Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 22.11.2006 - 9 ME 269/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Heranziehung von Fremdanliegern bei modifiziertem Erschließungsvertrag
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 124 Abs. 1 BauGB; § 129 Abs. 1 S. 1 BauGB; § 131 Abs. 1 S. 1 BauGB; § 3 Abs. 6 Erschließungsvertrag; § 2 S. 2 Änderungsvertrag zum Erschließungsvertrag; § 3 Abs. 3 Abgabensatzung
Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Erhebung von Erschließungsbeiträgen; Entstehung eines beitragsfähigen Aufwands bei ordnungsgemäßer Durchführung eines echten Erschließungsvertrages; Auslegung der vertraglichen Regelungen hinsichtlich der Möglichkeit der Erhebung ... - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauGB § 124 Abs. 1; BauGB § 129 Abs. 1
Erschließungsbeitrag, Erschließungsvertrag, Fremdanlieger - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Erhebung von Erschließungsbeiträgen; Entstehung eines beitragsfähigen Aufwands bei ordnungsgemäßer Durchführung eines echten Erschließungsvertrages; Auslegung der vertraglichen Regelungen hinsichtlich der Möglichkeit der Erhebung ...
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 20.07.2006 - 3 B 7/06
- OVG Niedersachsen, 22.11.2006 - 9 ME 269/06
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2007, 341
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 22.03.1996 - 8 C 17.94
Erschließungsbeitragsrecht: Begriff der einzelnen Erschließungsanlage bei einem …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.11.2006 - 9 ME 269/06
Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts steht diese Modifizierung des Erschließungsvertrages im Hinblick auf die Fremdanlieger mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 22. März 1996 - 8 C 17/94 -, BVerwGE 101, 12 = NVwZ 1996, 794 = DVBl. 1996, 1057 = KStZ 1997, 214) in Einklang. - BVerwG, 06.07.1973 - IV C 22.72
Rechtsweg bei Streitigkeit um einen sog. Folgekostenvertrag
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.11.2006 - 9 ME 269/06
Werden von einem Dritten aufgrund einer vertraglichen Verpflichtung - wie hier - Erschließungsmaßnahmen auf eigene Kosten durchgeführt, so dürfen im Umfang der dadurch erfolgten Kostendeckung Beiträge nicht erhoben werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.11.1984 - 8 C 77.83 - BVerwGE 70, 247 = DVBl 1985, 297 = NVwZ 1985, 346; Urteil vom 6. Juli 1973 - IV C 22.72 - Buchholz 406.11 § 1 BBauG Nr. 7 S. 21). - BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 77.83
Selbständigkeit einer Erschließungsanlage
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.11.2006 - 9 ME 269/06
Werden von einem Dritten aufgrund einer vertraglichen Verpflichtung - wie hier - Erschließungsmaßnahmen auf eigene Kosten durchgeführt, so dürfen im Umfang der dadurch erfolgten Kostendeckung Beiträge nicht erhoben werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.11.1984 - 8 C 77.83 - BVerwGE 70, 247 = DVBl 1985, 297 = NVwZ 1985, 346; Urteil vom 6. Juli 1973 - IV C 22.72 - Buchholz 406.11 § 1 BBauG Nr. 7 S. 21).
- OVG Niedersachsen, 25.06.2008 - 9 ME 453/07
Heranziehung von Fremdanliegern bei modifiziertem Erschließungsvertrag
Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 22. November 2006 - 9 ME 269/06 -) sei es nicht zu beanstanden, wenn mit einem Änderungsvertrag erst im Nachhinein eine Kostenvereinbarung im Erschließungsvertrag geschaffen werde.Aus eben diesem Grunde ist es nach der im folgenden wörtlich wiedergegebenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urt. v. 22.3.1996 - 8 C 17/94 - BVerwGE 101, 12 = NVwZ 1996, 794 = DVBl 1996, 1057 = KStZ 1997, 214), der sich der Senat in seinem in der erstinstanzlichen Entscheidung zitierten Beschluss vom 22. November 2006 (- 9 ME 269/06 - NVwZ-RR 2007, 241) bereits angeschlossen hat, "angezeigt, in den auf die Erschließung eines Baugebiets ausgerichteten Vertrag eine besondere Kostenvereinbarung aufzunehmen, die einen beitragsfähigen Erschließungsaufwand der Gemeinde begründet und auf diesem Weg eine der Vorteilssituation seines Grundstücks entsprechende Belastung des Fremdanliegers mit Erschließungskosten ermöglicht.
Ist dies nicht geschehen, so kann nach der Entscheidung des Senats vom 22. November 2006 (- 9 ME 269/06 - a.a.O.) nachträglich eine solche Modifizierung nur erfolgen, wenn bereits im Erschließungsvertrag der übereinstimmende Wille der Vertragsparteien zum Ausdruck kommt, "dem Grunde nach eine Basis für die Heranziehung der Fremdanlieger sicherzustellen", so dass sich der Erschließungsvertrag insoweit "als ergänzungsfähig" durch eine spätere modifizierende Kostenvereinbarung erweist.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2015 - 15 A 16/11
Erstattung von Kanalbaukosten bei Zuordnung zur Grundstücksentwässerung; …
vgl. in diesem Zusammenhang Nds. OVG,Beschluss vom 22. November 2006 - 9 ME 269/06 -, juris, Rn. 3, 11 (= NVwZ-RR 2007, 341). - OVG Niedersachsen, 31.01.2011 - 9 LC 132/09
Grundsätzliche Festlegung einer Kostenabrede als Grundlage für die Heranziehung …
Ist der Erschließungsvertrag in diesem Sinne darauf angelegt, eine der Vorteilssituation des jeweiligen Grundstücks entsprechende Belastung der Fremdanlieger durch Heranziehungsbescheid zu ermöglichen, erweist sich der Vertrag als ergänzungsfähig durch eine spätere modifizierende Kostenvereinbarung (Nds. OVG, Beschluss vom 22.11.2006 - 9 ME 269/06 - Beschlüsse vom 24.6.2008 - 9 ME 453 und 454/07 -) . - OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2007 - 4 L 512/04
Zur Erhebung eines Erschließungsbeitrages
Mit dem Verwaltungsgericht ist die Verrechnungsklausel des sog. "Erschließungsvorfinanzierungsvertrages" (…vgl. zur Zulässigkeit einer solchen Vertragsgestaltung BVerwG, Urt. v. 22. März 1996 - 8 C 17.94 -, NVwZ 1996, 794, 797; OVG Niedersachsen, Beschl. v. 22. November 2006 - 9 ME 269/06 -, NVwZ-RR 2007, 341;… OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 18. Dezember 2002 - 2 L 246/01 -, zit. nach JURIS;… vgl. auch OVG LSA, Beschl. v. 23. September 2005 - 4 M 417/04 - kritisch: Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge 7. A., § 6 Rdnr. 56 ff.) in den Nrn. 12.1, 12.2.