH, Urteil vom 12.1.1983 - V OE 1/79 -, HSGZ 1983, 295 (299); Bay. VGH, Urteil vom 29.10.1984 - Nr. 6 B 82 A.2893 -, BayVBl. 1985, 117. - OVG Saarland, 20.08.2008 - 1 A 453/07
Kostenerstattung für Ausgleichsmaßnahmen anläßlich eines Eingriffs in die Natur …
(Vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.10.2005 - 15 A 240/04 -, DWW 2006, 30; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 11.6.1999 - 9 M 2210/99 -, bei Juris) Eine solche atypische Situation, die eine Sondersatzung erforderlich gemacht hätte, liegt hier jedoch wegen des gemeinsamen Interesses aller Grundstückseigentümer an der Bebaubarkeit ihrer Grundstücke und der daraus resultierenden Vorteils- und Solidargemeinschaft nicht vor.
- OVG Sachsen, 19.02.2014 - 5 A 199/13
Abgrenzung von Anliegerstraßen und Haupterschließungsstraßen (hier: …
Nur wenn er den innerörtlichen Durchgangsverkehr deutlich überwiegt, ist es gerechtfertigt, die Anlieger mit einem deutlich überwiegenden Anteil von bis zu 75 % am beitragsfähigen Aufwand zu beteiligen, wie es § 28 Abs. 2 Satz 1 SächsKAG vorsieht (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 11. Juni 1999 - 9 M 2210/99 -, juris Rn. 5 zum dortigen Landesrecht).Straßen im innergemeindlichen Bereich, durch die neben Wohngrundstücken in nicht unerheblichem Maße gewerblich genutzte, auch mit Verwaltungsgebäuden bebaute Grundstücke erschlossen werden, dienen ihrer bestimmungsgemäßen Funktion nach - sofern es sich nicht um Hauptverkehrsstraßen handelt - typischerweise dem innerörtlichen Verkehr (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 11. Juni 1999 - 9 M 2210/99 -, juris Rn. 5;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 34 Rn. 31).
- OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2008 - 2 MB 21/08
Aufwandsverteilung; Erneuerung; Gemeindeanteil; Instandsetzung; …
Der Senat teilt nicht die Auffassung, dass die Einstufung als Anliegerstraße mit einem 75%igen Anliegeranteil nur gerechtfertigt sein könne, wenn der Anliegerverkehr etwa 75 % der gesamten Verkehrsbewegungen auf der Straße ausmache (so jedoch Nds. OVG, Beschluss vom 11.6.1999 - 9 M 2210/99 -, NdsVBl. 2000, 32). - OLG Stuttgart, 17.03.2003 - 3 Ausl 113/01
Rechtsgrundlagen der Durchführungshaft nach Bewilligung der Auslieferung
Vielmehr ergeben sich die Anforderungen jeweils ausschließlich aus § 34 IRG (vgl. OLG Celle NdsRpfl 2000, 17; zitiert nach juris), der nur verlangt, dass die Durchführung der Auslieferung auf andere Weise nicht gewährleistet ist. - OLG Celle, 14.03.2012 - 1 Ausl 4/12
Erfolgen des Widerrufs der Strafaussetzung wegen Verstoßes gegen Weisungen oder …
- OVG Schleswig-Holstein, 26.04.2006 - 2 KN 7/05 Nach Ansicht des OVG Lüneburg (Beschl. v. 11.06.1999 - 9 M 2210/99 -) könne in üblichen Anliegerstraßen von einem Anteil des Anliegerverkehrs von 75 % am Gesamtverkehr ausgegangen werden.
- VG Göttingen, 22.08.2005 - 3 A 3450/02
Abschnittsbildung; Abschnittsbildungsbeschluss; Anliegergrundstück; …
Selbst wenn man davon ausgehen wollte, dass es sich bei dieser Straße um eine "Anliegerstraße mit atypischen Verhältnissen" (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 06.01.2001 - 9 LA 907/01 -, NST-N 2001, 261/262 a.E.; Beschluss vom 11.06.1999 - 9 M 2210/99 -, NdsVBl. 2000, 32) handelte, wäre diesem Umstand durch den hier in Rede stehenden Anteil der Beitragspflichtigen von nur 60% - gegenüber dem in Niedersachsen insoweit allgemein üblichen Anteil von 75% - hinreichend Rechnung getragen (…vgl. OVG Lüneburg, a.a.O.). - OLG Celle, 21.10.2010 - 1 Ausl 33/10
Vorrang der Invollzugsetzung einer Auslieferungshaftbefehls vor Erlass eines …
- KG, 14.01.2013 - 151 AuslA 165/12
Haft zur Durchführung der Auslieferung; zum unmittelbaren Bevorstehen der …
- VG Dessau, 16.08.2005 - 3 A 298/05
- VG Dessau, 13.11.2003 - 2 A 2/02
- VG Dessau, 01.11.2004 - 2 B 181/04
- VG Dessau, 28.07.2004 - 2 B 333/03