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   OVG Niedersachsen, 18.01.2006 - 9 ME 299/05   

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https://dejure.org/2006,24129
OVG Niedersachsen, 18.01.2006 - 9 ME 299/05 (https://dejure.org/2006,24129)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.01.2006 - 9 ME 299/05 (https://dejure.org/2006,24129)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Januar 2006 - 9 ME 299/05 (https://dejure.org/2006,24129)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Berücksichtigung von Billigkeitsgründen bei Erhebung einer Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag.

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 135 Abs. 4 BauGB; § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 VwGO; § 80 Abs. 6 S. 1 VwGO
    Zulässigkeit der Heranziehung zu einer Vorausleistung für einen künftigen Erschließungsbeitrag; Anspruch auf eine zinslose Stundung des festgesetzten Vorausleistungsbetrages; Amtspflicht der Gemeinde zur Berücksichtigung von Billigkeitsgründen bereits im ...

  • Judicialis

    BauGB § 135 Abs. 4; ; VwGO § 80 Abs. 6 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Heranziehung zu einer Vorausleistung für einen künftigen Erschließungsbeitrag; Anspruch auf eine zinslose Stundung des festgesetzten Vorausleistungsbetrages; Amtspflicht der Gemeinde zur Berücksichtigung von Billigkeitsgründen bereits im ...

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 12.09.1984 - 8 C 124.82

    Pflicht zur Berücksichtigung offensichtlich vorliegender Billigkeitsgründe zum

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.01.2006 - 9 ME 299/05
    Eine Amtspflicht der Gemeinde, bereits im Heranziehungsverfahren - und damit auch bei der Erhebung von Vorausleistungen - Billigkeitsgründe zu berücksichtigen, besteht nur, wenn diese offensichtlich erkennbar sind (BVerwG, Urt. v. 12.9.1984 - 8 C 124.82 - BVerwGE 70, 96 = DVBl 85, 126 = KStZ 1985, 51 = BauR 1984, 626 = NVwZ 1985, 277 = DÖV 1985, 535 = BRS 43 Nr. 139), was hier nicht der Fall ist.
  • VGH Bayern, 25.03.1993 - 23 CS 93.412
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.01.2006 - 9 ME 299/05
    Denn von einer drohenden Vollstreckung kann nur ausgegangen werden, wenn konkrete Ankündigungen, Fristsetzungen oder sonstige konkrete Vorbereitungshandlungen der Behörde für eine alsbaldige Durchsetzung des Abgabenbescheides in Rede stehen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 25.3. 1993 - 23 CS 93.412 -, NVwZ-RR 1994, 127).
  • OVG Niedersachsen, 16.01.2009 - 8 ME 123/08

    IHK-Beitragspflicht für eine nach britischem Recht gegründete Gesellschaft

    Der unterbliebene Antrag kann daher nicht zugleich in dem beim Gericht nach § 80 Abs. 5 VwGO gestellten Antrag gesehen, während dieses gerichtlichen Verfahrens nachgeholt oder durch die Einlassung der Behörde ersetzt werden (vgl. nur Nds. OVG, Beschl. v. 30.1.2008 - 1 ME 270/07 -, NVwZ-RR 2008, 594 ff., und v. 18.1.2006 - 9 ME 299/05 -, jeweils m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 30.11.2021 - 9 ME 257/21

    Aussetzung der Vollziehung; Zugangsvoraussetzung

    § 80 Abs. 6 Satz 1 VwGO normiert vielmehr eine Zugangsvoraussetzung, die im Zeitpunkt der Stellung des Eilantrags bei Gericht erfüllt sein muss (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 27.8.2010 - 4 ME 164/10 - juris Rn. 3; Senatsbeschluss vom 18.1.2006 - 9 ME 299/05 - juris Rn. 2; OVG NRW, Beschluss vom 18.9.2020 - 14 B 985/20 - juris Rn. 28; BayVGH, Beschluss vom 12.8.2020 - 11 CS 20.1518 - juris Rn. 10; VGH BW, Beschluss vom 28.2.2011 - 2 S 107/11 - juris Rn. 3; SächsOVG, Beschluss vom 15.11.2010 - 5 B 258/10 - juris Rn. 4; OVG MV, Beschluss vom 25.6.2004 - 1 M 127/04 - juris Rn. 15).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2006 - 4 M 306/06

    Zur Durchsetzung eines Anspruches auf Stundung eines Beitrages im vorläufigen

    Während im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO zwar zu prüfen ist, ob dem Leistungsgebot eine wirksame Stundung entgegen steht (vgl. VGH Bayern, Beschl. v. 11. Februar 2004 - 6 CS 03.1023 -, zit. nach JURIS), kann sich der Adressat des Beitragsbescheides gegenüber dem Leistungsgebot nicht darauf berufen, er habe jedenfalls einen Anspruch auf eine Stundung des Beitrages (vgl. auch OVG Niedersachsen, Beschl. v. 18. Januar 2006 - 9 ME 299/05 -, zit. nach JURIS; wohl a.M.: VG Dessau, Beschl. v. 9. Dezember 2005 - 1 B 437/05 -).
  • OVG Niedersachsen, 10.02.2016 - 13 ME 179/15

    Bestimmtheit, hinreichende; Gebühren; Gebührenfestsetzung; Klarstellung;

    Zwar stellt ein erfolgloses Durchlaufen des Aussetzungsverfahrens gemäß § 80 Abs. 6 Satz 1 VwGO im Falle der Anforderung öffentlicher Abgaben und Kosten i.S.d. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO - wie der hier in Rede stehenden Fleischuntersuchungsgebühren - mit Blick auf die Entlastungsfunktion der Vorschrift eine echte Zugangsvoraussetzung dar, die bei Einreichung des Eilantrags erfüllt sein muss, und nicht lediglich eine Zulässigkeitsvoraussetzung, die bis zur Entscheidung des Gerichts nachgeholt werden könnte (vgl. 1. Senat des Nds. OVG, Beschl. v. 30. Januar 2008 - 1 ME 270/07 -, juris Rdnr. 4; 9. Senat des Nds. OVG, Beschl. v. 18. Januar 2006 - 9 ME 299/05 -, juris Rdnr. 2).
  • OVG Niedersachsen, 10.02.2016 - 13 ME 183/15

    Gebühren; Gebührenfestsetzung; hinreichende Bestimmtheit; Klarstellung;

    Mit Blick auf die Entlastungsfunktion der Vorschrift liegt darin eine echte Zugangsvoraussetzung, die bei Einreichung des Eilantrags erfüllt sein muss, und nicht lediglich eine Zulässigkeitsvoraussetzung, die bis zur Entscheidung des Gerichts nachgeholt werden könnte (vgl. 1. Senat des Nds. OVG, Beschl. v. 30. Januar 2008 - 1 ME 270/07 -, juris Rdnr. 4; 9. Senat des Nds. OVG, Beschl. v. 18. Januar 2006 - 9 ME 299/05 -, juris Rdnr. 2).
  • OVG Niedersachsen, 10.02.2016 - 13 ME 184/15

    Gebühren; Gebührenfestsetzung; hinreichende Bestimmtheit; Klarstellung;

    Mit Blick auf die Entlastungsfunktion der Vorschrift liegt darin eine echte Zugangsvoraussetzung, die bei Einreichung des Eilantrags erfüllt sein muss, und nicht lediglich eine Zulässigkeitsvoraussetzung, die bis zur Entscheidung des Gerichts nachgeholt werden könnte (vgl. 1. Senat des Nds. OVG, Beschl. v. 30. Januar 2008 - 1 ME 270/07 -, juris Rdnr. 4; 9. Senat des Nds. OVG, Beschl. v. 18. Januar 2006 - 9 ME 299/05 -, juris Rdnr. 2).
  • OVG Niedersachsen, 10.02.2016 - 13 ME 193/15

    Gebühren; Gebührenfestsetzung; hinreichende Bestimmtheit; Klarstellung;

    Zwar stellt ein erfolgloses Durchlaufen des Aussetzungsverfahrens gemäß § 80 Abs. 6 Satz 1 VwGO im Falle der Anforderung öffentlicher Abgaben und Kosten i.S.d. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO - wie der hier in Rede stehenden Fleischuntersuchungsgebühren - mit Blick auf die Entlastungsfunktion der Vorschrift eine echte Zugangsvoraussetzung dar, die bei Einreichung des Eilantrags erfüllt sein muss, und nicht lediglich eine Zulässigkeitsvoraussetzung, die bis zur Entscheidung des Gerichts nachgeholt werden könnte (vgl. 1. Senat des Nds. OVG, Beschl. v. 30. Januar 2008 - 1 ME 270/07 -, juris Rdnr. 4; 9. Senat des Nds. OVG, Beschl. v. 18. Januar 2006 - 9 ME 299/05 -, juris Rdnr. 2).
  • OVG Niedersachsen, 10.02.2016 - 13 ME 186/15

    Gebühren; Gebührenfestsetzung; hinreichende Bestimmtheit; Klarstellung;

    Mit Blick auf die Entlastungsfunktion der Vorschrift liegt darin eine echte Zugangsvoraussetzung, die bei Einreichung des Eilantrags erfüllt sein muss, und nicht lediglich eine Zulässigkeitsvoraussetzung, die bis zur Entscheidung des Gerichts nachgeholt werden könnte (vgl. 1. Senat des Nds. OVG, Beschl. v. 30. Januar 2008 - 1 ME 270/07 -, juris Rdnr. 4; 9. Senat des Nds. OVG, Beschl. v. 18. Januar 2006 - 9 ME 299/05 -, juris Rdnr. 2).
  • OVG Niedersachsen, 10.02.2016 - 13 ME 185/15

    Gebühren; Gebührenfestsetzung; hinreichende Bestimmtheit; Klarstellung;

    Mit Blick auf die Entlastungsfunktion der Vorschrift liegt darin eine echte Zugangsvoraussetzung, die bei Einreichung des Eilantrags erfüllt sein muss, und nicht lediglich eine Zulässigkeitsvoraussetzung, die bis zur Entscheidung des Gerichts nachgeholt werden könnte (vgl. 1. Senat des Nds. OVG, Beschl. v. 30. Januar 2008 - 1 ME 270/07 -, juris Rdnr. 4; 9. Senat des Nds. OVG, Beschl. v. 18. Januar 2006 - 9 ME 299/05 -, juris Rdnr. 2).
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