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   OVG Niedersachsen, 16.08.1994 - 9 M 3039/94   

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https://dejure.org/1994,9165
OVG Niedersachsen, 16.08.1994 - 9 M 3039/94 (https://dejure.org/1994,9165)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.08.1994 - 9 M 3039/94 (https://dejure.org/1994,9165)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. August 1994 - 9 M 3039/94 (https://dejure.org/1994,9165)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 6 Abs. 1 KAG ND; § 6 Abs. 3 KAG ND
    Straßenbaubeitrag; Beitragspflicht; Verbesserung; Straßenentwässerung; Gemeinde; Kosten; Regenwasserkanal

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Straßenbaubeitrag; Beitragspflicht; Verbesserung; Straßenentwässerung; Gemeinde; Kosten; Regenwasserkanal

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VG Göttingen, 22.08.2005 - 3 A 3450/02

    Abschnittsbildung; Abschnittsbildungsbeschluss; Anliegergrundstück;

    Was öffentliche Einrichtung im Sinne des Straßenausbaubeitragsrechts ist, hängt davon ab, inwieweit eine Straße eine einheitliche Verkehrsfunktion hat und sich vom Erscheinungsbild her (Verlauf, Breite, Länge, Ausstattung der Straße) als einheitliches Element des Straßennetzes der Gemeinde darstellt, wobei maßgeblich nicht der Straßenname, sondern eine natürliche Betrachtungsweise ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.08.1994 - 9 M 3039/94 - Driehaus, a.a.O., § 8 Rdn. 97 und 111a).

    Hiernach steht fest, dass durch den neuen Regenwasserkanal, der auch der Grundstücksentwässerung dient und dessen Kosten demzufolge zu Recht auch nur zu 50% in den beitragsfähigen Aufwand für die Straßenentwässerung eingestellt worden sind (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.08.1994 - 9 M 3039/94 - BA S. 6 f.; Driehaus, a.a.O., § 8 Rdn. 328), gerade die Straßenentwässerungsleistung im Verhältnis zu derjenigen der Mischwasseranlage im Zeitpunkt des vormaligen Ausbaus verbessert worden ist.

    "Aufweitungsbedingte" Mehrkosten beim beitragsfähigen Aufwand für die abzurechnende Straße (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.08.1994 - 9 M 3039/94 - BA S. 6) sind demzufolge hier nicht zu berücksichtigen.

  • VG Lüneburg, 20.07.2021 - 3 A 191/18

    Alternativberechnung; Angemessenheit; Aufwandsspaltungsbeschluss; Erneuerung;

    Dieser von der Rechtsprechung im Erschließungsbeitragsrecht entwickelte Ansatz wird auch im Straßenausbaubeitragsrecht herangezogen (siehe Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 16.8.1994 - 9 M 3039/94 -, juris Rn. 2; VG Stade, Urt. v. 15.2.2017 - 2 A 1108/15 -, juris Rn. 48 m.w.N.).

    Ebenso wenig entscheidend ist der Wechsel des Straßennamens von "G." in "P." (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 16.8.1994 - 9 M 3039/94 -, juris Rn. 2).

  • OVG Niedersachsen, 20.11.2006 - 9 LA 386/05

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen; Begriff der Verbesserung

    Zur Anlegung einer Straßenentwässerung hat der Senat in einem Beschluss vom 16. August 1994 (9 M 3039/94) ausgeführt: .
  • VG Lüneburg, 15.09.2020 - 3 A 179/16

    Aufteilung, funktional; Erneuerung; funktionale Aufteilung; Fußgänger; Gehweg;

    Die erstmalige Anlegung einer dem Stand der Technik entsprechenden Straßenentwässerung führt grundsätzlich zu einer Verbesserung der Straße (Nds. OVG, Beschl. v. 16.8.1994 - 9 M 3039/94 -, juris, Rn. 6).
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.02.2011 - 2 LB 19/10
    Dem kann nur dadurch begegnet werden, dass der entsprechende Mehraufwand nach den Erfordernissen des Einzelfalles aus dem beitragsfähigen Aufwand herausgerechnet wird (ebenso für die entsprechenden Landesrechte OVG NRW, Beschluss vom 14.01.2008 - 15 A 3372/07 -, ZKF 2008, 214 = KStZ 2008, 72 = WuM 2008, 163 und NdsOVG, Beschluss vom 16.08.1994 - 9 M 3039/94 -, NdsVBl 1995, 277; a.A. VG Bayreuth, Urt. v. 09.11.2005 - B 4 K 03.989 -).
  • OVG Niedersachsen, 30.04.1996 - 9 L 1380/93

    Straßenausbau; Ausbaubeitrag; Beitragsmaßstab; Vorteil; Bemessung des Vorteils;

    Es ist rechtlich nicht zu bemängeln, daß 50 Prozent der Kosten für die Herstellung des Regenwasserkanals, der auch das Niederschlagswasser von den anliegenden Grundstücken abführt, in die Abrechnung einbezogen worden ist (Beschl. d. Senats vom 16. August 1994 - 9 M 3039/94 -).
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