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   OVG Niedersachsen, 03.01.2006 - 9 ME 69/05   

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https://dejure.org/2006,10641
OVG Niedersachsen, 03.01.2006 - 9 ME 69/05 (https://dejure.org/2006,10641)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.01.2006 - 9 ME 69/05 (https://dejure.org/2006,10641)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. Januar 2006 - 9 ME 69/05 (https://dejure.org/2006,10641)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Erschließungsbeitrag für überplantes Gewerbegrundstück

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Erschließungsbeitrags für eine neu angelegte Planstraße im Falle einer bereits ausreichenden Erschließung eines Grundstücks vor Aufstellung des Bebauungsplans und vor Bau der Planstraße

  • Judicialis

    BauGB § 127 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 127 Abs. 2 Nr. 1
    Erschließungsbeitrag, Erschlossensein, Gewerbegrundstück, Vertrauensschutz, Widmung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erschließungsbeitrag für überplantes Gewerbegrundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Erschließungsbeitrags für eine neu angelegte Planstraße im Falle einer bereits ausreichenden Erschließung eines Grundstücks vor Aufstellung des Bebauungsplans und vor Bau der Planstraße

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 419
  • BauR 2006, 573
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 06.05.1966 - IV C 172.65

    Anforderung eines Erschließungsbeitrages - Entstehung einer Beitragspflicht nach

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.01.2006 - 9 ME 69/05
    Es gibt indes keinen Vertrauensschutz des Bürgers dahingehend, dass an seinem Grundstück keine (weitere) Straße gebaut wird, die ihrerseits eine Beitragspflicht zu den Erschließungskosten begründet (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.5.1966 - IV C 172.65 - ZMR 1967, 223 = Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 8a), und die künftige Belastung mit Erschließungsbeiträgen führt in aller Regel - so auch hier - nicht zur Abwägungswidrigkeit des die Erschließungsanlage festsetzenden Bebauungsplans (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 18.5.2005 - 1 MN 52/05 - ÖffBauR 2005, 90 = BauR 2005, 1219 [nur Leitsatz]).
  • BVerwG, 29.10.1997 - 8 B 194.97

    Erschließungsbeitragsrecht - Entstehen der Beitragspflicht, Verjährung, und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.01.2006 - 9 ME 69/05
    Dieser Zeitpunkt wird hier bestimmt durch die nach der endgültigen Herstellung der Anbaustraße und dem Eingang der letzten Unternehmerrechnung im Juli 2003 erfolgte Bekanntmachung der Widmung der endgültig hergestellten Gemeindestraße "I." für den öffentlichen Verkehr Ende Juli 2004, weil erst nach erfolgter Widmung der Anbaustraße eine öffentliche Straße im Sinne von § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB vorliegt, die Gegenstand der Erhebung von Erschließungsbeiträgen sein kann (BVerwG, st. Rspr.; vgl. Urteile v. 14.6.1968 - IV C 65.66 - DVBl 1968, 808 = ZMR 1969, 22 = DÖV 1968, 883 = Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 3 u. v. 12.12.1969 - IV C 100.68 - Buchholz 406.11 § 133 BauG Nr. 34 = DÖV 1970, 425 = ZMR 1970, 141 = DVBl 1970, 417 = BauR 1970, 417; Beschl. v. 29.10.1997 - 8 B 194.97 - ZMR 1998, 120 = Buchholz 406.11 § 127 BauGB Nr. 88 = NVwZ-RR 1998, 513).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 100.68

    Veränderungssperre und Erhebung von Erschließungsbeiträgen; Festsetzung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.01.2006 - 9 ME 69/05
    Dieser Zeitpunkt wird hier bestimmt durch die nach der endgültigen Herstellung der Anbaustraße und dem Eingang der letzten Unternehmerrechnung im Juli 2003 erfolgte Bekanntmachung der Widmung der endgültig hergestellten Gemeindestraße "I." für den öffentlichen Verkehr Ende Juli 2004, weil erst nach erfolgter Widmung der Anbaustraße eine öffentliche Straße im Sinne von § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB vorliegt, die Gegenstand der Erhebung von Erschließungsbeiträgen sein kann (BVerwG, st. Rspr.; vgl. Urteile v. 14.6.1968 - IV C 65.66 - DVBl 1968, 808 = ZMR 1969, 22 = DÖV 1968, 883 = Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 3 u. v. 12.12.1969 - IV C 100.68 - Buchholz 406.11 § 133 BauG Nr. 34 = DÖV 1970, 425 = ZMR 1970, 141 = DVBl 1970, 417 = BauR 1970, 417; Beschl. v. 29.10.1997 - 8 B 194.97 - ZMR 1998, 120 = Buchholz 406.11 § 127 BauGB Nr. 88 = NVwZ-RR 1998, 513).
  • OVG Niedersachsen, 18.05.2005 - 1 MN 52/05

    Streit über die Zulässigkeit eines Bebauungsplans; Voraussetzungen für die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.01.2006 - 9 ME 69/05
    Es gibt indes keinen Vertrauensschutz des Bürgers dahingehend, dass an seinem Grundstück keine (weitere) Straße gebaut wird, die ihrerseits eine Beitragspflicht zu den Erschließungskosten begründet (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.5.1966 - IV C 172.65 - ZMR 1967, 223 = Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 8a), und die künftige Belastung mit Erschließungsbeiträgen führt in aller Regel - so auch hier - nicht zur Abwägungswidrigkeit des die Erschließungsanlage festsetzenden Bebauungsplans (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 18.5.2005 - 1 MN 52/05 - ÖffBauR 2005, 90 = BauR 2005, 1219 [nur Leitsatz]).
  • BVerwG, 14.06.1968 - IV C 65.66

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Erschließungsanlage; Zulässigkeit einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.01.2006 - 9 ME 69/05
    Dieser Zeitpunkt wird hier bestimmt durch die nach der endgültigen Herstellung der Anbaustraße und dem Eingang der letzten Unternehmerrechnung im Juli 2003 erfolgte Bekanntmachung der Widmung der endgültig hergestellten Gemeindestraße "I." für den öffentlichen Verkehr Ende Juli 2004, weil erst nach erfolgter Widmung der Anbaustraße eine öffentliche Straße im Sinne von § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB vorliegt, die Gegenstand der Erhebung von Erschließungsbeiträgen sein kann (BVerwG, st. Rspr.; vgl. Urteile v. 14.6.1968 - IV C 65.66 - DVBl 1968, 808 = ZMR 1969, 22 = DÖV 1968, 883 = Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 3 u. v. 12.12.1969 - IV C 100.68 - Buchholz 406.11 § 133 BauG Nr. 34 = DÖV 1970, 425 = ZMR 1970, 141 = DVBl 1970, 417 = BauR 1970, 417; Beschl. v. 29.10.1997 - 8 B 194.97 - ZMR 1998, 120 = Buchholz 406.11 § 127 BauGB Nr. 88 = NVwZ-RR 1998, 513).
  • OVG Niedersachsen, 05.01.2006 - 9 ME 149/05

    Anspruch der Gemeinde auf Ersatz der Kosten für Ausgleichmaßnahmen und

    Mit ihren Angriffen gegen den vom Rat der Antragsgegnerin am 20. Juni 2001 beschlossenen Verkaufspreis von nur 13, 29 EUR/m² (26,- DM) für die Gewerbegrundstücke im Gewerbegebiet G. kann die Antragstellerin ungeachtet dessen, dass sie nach eigenen Berechnungen einen Betrag von allein 13, 17 EUR/m² für alle öffentlichen Lasten (Erschließungsbeitrag, Schmutzwasserbeitrag, Niederschlagswasserbeitrag und Beitrag für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) zu entrichten hat, ebenso wie schon im Verfahren 9 ME 69/05 auch in diesem Verfahren nicht gehört werden.
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