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   OVG Niedersachsen, 25.01.2008 - 9 ME 322/07   

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https://dejure.org/2008,68709
OVG Niedersachsen, 25.01.2008 - 9 ME 322/07 (https://dejure.org/2008,68709)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.01.2008 - 9 ME 322/07 (https://dejure.org/2008,68709)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. Januar 2008 - 9 ME 322/07 (https://dejure.org/2008,68709)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zweitwohnungssteuerpflicht und Eigennutzung; Gesellschaft bürgerlichen Rechts

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs 1 S 2 KAG ND; Art 105 Abs 2a GG
    Absicht; Eigennutzung; Ferienwohnung; GbR; Gemeinde; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Gesellschafter; Gesellschaftsvertrag; Kapitalanlage; Nachweis; Nutzung; Nutzungsrecht; persönliche Lebensführung; Regel; Vermietung; Vermutung; Vorhaltung; Widerlegung; Zweitwohnung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 30.06.1999 - 8 C 6.98

    Zweitwohnungsteuer bei vertraglicher Befristung der Eigennutzung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.01.2008 - 9 ME 322/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. Urt. v. 30.6.1999 - 8 C 6/98 - BVerwGE 109, 188 = DVBl. 1999, 1655 = ZMR 1999, 856 = NJW 2000, 375 = ZKF 2000, 10 = KStZ 2000, 34 = Buchholz 401.61 Zweitwohnungsteuer Nr. 16, sowie Urt. v. 10.10.1995 - 8 C 40/93 - BVerwGE 99, 303 = BStBl II 1996, 37 = Buchholz 401.61 Zweitwohnungsteuer Nr. 9 = DÖV 1996, 289 = DVBl. 1996, 374 = ZKF 1996, 85 = NVwZ 1997, 36 = KStZ 1997, 36), der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. z.B. Urt. v. 3.12.2007 - 9 LB 1/07 -), ist der konsumtive Aufwand für den persönlichen Lebensbedarf Gegenstand der Besteuerung nach Art. 105 Abs. 2 a GG.

    Entscheidend fällt insoweit ins Gewicht, dass der Antragsteller nach den 2002 bis 2006 gültig gewesenen vertraglichen Regelungen die Möglichkeit zur Nutzung seines Apartments für einen Zeitraum von jährlich jeweils deutlich mehr als zwei Monaten gehabt hat und daher nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 30.6.1999 - 8 C 6.98 - und Urt. v. 26.9.2001 - 9 C 1/01 - jeweils a.a.O.) der Jahreszeitraum als Besteuerungsgrundlage zu Grunde gelegt werden darf.

  • BVerwG, 26.09.2001 - 9 C 1.01

    Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Nichtnutzung; Eigennutzung; Fremdvermietung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.01.2008 - 9 ME 322/07
    Diese Rechtsprechung zur Abgrenzung zwischen reiner Kapitalanlage und Vorhalten für die persönliche Lebensführung hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 26. September 2001 (- 9 C 1/01 - BVerwGE 115, 165 = NordÖR 2002 79 = KStZ 2002, 73 = ZKF 2002, 483) dahingehend präzisiert, dass es wegen des Begriffs des Vorhaltens weder auf eine tatsächlich realisierte Eigennutzung noch auf das Ausmaß der tatsächlichen Vermietung ankomme, sondern konstitutiv allein auf die Dauer der rechtlich bestehenden Möglichkeit zur Selbstnutzung (bzw. zur unentgeltlichen Nutzung durch Dritte).

    Entscheidend fällt insoweit ins Gewicht, dass der Antragsteller nach den 2002 bis 2006 gültig gewesenen vertraglichen Regelungen die Möglichkeit zur Nutzung seines Apartments für einen Zeitraum von jährlich jeweils deutlich mehr als zwei Monaten gehabt hat und daher nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 30.6.1999 - 8 C 6.98 - und Urt. v. 26.9.2001 - 9 C 1/01 - jeweils a.a.O.) der Jahreszeitraum als Besteuerungsgrundlage zu Grunde gelegt werden darf.

  • OVG Niedersachsen, 17.04.2002 - 13 L 4530/99

    Eigennutzung; Eigentümer; Eigenvermietung; Feriengast; Ferienwohnung; Wohnung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.01.2008 - 9 ME 322/07
    Der vorliegende Fall ist somit anders gelagert als derjenige, über den der 13. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in dessen vom Antragsteller angeführten Urteil vom 17. April 2002 - 13 L 4530/99 - entschieden hat; dort hat der 13. Senat die festgestellte Tatsache, dass die Ferienwohnung überhaupt nicht vom Eigentümer und seiner Familie genutzt worden war, als Hinweis auf das Vorliegen einer reinen Kapitalanlage gewertet.
  • BVerwG, 02.08.2000 - 11 B 29.00

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.01.2008 - 9 ME 322/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 19.1.2000 - 11 B 29.00) sowie des bis zum 31. Dezember 2006 für das kommunale Steuerrecht zuständig gewesenen 13. Senats des beschließenden Gerichts (Beschl. v. 20.4.2006 - 13 LA 426/05) ist als Fall der Eigennutzung auch die Anmietung einer Wohnung durch deren Eigentümer anzusehen.
  • OVG Niedersachsen, 16.01.2006 - 9 ME 304/05

    Heranziehung zu Jahreskurbeiträgen eines ortsfremden Eigentümers einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.01.2008 - 9 ME 322/07
    Ebenso wie dieser Umstand nicht die Kurbeitragspflicht der Wohnungseigentümer aufhebt (siehe dazu Beschl. d. Sen. v. 16.1.2006 - 9 ME 304/05), steht er auch nicht der die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer rechtfertigenden Annahme entgegen, dass mit dem Erwerb der Eigentumswohnungen in der C.-D. E. ein Aufwand betrieben worden ist, der über das für die Deckung der allgemeinen Lebensbedürfnisse Erforderliche hinausgeht (zu diesem Anknüpfungspunkt siehe den Beschluss des Senats vom 11.7.2007 - 9 LB 5/07 - NSt-N 2007, 257 = Nds VBl 2007, 306 = DVBl 2007, 1186 Ls).
  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93

    Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.01.2008 - 9 ME 322/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. Urt. v. 30.6.1999 - 8 C 6/98 - BVerwGE 109, 188 = DVBl. 1999, 1655 = ZMR 1999, 856 = NJW 2000, 375 = ZKF 2000, 10 = KStZ 2000, 34 = Buchholz 401.61 Zweitwohnungsteuer Nr. 16, sowie Urt. v. 10.10.1995 - 8 C 40/93 - BVerwGE 99, 303 = BStBl II 1996, 37 = Buchholz 401.61 Zweitwohnungsteuer Nr. 9 = DÖV 1996, 289 = DVBl. 1996, 374 = ZKF 1996, 85 = NVwZ 1997, 36 = KStZ 1997, 36), der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. z.B. Urt. v. 3.12.2007 - 9 LB 1/07 -), ist der konsumtive Aufwand für den persönlichen Lebensbedarf Gegenstand der Besteuerung nach Art. 105 Abs. 2 a GG.
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2007 - 9 LB 5/07

    Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer für einen ganzjährig auf einem Campingplatz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.01.2008 - 9 ME 322/07
    Ebenso wie dieser Umstand nicht die Kurbeitragspflicht der Wohnungseigentümer aufhebt (siehe dazu Beschl. d. Sen. v. 16.1.2006 - 9 ME 304/05), steht er auch nicht der die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer rechtfertigenden Annahme entgegen, dass mit dem Erwerb der Eigentumswohnungen in der C.-D. E. ein Aufwand betrieben worden ist, der über das für die Deckung der allgemeinen Lebensbedürfnisse Erforderliche hinausgeht (zu diesem Anknüpfungspunkt siehe den Beschluss des Senats vom 11.7.2007 - 9 LB 5/07 - NSt-N 2007, 257 = Nds VBl 2007, 306 = DVBl 2007, 1186 Ls).
  • OVG Niedersachsen, 05.09.2006 - 9 ME 203/06

    Kurbeitragspflicht des ortsfremden Eigentümers einer Zweitwohnung; Vermutung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.01.2008 - 9 ME 322/07
    Gegenteiliges folgt auch nicht aus dem vom Antragsteller angeführten Senatsbeschluss vom 5. September 2006 (9 ME 203/06).
  • OVG Niedersachsen, 15.01.2010 - 9 LB 256/08

    Heranziehung zu einer Zweitwohnungsteuer für die Fälle der sog. Mischnutzung;

    Der erkennende Senat hat zur Abgrenzung zwischen reiner Kapitalanlage und Vorhalten für die persönliche Lebensführung in einem Beschluss vom 25. Januar 2008 (9 ME 322/07) ausgeführt:.

    Ein Vorhalten für den persönlichen Lebensbedarf nimmt der Senat im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - wie bereits in dem die Zulassung der Berufung aussprechenden Beschluss vom 6. Juni 2008 (9 LA 296/07) dargelegt - bei vertraglichen Vereinbarungen an, die - wie vorliegend § 4 des Vermittlungsvertrags - zwar eine Selbstnutzung der Zweitwohnung durch den Eigentümer ausschließen, zugleich aber ein Anmieten der Wohnung durch den Eigentümer zu den für Fremdmieter geltenden Bedingungen zulassen (so z. B. Beschluss vom 25.1.2008 - 9 ME 322/07 - ebenso bereits der 13. Senat des Nds. OVG, Beschluss vom 20.4.2006 - 13 LA 426/05 - und BVerwG, Beschluss vom 19.1.2000 - 11 B 29.00 -).

  • OVG Niedersachsen, 14.05.2014 - 9 ME 230/13

    Erschütterung der Vermutung des Vorhaltens einer Zweitwohnung zum Zweck der

    Diese sind für die Abgrenzung zwischen zweitwohnungsteuerfreier reiner Kapitalanlage einerseits und zweitwohnungsteuerpflichtigem Vorhalten der Wohnung (auch) für die persönliche Lebensführung andererseits einer umfassenden Würdigung im Einzelfall zu unterziehen (BVerwG, Urteile vom 10.10.1995 - 8 C 40/93 - BVerwGE 99, 303, vom 26.9.2001 - 9 C 1/01 - BVerwGE 115, 165, vom 27.10.2004 - 10 C 2/04 - KStZ 2005, 50; Urteile des Senats vom 13.12.2010 - 9 LB 20/09 -, vom 15.1.2010 - 9 LB 256/08 - und vom 13.8.2010 - 9 LB 312/08 - Beschluss des Senats vom 25.1.2008 - 9 ME 322/07 -).
  • OVG Niedersachsen, 04.02.2008 - 9 LA 88/07

    Jahreskurbeitrag für Zweitwohnungsinhaber

    Der beschließende Senat hat in seinem Beschluss vom 25. Januar 2008 (9 ME 322/07) zu diesen Rechten ausgeführt: .
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