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   OVG Niedersachsen, 21.09.2005 - 9 ME 49/04   

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https://dejure.org/2005,6573
OVG Niedersachsen, 21.09.2005 - 9 ME 49/04 (https://dejure.org/2005,6573)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.09.2005 - 9 ME 49/04 (https://dejure.org/2005,6573)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. September 2005 - 9 ME 49/04 (https://dejure.org/2005,6573)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Großflächige Erweiterung eines Bau- und Gartenmarktes in einem Sondergebiet; kein Verstoß gegen das interkommunale Abstimmungsgebot

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 2 BauGB; § 1 Abs. 4 BauGB
    Verstoß gegen das interkommunale Abstimmungsgebot durch die Erweiterung eines Baumarkts; Gefährdung der Investition in einen Baumarkt durch die Genehmigung der Erweiterung eines bestehenden Baumarktes; Geltungsbereich des interkommunalen Abstimmungsgebots; Ausdehnung der ...

  • Judicialis

    BauGB § 1 IV; ; BauGB § 2 II; ; LROP II 2002 Ziff. C 1.6.03 Satz 6; ; LROP II 2002 Ziff. C 1.6.03 Satz 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eilantrag einer Nachbarstadt [Mittelzentrum] gegen die erteilte Baugenehmigung für die großflächige Erweiterung eines Bau- und Gartenmarktes in einem Sondergebiet - Abstimmungsgebot, interkommunales; Baumarkt; Drittschutz; Grundzentrum; Heimwerkermarkt; Mittelzentrum; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verstoß gegen das interkommunale Abstimmungsgebot durch die Erweiterung eines Baumarkts; Gefährdung der Investition in einen Baumarkt durch die Genehmigung der Erweiterung eines bestehenden Baumarktes; Geltungsbereich des interkommunalen Abstimmungsgebots; Ausdehnung der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 453
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Thüringen, 23.04.1997 - 1 EO 241/97

    Zur Reichweite des interkommunalen Abstimmungsgebots des § 2 Abs. 2 BauGB bei der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2005 - 9 ME 49/04
    Dies hat seinen Hintergrund darin, dass § 2 Abs. 2 BauGB von seinem Schutzzweck her dem Schutz der gemeindlichen Planungshoheit und Selbstverwaltung dient, jedoch nicht einen Wettbewerbsschutz gegen einzelne Handelseinrichtungen in der Nachbarschaft bezweckt vgl. hierzu OVG Weimar, Beschluss vom 23.4.1997 - 1 EO 241/97 - ThürVBl.

    Die Gemeinden können deshalb die Einhaltung dieser Ziele durch eine Nachbargemeinde oder Baugenehmigungsbehörde grundsätzlich nicht beanspruchen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.2.1993 - 4 C 15.92 - a. a. O.; OVG Weimar, Beschluss vom 23.4.1997 - 1 EO 241/97 - ThürVGRspr.

    1997, 277 = LKV 1997, 372 und Beschluss vom 19.12.2002 - 1 N 501/01 - DÖV 2003, 636 = BRS 65 Nr. 56; OVG Bautzen, Urteil vom 26.5.1993 - 1 S 68/93 - LKV 1994, 116; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.2.1987 - 5 S 2472/86 - BRS 47 Nr. 24).

  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 15.92

    Müssen die Ziele der Raumordnung und Landesplanung bei Entscheidungen gemäß § 34

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2005 - 9 ME 49/04
    Sie ist ihr durch einen außergemeindlichen Planungsträger zugewiesen; die Belange, die sich im zentralörtlichen Prinzip manifestieren, gehören der Ebene der Raumordnung an (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.2.1993 - 4 C 15.92 - BRS 55 Nr. 174 = DVBl. 1993, 658 = ZfBR 1993, 191 = UPR 1993, 263 = Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 156 = DÖV 1993, 914 = BBauBl.

    1993, 990 = NVwZ 1994, 285 = NuR 1994, 185).

    Die Gemeinden können deshalb die Einhaltung dieser Ziele durch eine Nachbargemeinde oder Baugenehmigungsbehörde grundsätzlich nicht beanspruchen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.2.1993 - 4 C 15.92 - a. a. O.; OVG Weimar, Beschluss vom 23.4.1997 - 1 EO 241/97 - ThürVGRspr.

  • BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei einem Schlachthofvorhaben im Grenzgebiet

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2005 - 9 ME 49/04
    Lässt die Gemeinde bei ihrer Bauleitplanung die gebotene Abstimmung vermissen, so kann sich die Nachbargemeinde auch dagegen zur Wehr setzen, dass auf der Grundlage eines solchen nicht abgestimmten Bebauungsplans Einzelvorhaben verwirklicht werden (BVerwG, Urteil vom 15.12.1989 - BVerwG 4 C 36.86 - BVerwGE 84, 209 = NVwZ 1990, 464 = DÖV 1990, 479 = BRS 50 Nr. 193 = Buchholz 406.11 § 2 BauGB Nr. 28).

    Im Rahmen des § 2 Abs. 2 BauGB ist ferner zu berücksichtigen, ob es der Nachbargemeinde zugemutet werden kann und möglich ist, die im Zusammenhang mit dem angegriffenen Vorhaben befürchteten/erwarteten Beeinträchtigungen durch eigene Planungen zumindest zum Teil, nämlich so weit wieder auszugleichen, dass unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art nicht eintreten (BVerwG, Urteil vom 15.12.1989 - BVerwG 4 C 36.86 - a. a. O.; Nds. OVG, Beschluss vom 31.10.2000, a. a. O.).

    Diese Zentralität, aus der die Antragstellerin das Recht herleitet, sich gegen den Bebauungsplan der Beigeladenen zu 2) zur Wehr zu setzen, ist nicht Ausfluss ihrer kommunalen Planungshoheit, um die es § 2 Abs. 2 BauGB geht (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.12.1989 - 4 C 36.86 - a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 31.10.2000 - 1 M 3407/00

    Baugenehmigung; Einkaufszentrum; Gemeinde; großflächiger Einzelhandelsbetrieb;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2005 - 9 ME 49/04
    Nach der Rechtsprechung sind gemeindliche Nachbarrechte verletzt, wenn das angegriffene Vorhaben § 2 Abs. 2 BauGB insbesondere deshalb nicht entspricht, weil es bei Abwägung der konkurrierenden Interessen unmittelbar zu Auswirkungen gewichtiger Art führt, welche die antragstellende Gemeinde nicht zum Erhalt einer - noch - ausgeglichenen Versorgungsstruktur durch ihr zumutbare Anstrengungen kompensieren kann (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 15.11.2002, a. a. O.; Beschluss vom 31.10.2000 - 1 M 3407/00 - NST-N 2001, 159 = NdsRpfl 2001, 277; Beschluss vom 21.2.2002 - 1 MN 4128/01 - NVwZ-RR 2003, 76).

    Im Rahmen des § 2 Abs. 2 BauGB ist ferner zu berücksichtigen, ob es der Nachbargemeinde zugemutet werden kann und möglich ist, die im Zusammenhang mit dem angegriffenen Vorhaben befürchteten/erwarteten Beeinträchtigungen durch eigene Planungen zumindest zum Teil, nämlich so weit wieder auszugleichen, dass unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art nicht eintreten (BVerwG, Urteil vom 15.12.1989 - BVerwG 4 C 36.86 - a. a. O.; Nds. OVG, Beschluss vom 31.10.2000, a. a. O.).

    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass die Ausweisung als Mittelzentrum kein eigenes, rügefähiges und Abwehrrechte begründendes Recht darstellt (Nds. OVG, Beschluss vom 31.10.2000 - 1 M 3407/00 - a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1987 - 5 S 2472/86

    Zur Unzulässigkeit des Normenkontrollantrags einer Gemeinde gegen den

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2005 - 9 ME 49/04
    1997, 277 = LKV 1997, 372 und Beschluss vom 19.12.2002 - 1 N 501/01 - DÖV 2003, 636 = BRS 65 Nr. 56; OVG Bautzen, Urteil vom 26.5.1993 - 1 S 68/93 - LKV 1994, 116; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.2.1987 - 5 S 2472/86 - BRS 47 Nr. 24).

    Es spricht demnach Überwiegendes dafür, dass Ziffer C 1.6.03 Satz 6 der Verordnung über das Landes - Raumordnungsprogramm Niedersachsen - Teil II (LROP II) in der Fassung vom 28.11.2002 (Nds. GVBl. 2002, 739) allein der Umsetzung des Zentrale - Orte - Prinzips als eines der Landesplanung eigenen überörtlichen Belangs dienen könnte, der mit den Mitteln des Landesplanungsrechts geschützt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.8.1995 - 4 B 86/95 - NVwZ-RR 1996, 67 = Buchholz 406.13 § 6a ROG Nr. 1; Bayerischer VGH, Beschluss vom 25.10.1999 - 26 C 99.2222 - BauR 2000, 365, 366; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.2.1987 - 5 S 2472/86 - NVwZ 1987, 1088; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.1.1999 - 8 B 12650/98.OVG - GewArch 1999, 213; a. A. wohl: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.2.1988 - 11 B 2505/87 - NVwZ-RR 1988, S. 11 = DÖV 1988, 843).

  • OVG Brandenburg, 26.03.2001 - 3 B 113/00

    Zulassung der Beschwerde einer Gemeinde; Vorläufiger Rechtsschutz über das

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2005 - 9 ME 49/04
    Das materielle Abstimmungsgebot soll den Entritt von Zuständen auf dem Gebiet der Nachbargemeinden verhindern, die unter städtebaulichen Gesichtspunkten nicht mehr zu vertreten sind und deshalb planerische Reaktionen der Nachbargemeinde auf Beseitigung der Zustände zur Folge haben könnten (OVG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 26. März 2001 - 3 B 113/00.Z - DVBl. 2001, 1298).

    Der Träger der Raumordnung hat es in der Hand zu entscheiden, ob er etwaige durch Zielaussagen vermittelte Interessenpositionen zu subjektiven Rechten ausformt (OVG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 26.3.2001 - 3 B 113/00.Z - DVBl. 2001, 1298).

  • OVG Niedersachsen, 15.11.2002 - 1 ME 151/02

    Großflächiger Verbrauchermarkt; Rechte der Nachbargemeinde

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2005 - 9 ME 49/04
    Soweit die Antragstellerin unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des 1. Senats des erkennenden Gerichts (Beschluss vom 15.11.2002 - 1 ME 151/02 - NVwZ-RR 2003, 486 = ZfBR 2003, 165 = BauR 2003, 659 = BRS 65 Nr. 69) bereits aus der fehlenden gutachterlichen Ermittlung der Auswirkungen, welche die Erweiterung des Bau- und Gartenmarktes mit sich bringt, eine Verletzung ihrer nachbarlichen Rechte im Rahmen des § 2 Abs. 2 BauGB ableitet, verkennt sie, dass diese Rechtsprechung auf die vorliegende Fallkonstellation nicht übertragbar ist.

    Nach der Rechtsprechung sind gemeindliche Nachbarrechte verletzt, wenn das angegriffene Vorhaben § 2 Abs. 2 BauGB insbesondere deshalb nicht entspricht, weil es bei Abwägung der konkurrierenden Interessen unmittelbar zu Auswirkungen gewichtiger Art führt, welche die antragstellende Gemeinde nicht zum Erhalt einer - noch - ausgeglichenen Versorgungsstruktur durch ihr zumutbare Anstrengungen kompensieren kann (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 15.11.2002, a. a. O.; Beschluss vom 31.10.2000 - 1 M 3407/00 - NST-N 2001, 159 = NdsRpfl 2001, 277; Beschluss vom 21.2.2002 - 1 MN 4128/01 - NVwZ-RR 2003, 76).

  • OVG Niedersachsen, 21.02.2002 - 1 MN 4128/01

    Landesplanung; Letztentscheidung; letztes Wort; Bebauungsplan; Nachbargemeinde

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2005 - 9 ME 49/04
    Nach der Rechtsprechung sind gemeindliche Nachbarrechte verletzt, wenn das angegriffene Vorhaben § 2 Abs. 2 BauGB insbesondere deshalb nicht entspricht, weil es bei Abwägung der konkurrierenden Interessen unmittelbar zu Auswirkungen gewichtiger Art führt, welche die antragstellende Gemeinde nicht zum Erhalt einer - noch - ausgeglichenen Versorgungsstruktur durch ihr zumutbare Anstrengungen kompensieren kann (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 15.11.2002, a. a. O.; Beschluss vom 31.10.2000 - 1 M 3407/00 - NST-N 2001, 159 = NdsRpfl 2001, 277; Beschluss vom 21.2.2002 - 1 MN 4128/01 - NVwZ-RR 2003, 76).

    Das interkommunale Abstimmungsgebot als spezieller Unter- und Anwendungsfall des allgemeinen Abwägungsgebotes (§ 1 Abs. 6 BauGB) soll Nachbargemeinden nur vor unmittelbaren Auswirkungen gewichtiger Art bewahren, welche auch bei Abwägung gegenläufiger Interessen anderer Gemeinden nicht zurücktreten müssen (Nds. OVG, Beschluss vom 21.02.2002 - 1 MN 4128/01 - a. a. O.).

  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2005 - 9 ME 49/04
    Denn im Gegensatz zu dem vom 1.Senat entschiedenen Fall - unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 1.8. 2002 - 4 C 5/01 - NVwZ 2003, 86) - ist hier ein Bauleitplanverfahren zur Ausweisung eines Sondergebietes durchgeführt und zu Ende gebracht worden.

    Das interkommunale Abstimmungsgebot stellt sich insoweit als besondere Ausprägung des allgemeinen Abwägungsgebotes dar (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 1.8.2002 - BVerwG4 C 5/01 - BVerwGE 117, 25 = UPR 2003, 35 = DVBl. 2003, 62 = NVwZ 2003, 86 = ZfBR 2003, 29 = BauR 2003, 55 = BRS 65 Nr. 10 = Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 352 m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 26.05.1993 - 1 S 68/93

    Kann eine Gemeinde ein Einkaufszentrum der Nachbargemeinde gerichtlich

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.09.2005 - 9 ME 49/04
    1997, 277 = LKV 1997, 372 und Beschluss vom 19.12.2002 - 1 N 501/01 - DÖV 2003, 636 = BRS 65 Nr. 56; OVG Bautzen, Urteil vom 26.5.1993 - 1 S 68/93 - LKV 1994, 116; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.2.1987 - 5 S 2472/86 - BRS 47 Nr. 24).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.1988 - 11 B 2505/87

    Ausweisung; Nachbargemeinde; Schutz; Einzelhandelsbetrieb; Abstimmung

  • OVG Thüringen, 19.12.2002 - 1 N 501/01

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Normenkontrolle;

  • VGH Bayern, 25.10.1999 - 26 CS 99.2222

    Baurecht: Nachbarrechtlicher Abwehranspruch einer Gemeinde und interkommunales

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.01.1999 - 8 B 12650/98

    Baugenehmigung für den Neubau eines Fabrik-Verkaufs-Zentrums für Markenartikel

  • BVerwG, 30.08.1995 - 4 B 86.95

    Klagebefugnis - Raumordnung - Beurteilung - Planungshoheit

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2001 - 8 A 11441/00

    Beeinträchtigung des zwischengemeindlichen Rücksichtnahmegebotes: FOC im

  • OVG Thüringen, 20.12.2004 - 1 EO 1077/04

    Eilantrag einer Nachbargemeinde gegen die auf der Grundlage eines unwirksamen

  • VG Lüneburg, 09.11.2010 - 2 B 54/10

    Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebots bei Konkurrenz zweier Kommunen

    Lässt die Gemeinde bei ihrer Bauleitplanung die gebotene Abstimmung vermissen, so kann sich die Nachbargemeinde auch dagegen zur Wehr setzen, dass auf der Grundlage eines solchen nicht abgestimmten Bebauungsplans Einzelvorhaben genehmigt und verwirklicht werden (BVerwG, Urt. v. 15.12.1989 - 4 C 36.86 -, BVerwG 84, 209; Nds. OVG, Beschl. v. 21.9.2005 - 9 ME 49/04 -, NordÖR 2005, 496; Beschl. v. 30.11.2005 - 1 ME 172/05 -, aaO).

    Der Träger der Raumordnung hat es vielmehr in der Hand zu entscheiden, ob er etwaige durch Zielaussagen vermittelte Interessenpositionen zu subjektiven Rechten von Gemeinden ausformt (Nds. OVG, Beschl. v. 21.9.2005 - 9 ME 49/04 -, aaO).

    Eine Rechtsverletzung der Nachbargemeinde liegt dabei nur dann vor, wenn das angegriffene Vorhaben bei Abwägung der konkurrierenden Interessen beider Gemeinden unmittelbar zu städtebaulichen Auswirkungen gewichtiger Art führt, welche die Nachbargemeinde nicht durch ihr zumutbare Anstrengungen kompensieren kann (Nds. OVG, Beschl. v. 21.9.2005 - 9 ME 49/04 -, aaO).

    § 2 Abs. 2 BauGB schützt benachbarte Gemeinden nicht vor jedweder Konkurrenz (Nds. OVG, Beschl. v. 21.9.2005 - 9 ME 49/04 -, aaO).

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2005 - 1 ME 172/05

    Berufung einer Gemeinde auf § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Abwehr eines

    Der von der Antragstellerin in diesem Zusammenhang zitierte Beschluss des 9. Senats des Nds. OVG vom 21. September 2005 (- 9 ME 49/04 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; Langtext in JURIS) entscheidet diese Frage gerade nicht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2011 - 2 B 1049/11

    Städte Rheda-Wiedenbrück und Bielefeld unterliegen mit Eilanträgen gegen

    vgl. BVerwG, Urteile vom 1. August 2002 - 4 C 5.01 -, BVerwGE 117, 25 = BRS 65 Nr. 10 = juris Rn. 21 (zur Zulassung eines Vorhabens ohne förmliche Planung), vom 11. Februar 1993 - 4 C 15.92 -, BRS 55 Nr. 174 = juris Rn. 26, und vom 15. Dezember 1989 - 4 C 36.86 -, BVerwGE 84, 209 = BRS 50 Nr. 193 = juris Rn. 31 und 35; OVG NRW, Beschlüsse vom 31. Januar 2000 - 10 B 959/99 -, BRS 63 Nr. 67 = juris Rn. 11, und vom 5. Juli 1999 - 10 B 329/99 -, juris Rn. 14; Nds. OVG, Beschlüsse vom 30. November 2005 - 1 ME 172/05 -, BRS 69 Nr. 177 = juris Rn. 31, und vom 21. September 2005 - 9 ME 9/04 -, NVwZ-RR 2006, 453 = juris Rn. 42; Bay. VGH, Beschluss vom 25. Oktober 1999 - 26 CS 99.2222 -, BRS 62 Nr. 65 = juris Rn. 19; Battis, in: Battis/Krautzberger/Löhr, 11. Auflage 2009, § 2 Rn. 23.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2011 - 2 B 1037/11

    Städte Rheda-Wiedenbrück und Bielefeld unterliegen mit Eilanträgen gegen

    - 10 B 959/99 -, BRS 63 Nr. 67 = juris Rn. 11, und vom 5. Juli 1999 - 10 B 329/99 -, juris Rn. 14; Nds. OVG, Beschlüsse vom 30. November 2005 - 1 ME 172/05 -, BRS 69 Nr. 177 = juris Rn. 31, und vom 21. September 2005 - 9 ME 9/04 -, NVwZ-RR 2006, 453 = juris Rn. 42; Bay. VGH, Beschluss vom 25. Oktober 1999 - 26 CS 99.2222 -, BRS 62 Nr. 65 = juris Rn. 19; Battis, in: Battis/Krautzberger/Löhr, 11. Auflage 2009, § 2 Rn. 23.
  • VG Hannover, 11.03.2008 - 12 B 1039/08
    § 2 Abs. 2 BauGB dient von seinem Schutzzweck her der gemeindlichen Planungshoheit und Selbstverwaltung, bezweckt jedoch nicht einen Wettbewerbsschutz gegen einzelne Handelseinrichtungen (vgl. Nds. OVG, Beschl.v. 21.09.2005 - 9 ME 49/04 -, NVwZ-RR 2006, 453).

    Im Übrigen träfe in solch einem Fall zunächst die Antragstellern die Pflicht, alles in ihrer Macht Stehende zu unternehmen, um erheblichen Kaufkraftabflüssen - etwa durch Ansiedlung neuer attraktiver Märkte - zu begegnen (vgl. hierzu Nds. OVG, Beschl.v. 21.09.2005 - 9 ME 49/04 -, a.a.O.).

  • VG Würzburg, 19.07.2018 - W 5 K 16.931

    Klage einer Gemeinde gegen Einzelhandelsbetriebe in Nachbargemeinde

    Entsprechendes gilt, wenn - wie hier - eine Nachbargemeinde gegen eine Baugenehmigung vorgeht, durch die sie sich in ihren Rechten verletzt sieht (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 21.9.2005 - 9 ME 49/04 - NVwZ-RR 2006, 453).
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