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   OVG Niedersachsen, 09.06.2010 - 9 ME 223/09   

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OVG Niedersachsen, 09.06.2010 - 9 ME 223/09 (https://dejure.org/2010,15653)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.06.2010 - 9 ME 223/09 (https://dejure.org/2010,15653)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. Juni 2010 - 9 ME 223/09 (https://dejure.org/2010,15653)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Entstehen der sachlichen Beitragspflicht bei laufendem Flurbereinigungsverfahren

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 6 Abs. 1 NKAG; § 6 Abs. 6 NKAG; § 11 Abs. 1 NKAG; § 169 AO; § 37 Abs. 1 FlurbG; § 86 Abs. 1 FlurbG
    Entstehung einer sachlichen Beitragspflicht beim Ausbau einer in einem Flurbereinigungsgebiet gelegenen Straße; Maßgeblicher Rechtszustand im Flurbereinigungsplan zu dem in der Ausführungsanordnung bestimmten Zeitpunkt; Rechtmäßigkeit der Festsetzung und Anforderung von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entstehung einer sachlichen Beitragspflicht beim Ausbau einer in einem Flurbereinigungsgebiet gelegenen Straße; Maßgeblicher Rechtszustand im Flurbereinigungsplan zu dem in der Ausführungsanordnung bestimmten Zeitpunkt; Rechtmäßigkeit der Festsetzung und Anforderung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anliegerbeiträge im laufenden Flurbereinigungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entstehung einer sachlichen Beitragspflicht beim Ausbau einer in einem Flurbereinigungsgebiet gelegenen Straße; Maßgeblicher Rechtszustand im Flurbereinigungsplan zu dem in der Ausführungsanordnung bestimmten Zeitpunkt; Rechtmäßigkeit der Festsetzung und Anforderung von ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 991
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Rostock, 11.07.2007 - 7 W 61/06

    Grundstücksverkehr im Beitrittsgebiet: Fortgeltung einer GVO-Genehmigung für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.06.2010 - 9 ME 223/09
    Die Maßnahmen der Flurbereinigung bewirken, dass der Gegenstand des Eigentums oder Rechts durch einen gänzlich anderen ersetzt wird, also etwa ein Grundstück durch ein anderes Grundstück ersetzt wird, das dem alten Grundstück weder nach Beschreibung noch Größe entsprechen muss (OLG Rostock, Beschluss vom 11.7.2007 - 7 W 61/06 - juris Rdn. 18; s. auch BVerwG, Urteil vom 25.4.2007 - 8 C 13/06 - ZOV 2007, 56, juris Rdn. 26 ff.; Beschluss vom 1.11.1976 - V B 82.74 - Buchholz 424.01 § 15 FlurBG Nr. 3, juris Rdn. 15).
  • VGH Hessen, 28.09.1995 - 5 UE 1173/93

    Entstehung der Anschlußbeitragspflicht bei Grundstücken, die in einem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.06.2010 - 9 ME 223/09
    In Fällen dieser Art ist erst bestimmbar, welche Grundstücke mit welcher Größe als im Sinne von § 6 Abs. 1 NKAG durch eine Straße bevorteilt anzusehen sind, wenn zu dem gemäß § 61 FlurbG in der Ausführungsanordnung der Flurbereinigungsbehörde bestimmten Zeitpunkt der im Flurbereinigungsplan vorgesehene neue Rechtszustand an die Stelle des bisherigen getreten ist (im Ergebnis ebenso OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8.9.2004 - 8 A 10380/04 - BauR 2005, 703, juris; HessVGH, Urteil vom 28.9.1995 - 5 UE 1173/93 - ZKF 1996, 39, juris; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl., 2007, § 19 Rdn. 8).
  • BVerwG, 01.11.1976 - V B 82.74

    Erwerb von im Flurbereinigungsgebiet liegenden Grundstücken während eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.06.2010 - 9 ME 223/09
    Die Maßnahmen der Flurbereinigung bewirken, dass der Gegenstand des Eigentums oder Rechts durch einen gänzlich anderen ersetzt wird, also etwa ein Grundstück durch ein anderes Grundstück ersetzt wird, das dem alten Grundstück weder nach Beschreibung noch Größe entsprechen muss (OLG Rostock, Beschluss vom 11.7.2007 - 7 W 61/06 - juris Rdn. 18; s. auch BVerwG, Urteil vom 25.4.2007 - 8 C 13/06 - ZOV 2007, 56, juris Rdn. 26 ff.; Beschluss vom 1.11.1976 - V B 82.74 - Buchholz 424.01 § 15 FlurBG Nr. 3, juris Rdn. 15).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.09.2004 - 8 A 10380/04

    Beitragspflicht während eines Umlegungsverfahrens

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.06.2010 - 9 ME 223/09
    In Fällen dieser Art ist erst bestimmbar, welche Grundstücke mit welcher Größe als im Sinne von § 6 Abs. 1 NKAG durch eine Straße bevorteilt anzusehen sind, wenn zu dem gemäß § 61 FlurbG in der Ausführungsanordnung der Flurbereinigungsbehörde bestimmten Zeitpunkt der im Flurbereinigungsplan vorgesehene neue Rechtszustand an die Stelle des bisherigen getreten ist (im Ergebnis ebenso OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8.9.2004 - 8 A 10380/04 - BauR 2005, 703, juris; HessVGH, Urteil vom 28.9.1995 - 5 UE 1173/93 - ZKF 1996, 39, juris; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl., 2007, § 19 Rdn. 8).
  • VG Lüneburg, 15.11.2016 - 3 A 131/15

    Abwasserbeitrag; Flurbereinigungsverfahren; Kanalbaubeitrag; Umlegungsverfahren;

    Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat in seinem Beschluss vom 9. Juni 2010, Az. 9 ME 223/09, diesbezüglich zum Entstehen der sachlichen Beitragspflicht während eines laufenden Flurbereinigungsverfahrens (für Straßenausbaubeiträge) ausgeführt:.

    Unter Berücksichtigung dieser Erwägungen, denen sich das Gericht anschließt, entsteht eine Beitragspflicht erst zu dem durch die Ausführungsanordnung bestimmten Zeitpunkt (OVG Lüneburg, Beschl. v. 09.06.2010 - 9 ME 223/09 -, juris Rn. 6).

    Erst dann tritt der im Flurbereinigungsplan vorgesehene Rechtszustand an die Stelle des bisherigen (OVG Lüneburg, Beschl. v. 09.06.2010 - 9 ME 223/09 -, juris Rn. 7).

    Wie auch bei einem Umlegungsverfahren (hierzu BVerwG, Urt. v. 05.05.2015 - 9 C 14/14 -, juris Rn. 17 m.w.N.; OVG Lüneburg, Urt. v. 29.08.2013 - 9 LC 69/11 -, n.v. m.w.N.) kommt es bei einem Flurbereinigungsverfahren (hierzu OVG Lüneburg, Beschl. v. 09.06.2010 - 9 ME 223/09 -, juris Rn. 6 m.w.N.; vgl. auch Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Auflage 2012, § 19 Rn. 8) zu einer grundlegenden Neugestaltung des betroffenen Gebietes und es können gänzlich andere Grundstücke entstehen, die den vorherigen weder in Bestand noch Größe entsprechen müssen.

    Vor dem in der Ausführungsanordnung der Flurbereinigungsbehörde bestimmten Zeitpunkt (OVG Lüneburg, Beschl. v. 09.06.2010 - 9 ME 223/09 -, juris Rn. 6) des Eintritts des neuen Rechtszustandes (§§ 61 Satz 2, 62 Abs. 1 FlurbG) kann ein Grundstück im Flurbereinigungsgebiet somit nicht Anknüpfungspunkt für die Heranziehung einer Vorausleistung sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.05.2015 - 9 C 14/14 -, juris Rn. 17; OVG Lüneburg, Urt. v. 29.08.2013 - 9 LC 69/11 -, n.v.; bestandskräftiger Abschluss des Umlegungsverfahrens bzw. dessen Bekanntmachung).

  • VG Lüneburg, 06.03.2018 - 3 A 105/15

    Abschnitt; Abschnittsbildung; Austausch; Leuchtenköpfe

    Da der beitragsfähige Aufwand bestimmbar sein muss, setzt dies grundsätzlich auch voraus, dass die letzte Unternehmerrechnung eingegangen ist (Nds. OVG, Beschl. v. 9.6.2010 - 9 ME 223/09 -, juris Rn. 4 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2014 - 4 L 125/13

    Heranziehung zu einem wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag

    Der Beitrag muss der Höhe nach berechenbar und der entstandene Aufwand im Erschließungsbeitragsrecht und dem Recht der einmaligen Straßenausbaubeiträge - wegen der Abhängigkeit der Beitragshöhe - zumindest ermittlungsfähig sein (vgl. BVerwG, st. Rspr. seit dem Urt. v. 22. August 1975 - 4 C 11.73 - zit. nach JURIS; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. A., § 19 Rdnr. 5 ff. zu Erschließungsbeiträgen; OVG Sachsen-Anhalt, st. Rspr. seit Beschl. v. 19. Februar 1998 - B 2 S 141/97 - VGH Hessen, Urt. v. 10. Juni 2014 - 5 A 337/13 - OVG Thüringen, Urt. v. 23. November 2012 - 4 EO 571/09 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 12. November 2010 - OVG 9 N 121.08 - VGH Bayern, Urt. v. 14. Juli 2010 - 6 B 08.2254 - OVG Niedersachsen, Beschl. v. 9. Juni 2010 - 9 ME 223/09 - OVG Bremen, Beschl. v. 26. Februar 2009 - 1 B 317/08 - OVG Sachsen, Urt. v. 3. September 2008 - 5 B 289/04 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 2. November 2005 - 1 L 105/05 -, jeweils zit. nach JURIS; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, a.a.O., § 37 Rdnr. 8 ff., m.w.N.; ders., Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 490a, 490d, m.w.N. zu einmaligen Straßenausbaubeiträgen).
  • VG Lüneburg, 07.12.2016 - 3 A 138/14

    Aufgestauter Reparaturbedarf; Aufwandsspaltungsbeschluss; Baumpflanzung;

    Die Beendigung der beitragsfähigen Maßnahme kann allerdings nicht mit dem Abschluss der technischen Ausbauarbeiten gleichgesetzt werden, weil es zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich ist, die Höhe des Beitrags in der für das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht erforderlichen Weise zu bestimmen; erforderlich ist (für das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht) vielmehr, dass die an der Aufwandsverteilung teilnehmenden Grundstücke bzw. der Umfang der von ihnen umschriebenen Grundflächen einerseits und der beitragsfähige Aufwand andererseits bestimmbar sind (Nds. OVG, Beschl. v. 09.06.2010 - 9 ME 223/09 -, juris Rn. 3).

    Der beitragsfähige Aufwand ist bestimmbar, wenn die letzte Unternehmerrechnung eingegangen ist (Nds. OVG, Beschl. v. 09.06.2010 - 9 ME 223/09 -, juris Rn. 4 m.w.N.).

  • VG Cottbus, 08.07.2019 - 4 L 165/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Schmutzwasserbeitrag

    Die Maßnahmen der Flurbereinigung bewirken insoweit, dass der Gegenstand des Eigentums und des betroffenen Rechts durch ein gänzlich anderes ersetzt wird, also etwa ein Grundstück durch ein anderes ersetzt wird, das dem alten weder nach der Beschreibung, Größe oder Lage entsprechen muss (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 09. Juni 2010 -9 ME 223/09 -juris m.w.N.).
  • VG Schwerin, 20.02.2017 - 4 A 2084/16

    Entstehung der Anschlussbeitragspflicht für in einem Bodenordnungsverfahren

    Die Maßnahmen der Flurbereinigung bewirken insoweit, dass der Gegenstand des Eigentums und des betroffenen Rechts durch ein gänzlich anderes ersetzt wird, also etwa ein Grundstück durch ein anderes ersetzt wird, das dem alten weder nach der Beschreibung, Größe oder Lage entsprechen muss (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 09. Juni 2010 -9 ME 223/09-, juris m.w.N.).
  • VG Lüneburg, 20.07.2021 - 3 A 191/18

    Alternativberechnung; Angemessenheit; Aufwandsspaltungsbeschluss; Erneuerung;

    Da der beitragsfähige Aufwand bestimmbar sein muss, setzt dies grundsätzlich auch voraus, dass die letzte Unternehmerrechnung eingegangen ist (Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 9.6.2010 - 9 ME 223/09 -, juris Rn. 4 m.w.N.).
  • VG Cottbus, 26.01.2015 - 6 L 293/14

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Die Maßnahmen der Flurbereinigung bewirken insoweit, dass der Gegenstand des Eigentums und des betroffenen Rechts durch ein gänzlich anderes ersetzt wird, also etwa ein Grundstück durch ein anderes ersetzt wird, das dem alten weder nach der Beschreibung, Größe oder Lage entsprechen muss (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 09. Juni 2010 -9 ME 223/09-, juris m.w.N.).
  • VG Greifswald, 13.06.2012 - 3 B 328/12

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Straßenbaubeiträgen bei Abschnittsbildung (hier

    Die sachliche Beitragspflicht entsteht daher in diesen Fällen erst, wenn der neue Rechtszustand an die Stelle des bisherigen getreten ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 09.06.2010 - 9 ME 223/09, zit. n. juris, zu einem Flurbereinigungsverfahren; VG Greifswald, Urt. v. 24.06.2011 - 3 A 523/10, n.v., zu einem Bodenordnungsverfahren; Holz, in Aussprung/Siemers/Holz, KAG M-V, Stand August 2011, § 8, Anm. 1.7).
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