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   OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2008 - 9 N 2.08   

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https://dejure.org/2008,19758
OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2008 - 9 N 2.08 (https://dejure.org/2008,19758)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.05.2008 - 9 N 2.08 (https://dejure.org/2008,19758)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. Mai 2008 - 9 N 2.08 (https://dejure.org/2008,19758)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Berufungszulassung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils; Berücksichtigung materiell rechtlicher entscheidungserheblicher Rechtsänderungen bei der Beurteilung eines Berufungszulassungsgrundes; Folgen der Vorverlagerung des ...

  • Judicialis

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § 124 a Abs. 4 Satz 4; ; US 07 § 3 Abs. 1; ; US 07 § 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 15.12.2003 - 7 AV 2.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; Änderung der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2008 - 9 N 2.08
    Ob danach die Berufung zuzulassen ist, hat das Oberverwaltungsgericht aber stets nur im Rahmen der rechtzeitig dargelegten Gründe zu beurteilen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Dezember 2003 - 7 AV 2/03 -, NJW 2004, 2321).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.05.2006 - 9 N 9.06

    Zulassung der Berufung; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2008 - 9 N 2.08
    Erforderlich aber auch ausreichend ist die Auseinandersetzung mit der Begründung des Verwaltungsgerichts im Wege einer Erläuterung, warum das angefochtene Urteil nach seiner Begründung im Ergebnis keinen Bestand haben kann, mithin in der Regel der Erfolg des Rechtsmittels, dessen Zulassung erstrebt wird, wahrscheinlicher ist als dessen Misserfolg (vgl. Urteil des Senats vom 2. Mai 2006 - 9 N 9.06 -, juris).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2008 - 9 N 2.08
    Ein auf § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützter Zulassungsantrag kann daher nur Erfolg haben, wenn von dem Antragsteller innerhalb der Darlegungsfrist ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. März 2004 - 1 BvR -, DVBl 2004, 822).
  • OVG Sachsen, 21.09.2010 - 5 A 398/08

    Terminierung auf einen anderen Termin als den zwischen Rechtsanwalt und Richter

    Zweifelhaft ist allerdings, ob dies auch für die Fälle gilt, in denen - wie hier - die Änderung erst nach Ablauf der Antragsbegründungsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO eingetreten ist und der Antragsteller nicht mit Blick auf sie ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit des Urteils innerhalb der Frist dargelegt hat (dagegen: BVerwG, Beschl. v. 15.12.2004 - 7 AV 2/03 -; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 21.5.2008 - 9 N 2.08 - VGH BW, Beschl. v. 9.11.2004 - 11 S 2771/03 -, jeweils juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2015 - 2 R 116/15

    Anordnung der Fortdauer der aufschiebenden Wirkung nach § 80b Abs. 2 VwGO

    Das gilt auch dann, wenn diese Rechtsänderungen vor Ablauf der Zulassungsbegründungsfrist noch nicht vorhersehbar waren (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.12.2003 - BVerwG 7 AV 2.03 -, juris RdNr. 11; VGH BW, Beschl. v. 11.02.2005 - 13 S 2155/04 -, juris RdNr. 5; OVG BB, Beschl. v. 21.05.2008 - OVG 9 N 2.08 -, juris RdNr. 5; OVG NW, Beschl. v. 17.10.2011 - 1 A 1731/08 -, juris RdNr. 18).
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