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   OVG Niedersachsen, 29.08.2003 - 9 ME 421/02   

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OVG Niedersachsen, 29.08.2003 - 9 ME 421/02 (https://dejure.org/2003,17679)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.08.2003 - 9 ME 421/02 (https://dejure.org/2003,17679)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. August 2003 - 9 ME 421/02 (https://dejure.org/2003,17679)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 133
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Gera, 02.04.1998 - 5 K 1051/95

    Beiträge; Beiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.08.2003 - 9 ME 421/02
    Dieses wird sich in der Regel aus einer Satzung oder einem Beschluss des Gemeinderates ergeben, da es sich bei der Festlegung des Bauprogramms nicht um ein sog. Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, für das § 62 Abs. Nr. 6 NGO die Zuständigkeit des Bürgermeisters (früher: Gemeindedirektors) begründet (ebenso: VG Gera, Urt. v. 2.4.1998 - 5 K 1051/95 - GemHH 1999, 17 für das thüringische Kommunalrecht).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2000 - A 2 S 745/99
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.08.2003 - 9 ME 421/02
    Denn zum Zeitpunkt der Niederlegung der beiden Vermerke lagen die Schlussrechnungen für die Baumaßnahmen noch nicht vor, so dass die sachliche Beitragspflicht in beiden Abrechnungsfällen noch nicht entstanden war und das Bauprogramm noch hätte ergänzt werden können (vgl. Driehaus, a.a.O., § 33 RdNr. 7 unter Hinweis auf OVG Magdeburg - Beschl. v. 30.5.2000 - A 2 S 745/99 u.a. -) Dies ist indes nicht geschehen.
  • OVG Niedersachsen, 19.02.2020 - 9 LB 132/17

    Allwetterbad; Anliegerstraße; Ausbaubeitrag; Ausbaubeitragsrecht; Ausbaumaßnahme;

    Beitragsrechtlich reicht es aus, das jeweilige Bauprogramm konkludent durch den Abschluss von Verträgen oder formlos durch die Verwaltung festzulegen (Senatsbeschluss vom 29.8.2003 - 9 ME 421/02 - juris Rn. 1).

    Soll der Abschluss des Grunderwerbs in Ermangelung einer entsprechenden satzungsrechtlichen Regelung Voraussetzung für das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht sein, muss sich dies aus dem Bauprogramm ergeben (Senatsbeschluss vom 29.8.2003, a. a. O., Rn. 1).

  • OVG Niedersachsen, 26.05.2020 - 9 LC 121/18

    Bauprogramm; Beleuchtung; Betrachtungsweise, typisierende; Denkmalschutz;

    Beitragsrechtlich reicht es aus, das jeweilige Bauprogramm konkludent durch den Abschluss von Verträgen oder formlos durch die Verwaltung festzulegen (Senatsbeschluss vom 29.8.2003 - 9 ME 421/02 - juris Rn. 1).

    Soll der Abschluss des Grunderwerbs in Ermangelung einer entsprechenden satzungsrechtlichen Regelung Voraussetzung für das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht sein, muss sich dies aus dem Bauprogramm ergeben (Senatsurteil vom 19.2.2020 - 9 LB 132/17 -, a. a. O., Rn. 235; Senatsbeschluss vom 29.8.2003, a. a. O., Rn. 1).

    Lässt sich nicht klären, ob der Grunderwerb zum Bauprogramm gehört, trägt die Gemeinde die Feststellungslast mit der Folge, dass - bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen hierfür - die beitragspflichtige Maßnahme unabhängig vom Grunderwerb als beendet anzusehen ist (Senatsbeschluss vom 29.8.2003, a. a. O., Rn. 1).

  • OVG Niedersachsen, 09.08.2016 - 9 LC 29/15

    Anliegerstraße; Durchgangsstraße; Einstufung; Straße; Straße mit starkem

    Das Bauprogramm, das - wie hier - auch formlos durch die Verwaltung aufgestellt werden kann (Senatsbeschluss vom 29.8.2003 - 9 ME 421/02 - Rn. 1 in juris), liegt in dem von der Beklagten mit Schriftsatz vom 26. Juli 2016 übersandten Ausbauplan vom 12. Februar 2008.
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2008 - 2 LB 42/07

    Ausbaubeitrag, Entstehen der sachlichen Beitragspflicht

    Die Obergerichte anderer Bundesländer haben die Rechtsprechung des BVerwG für ihr Straßenausbaubeitragsrecht ebenfalls überwiegend übernommen (OVG Bautzen, Urt. v. 02.02.2005 - 5 B 510/03 -, KStZ 2005, 192; OVG Greifswald, Urt. v. 02.11.2005 - 1 L 105/05 - [Eingang der Mitteilung der endgültigen Zuschusshöhe durch den Fördermittelgeber] m.w.N., in juris; OVG Koblenz, Urt. v. 21.08.2007 - 6 A 10527/07 - und v. 29.10.2002 - 6 A 10419/01 -, beide in juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.08.2003 - 9 ME 421/02 -, NVwZ-RR 2005, 133; BayVGH, Urt. v. 30.11.2006 - 6 B 03.2332 -, v. 29.09.1998 - 6 B 95.3857 - m.w.N., beide in juris; OVG Magdeburg, Urt. v. 17.10.2002 - 2 L 119/01 -, Beschl. v. 22.03.2005 - 4 M 594/04 - und v. 26.08.2002 - 2 L 269/00 -, alle in juris; vgl. auch Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl., § 19 Rdnr. 6 u. 9, § 37 Rdnr. 8 m.w.N.; ders., Kommunalabgabenrecht, Stand Sept. 2006, § 8 Rdnr. 490, 490d ff.).
  • OVG Niedersachsen, 21.05.2019 - 9 LC 110/17

    Ablöseverträge; beitragsfähiger Aufwand; Bauprogramm; Bestimmtheit, hinreichende;

    Die Form des Bauprogramms steht im Ermessen der Gemeinde (Senatsbeschluss vom 29.8.2003 - 9 ME 421/02 - juris Rn. 1).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.12.2007 - 2 MB 24/07

    Straßenausbaubeitrag - Entstehen der sachlichen Beitragspflicht

    Die Obergerichte anderer Bundesländer haben die Rechtsprechung des BVerwG für ihr Straßenausbaubeitragsrecht ebenfalls überwiegend übernommen (OVG Bautzen, Urt. v. 02.02.2005 - 5 B 510/03 - KStZ 2005, 192; OVG Greifswald, Urt. v. 02.11.2005 - 1 L 105/05 - [Eingang der Mitteilung der endgültigen Zuschusshöhe durch den Fördermittelgeber] m.w.N. in juris; OVG Koblenz, Urt. v. 21.08.2007 - 6 A 10527/07 - und v. 29.10.2002 - 6 A 10419/01 - beide in juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.08.2003 - 9 ME 421/02 - NVwZ-RR 2005, 133; VGH München, Urt. v. 30.11.2006 - 6 B 03.2332 -, v. 29.09.1998 - 6 B 95.3857 - m.w.N., beide in juris; OVG Magdeburg, Urt. v. 17.10.2002 - 2 L 119/01 -, Beschl. v. 22.03.2005 - 4 M 594/04 - und v. 26.08.2002 - 2 L 269/00 - alle in juris; vgl. auch Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl., § 19 Rdnr. 6 u. 9, § 37 Rdnr. 8 m.w.N.; ders., Kommunalabgabenrecht, Stand Sept. 2006, § 8 Rdnr. 490, 490d ff.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.11.2005 - 1 L 105/05

    Kanalbaubeitrag; Anschlussbeitrag; Festsetzungsverjährung; sachliche

    So kann etwa im Ortsrecht ein entsprechendes zusätzliches Merkmal gefordert werden (z. B.: Vorliegen eines Revisionsschachtes, vgl. dazu OVG Greifswald, Beschl. v. 30.08.2005 -1 L 231/05 - Genehmigung des Anschlusses oder seiner Änderung durch die Gemeinde, vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 27.06.2002 - 2 S 807/01 -, NVwZ-RR 2003, 455; bei einer Straßenbaubeitragssatzung der Grunderwerb als Herstellungsmerkmal, vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.08.2003 - 9 ME 421/02 -, NVwZ-RR 2005, 133; ferner - ungeschrieben - das Vorliegen der letzten Unternehmerrechnung, vgl. Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 7. Aufl., § 19 Rn. 8 m.w.N.).
  • VG Wiesbaden, 17.03.2022 - 1 L 1937/19

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen die Heranziehung zu

    Ist zwischen den Beteiligten streitig, ob der Grunderwerb zum Bauprogramm gehört und lässt sich dies nicht klären, trägt die Gemeinde die Feststellungslast mit der Folge, dass - bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen hierfür - die beitragsfähige Maßnahme unabhängig vom Grunderwerb und den damit verbundenen Kosten als beendet anzusehen ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 29. August 2003 - 9 ME 421/02 -, juris Rn. 1; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 33 Rn. 31 ff.).

    Eine im Sinne eines Bauprogramms rechtlich beachtliche Festlegung dahingehend, dass die Ausbaumaßnahmen trotz Vorliegens der übrigen rechtlichen Voraussetzungen nicht vor Abschluss des Grunderwerbs als beendet angesehen werden sollen, sind demnach nicht ersichtlich (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 29. August 2003 -9 ME 421/02 - juris Rn. 4).

  • VG Lüneburg, 21.05.2010 - 3 A 175/07

    Anforderungen an die Festsetzung von Straßenausbaubeiträgen; Möglichkeit der

    Es reicht aus, wenn das jeweilige Bauprogramm (bzw. dessen Umfang) formlos durch die Verwaltung festgelegt ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.08.2003 - 9 ME 421/02 -, NVwZ-RR 2005, 133).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.01.2016 - 1 L 1/12

    Ausbaubeiträge; hier: Grunderwerb als Voraussetzung der Entstehung der sachlichen

    So kann etwa im Ortsrecht ein entsprechendes zusätzliches Merkmal gefordert werden (z. B.: Vorliegen eines Revisionsschachtes, vgl. dazu OVG Greifswald, Beschl. v. 30.08.2005 - 1 L 231/05 - Genehmigung des Anschlusses oder seiner Änderung durch die Gemeinde, vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 27.06.2002 - 2 S 807/01 -, NVwZ-âEUR‹RR 2003, 455; bei einer Straßenbaubeitragssatzung der Grunderwerb als Herstellungsmerkmal, vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.08.2003 - 9 ME 421/02 -, NVwZ-âEUR‹RR 2005, 133; ferner - ungeschrieben - das Vorliegen der letzten Unternehmerrechnung, vgl. Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 7. Aufl., § 19 Rn. 8 m.w.N.; vgl. zum Ganzen OEufach0000000005, Urt. v. 02.11.2005 - 1 L 105/05 -, NordÖR 2006, 157 - zitiert nach juris; Urt. v. 10.10.2012 - 1 L 128/09 -, NVwZ-RR 2013, 331 - zitiert nach juris, Rn. 32; zum Grunderwerb ausdrücklich OVG Greifswald, Beschl. v. 17.11.2003 - 1 M 169/03 -, LKV 2004, 230 - zitiert nach juris).
  • VG Lüneburg, 18.03.2014 - 3 A 220/12

    Abschnittsbildung; Straßenausbaubeitrag; Teilstreckenausbau

  • OVG Saarland, 23.12.2015 - 1 A 62/15

    Straßenausbaubeitrag; endgültige Herstellung; Anliegerstraße/Erschließungsstraße

  • VG Gera, 16.06.2023 - 3 K 415/22

    Heranziehung zu Straßenausbaubeiträgen - Auslegung der Änderung einer Satzung als

  • OVG Thüringen, 16.06.2010 - 4 ZKO 313/09

    Grunderwerb als Voraussetzung für das Entstehen einer sachlichen

  • VG Frankfurt/Oder, 25.03.2013 - 3 K 767/09

    Straßenbaubeitragsrecht; Erschließungsbeitragsrecht

  • OVG Saarland, 23.12.2015 - 1 A 64/15

    Gehwegausbaubeitrag: Grunderwerb als endgültiges Herstellungsmerkmal; Wandlung

  • OVG Saarland, 23.12.2015 - 1 A 63/15

    Gehwegausbaubeitrag: Grunderwerb als endgültiges Herstellungsmerkmal; Wandlung

  • VG Schleswig, 10.06.2009 - 9 A 213/08

    Erhebung von Ausbaubeiträgen bei nachträglicher Abschnittsbildung

  • VG Dessau, 22.08.2005 - 3 B 362/05
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