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   OVG Niedersachsen, 18.02.2000 - 9 M 4526/99   

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https://dejure.org/2000,8588
OVG Niedersachsen, 18.02.2000 - 9 M 4526/99 (https://dejure.org/2000,8588)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.02.2000 - 9 M 4526/99 (https://dejure.org/2000,8588)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Februar 2000 - 9 M 4526/99 (https://dejure.org/2000,8588)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 42 S 2 AO
    Beitragspflicht; Buchgrundstück; Erschließungsbeitrag; Grundstücksteilung; Missbrauch; wirtschaftliche Einheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 42 Satz 2
    Missbrauch; Buchgrundstück; Wirtschaftliche Einheit; Erschließungsbeitrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Oldenburg - 1 B 3024/99
  • OVG Niedersachsen, 18.02.2000 - 9 M 4526/99
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 12.12.1986 - 8 C 9.86

    Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands grundsätzlich in Orientierung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2000 - 9 M 4526/99
    Dies hat zur Folge, dass das Flurstück 58/2 und das Flurstück 58/1, das nur in Zusammenhang mit dem Flurstück 58/2 baulich angemessen genutzt werden darf, erschließungsbeitragsrechtlich als ein noch im Eigentum des Antragstellers stehendes und durch die M-Straße erschlossenes Grundstück zu behandeln sind, weil das Festhalten am Buchgrundstücksbegriff sonst zu der nicht hinnehmbaren Konsequenz führen würde, dass der Antragsteller für sein Grundstück nicht zu einem Erschließungsbeitrag herangezogen werden könnte, obwohl sich für ihn das Vorliegen nicht eines, sondern mehrerer Buchgrundstücke baurechtlich in keiner Weise hinderlich auswirkt (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.1986 - 8 C 9.86 -, NVwZ 1987, 420 = DVBl. 1987, 630).
  • BVerwG, 14.01.1997 - 8 B 247.96

    Grundstücksteilung - Unentgeltliche Übertragung des Eigentums am abgeteilten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2000 - 9 M 4526/99
    Dies schon deshalb nicht, weil sich die Beantwortung der Frage, ob ein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten im Sinne von § 42 AO vorliegt, nach irreversiblem Landesrecht richtet (BVerwG, Beschl. v. 14.1.1997 - 8 B 247.96 -, NVwZ 1998, 76).
  • VG Sigmaringen, 27.09.2005 - 5 K 2380/04

    Grundstücksteilung als Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten

    Der Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten gemäß § 42 AO ist in Fällen wie diesen, also der Abtrennung eines Hinterliegergrundstücks und der anschließenden Übertragung des Eigentums, dann zu bejahen, wenn mit dieser Vorgehensweise einzig die Vermeidung oder Verhinderung einer Erschließungsbeitragspflicht verfolgt wird (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.4.1997 - 3 A 3508/92 -, NVwZ-RR 1998, 584; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.9.1996 - 2 L 126/95 - OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18.2.2000 - 9 M 4526/99 - Driehaus, a.a.O., § 17 RdNr. 84; vgl. auch Klein, AO, 7. Aufl., § 42 RdNr. 11 mit zahlreichen Nachweisen aus der finanzgerichtlichen Rechtsprechung), wobei indes die Feststellung einer solchen Vermeidungs-/Verhinderungsabsicht regelmäßig problematisch ist.

    In diesem Zusammenhang ist dann in Rechnung zu stellen, dass unter einem Missbrauch im Sinne des § 42 AO die Wahl einer den wirtschaftlichen Verhältnissen nach unangemessenen Gestaltung zu verstehen ist, so dass jeweils zu prüfen ist, ob - abgesehen von der Beitragsvermeidung/-verhinderung - ein wirtschaftlich sinnvoller oder ein sonst wie einleuchtender Grund für die getroffene Wahl spricht (OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.9.1996 - 2 L 126/95 - OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18.2.2000 - 9 M 4526/99 - Driehaus, a.a.O., § 17 RdNr. 84).

    Rechtsfolge des hier festgestellten Gestaltungsmissbrauchs ist vielmehr, dass das Hinterliegergrundstück FlSt.-Nr. ... und das an die Anbaustraße angrenzende Grundstück FlSt.-Nr. X. erschließungsbeitragsrechtlich als ein noch im Eigentum des Sohns der Klägerin stehendes und durch die Straße R. erschlossenes Grundstück zu behandeln sind (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18.2.2000, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2008 - 2 S 1946/06

    Gestaltungsmissbrauch im Erschließungsbeitragsrecht

    Die in der Rechtsprechung entschiedenen Konstellationen zum Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten im Erschließungsbeitragsrecht betrafen überwiegend Fälle, bei denen im zeitlichen Zusammenhang mit einer vor Entstehen der sachlichen Erschließungsbeitragspflichten ergangenen Ankündigung einer Beitragserhebung ein im hinteren Teil bebautes Grundstück geteilt und das dann an die demnächst abzurechnende Anbaustraße angrenzende, selbst nicht bebaubare Anliegergrundstück unentgeltlich auf ein Familienmitglied übertragen wurde, ohne dass die tatsächlich bestehende Zufahrt zu dem Gebäude auf dem nunmehr gefangenen Hinterliegergrundstück in einer den bauordnungsrechtlichen Anforderungen entsprechenden Weise rechtlich gesichert wurde (vgl. Driehaus, aaO, § 17 Rn. 103; Bay.VGH, Urteil vom 14.7.2005 - 6 B 02.2128 - Juris; Niedersächs.OVG, Beschluss vom 18.2.2000 - 9 M 4526/99 - Juris).
  • VG Osnabrück, 06.12.2005 - 1 A 257/05

    Abgabe; Abgabenpflicht; Artzuschlag; Aufwand; Aufwandsverteilung;

    Die Kammer kann hierbei offen lassen, ob die Fälle des Missbrauchs rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten, in denen der Beitragsanspruch gemäß § 42 Abs. 1 Satz 2 AO so entsteht, wie er bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen angemessenen rechtlichen Gestaltung entsteht, der Sache nach als Abweichung vom formellen Grundstücksbegriff anzusehen sind (so OVG Lüneburg, Beschluss vom 18.02.2000, 9 M 4526/99, juris), eine gesetzliche Fiktion der Sachlage begründen, die vor dem Umgehungsgeschäft bestanden hat (so VG Augsburg, Urteil vom 22.07.1999, Au 2 K 98.879, juris) oder aber dem zivilrechtlichen Übertragungsakt bezogen auf das Straßenbaubeitragsrecht (zum Teil) die Rechtswirksamkeit abzusprechen ist (so BayVGH, Urteil vom 24.07.1997, 23 B 95.3277, juris).

    Dabei tritt die Unangemessenheit der gewählten Rechtsgestaltung stets dann zu Tage, wenn sie überhaupt keinem wirtschaftlichen Zweck dient, mithin ein vernünftiger wirtschaftlicher Grund nicht zu entdecken ist und verständige Parteien in Anbetracht des wirtschaftlichen Sachverhalts und des erstrebten wirtschaftlichen Ziels die konkrete rechtliche Ausgestaltung des Übertragungsakts als unpassend nicht wählen würden (BFH, Urteil vom 20.03.2002, I R 63/99, BFHE 198, 506 ff.; Urteil vom 17.01.1991, IV R 132/85, BFHE 163, 449 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 18.02.2000, a.a.O.; OVG Münster, Urteil vom 25.01.2005, 15 A 548/03; ZKF 2005, 118 f.; Urteil vom 21.04.1997, 3 A 3508/92, NVwZ-RR 1998, 584 ff.; VG Augsburg, Urteil vom 22.07.1999, a.a.O.).

    Anzuführen ist zum einen der zeitliche Zusammenhang (OVG Lüneburg, Beschluss vom 18.02.2000, a.a.O.; OVG Münster, Urteil vom 21.04.1997, a.a.O.), in dem die Teilung des damaligen Flurstücks S. und die Übertragung des hieraus entstandenen Flurstücks Q. mit der Straßenausbaumaßnahme steht.

  • OVG Niedersachsen, 07.06.2004 - 9 LB 184/03

    Erschließungsbeitragspflicht für ein Grundstück mit Baulandqualität; Einbeziehung

    Nach diesen Vorschriften entsteht bei missbräuchlicher Verwendung von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten der Abgabenanspruch so, wie er bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen angemessenen rechtlichen Gestaltung entsteht (vgl. dazu Beschl. d. Sen. v. 18.2.2000 - 9 M 4526/99 - NSt-N 2000, 200; BVerwG, Beschl. v. 14.1.1997 - 8 B 247.96 - NVwZ 1998, 76 = ZMR 1997, 203 = Buchholz 401.0 § 42 AO Nr. 15 ; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 1.4.2003 - 6 A 10098/03.OVG - KStZ 2003, 171 = DWW 2003, 198).
  • VG Sigmaringen, 21.06.2006 - 5 K 2384/04

    Erschließungsbeitragssatzung; Tiefenbegrenzung; Innenbereichssatzung

    Der Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten gemäß § 42 AO ist in Fällen wie den hier gegebenen, also der Abtrennung eines Hinterliegergrundstücks und der anschließenden Übertragung des Eigentums dann zu bejahen, wenn mit dieser Vorgehensweise einzig die Vermeidung oder Verhinderung einer Erschließungsbeitragspflicht verfolgt wird (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.4.1997 - 3 A 3508/92 -, NVwZ-RR 1998, 584; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.9.1996 - 2 L 126/95 - OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18.2.2000 - 9 M 4526/99 - Driehaus, a.a.O., § 17 Rdnr. 84; vgl. auch Klein, AO, 7. Aufl., § 42 Rdnr. 11 mit zahlreichen Nachweisen aus der finanzgerichtlichen Rechtsprechung).
  • VG Lüneburg, 17.11.2016 - 3 A 138/15

    Aufwandsspaltungsbeschluss; Beweislast; Gestaltungsmöglichkeiten; Missbrauch;

    Die Grundstücksübertragung ist nicht wegen eines Missbrauchs rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten beitragsrechtlich unbeachtlich (vgl. hierzu Hess. VGH, Urt. v. 05.12.2007 - 5 UE 1371/07 -, juris Rn. 20; OVG Lüneburg, Beschl. v. 18.02.2000 - 9 M 4526/99 -, juris Rn. 3; OVG Koblenz, Urt. v. 11.10.1990 - 12 A 11303/90 -, NVwZ-RR 1991, 321 [322]; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 17 Rn. 102).
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