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   OVG Berlin-Brandenburg, 25.03.2013 - 9 N 4.12   

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https://dejure.org/2013,7954
OVG Berlin-Brandenburg, 25.03.2013 - 9 N 4.12 (https://dejure.org/2013,7954)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.03.2013 - 9 N 4.12 (https://dejure.org/2013,7954)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. März 2013 - 9 N 4.12 (https://dejure.org/2013,7954)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Mehrfachnutzung von gebrauchtem Wasser

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 54 WHG, § 124 VwGO, § 124a VwGO, § 12 KomVerf BB, § 15 VwVG BB
    Öffentliche Schmutzwasserkanalisation; Anschluss- und Benutzungszwang; Schmutzwasser; Abwasser; Anfall; Mehrfachnutzung von gebrauchtem Wasser; Entsorgungsbedürfnis; Entledigungswille; Kleinkläranlage; Pflanzenproduktionsanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Brandenburg, 31.07.2003 - 2 A 316/02

    Anschluss- und Benutzungszwang an Wasserversorgung und Abwasserentsorgung,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.03.2013 - 9 N 4.12
    Vielmehr habe der Kläger ein Recht auf unmittelbare Mehrfachnutzung des bezogenen Frischwassers (VerfG Bbg, Beschluss vom 20. April 2006, VfGBbg 11/06; OVG Bbg, Urteil vom 31. Juli 2003, 2 A 316/02; OVG Nds., Urteil vom 18. September 2003, 9 LC 540/02).

    In dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg vom 31. Juli 2003 (2 A 316/02, juris) wird die Grenze für den Anfall von Abwasser (und damit das Eingreifen des Anschluss- und Benutzungszwangs) zwar dort gezogen, wo dem Erstgebrauch kein unmittelbarer Weitergebrauch folgen soll (a. a. O., Rdnr. 64).

  • OVG Niedersachsen, 18.09.2003 - 9 LC 540/02

    Nutzung von hausintern aufbereitetem Abwasser als Brauchwasser;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.03.2013 - 9 N 4.12
    Vielmehr habe der Kläger ein Recht auf unmittelbare Mehrfachnutzung des bezogenen Frischwassers (VerfG Bbg, Beschluss vom 20. April 2006, VfGBbg 11/06; OVG Bbg, Urteil vom 31. Juli 2003, 2 A 316/02; OVG Nds., Urteil vom 18. September 2003, 9 LC 540/02).

    Das schließlich vom Kläger ins Feld geführte Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 18. September 2003 (9 LC 540/02, juris) hat einen Fall zum Gegenstand gehabt, in dem die Grundstückseigentümerin gebrauchtes Wasser aufbereiten und sodann zur Toilettenspülung verwenden, die endgültige Entledigung aber der öffentlichen Hand überlassen wollte.

  • VerfG Brandenburg, 20.04.2006 - VfGBbg 11/06

    Beschwerdebefugnis

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.03.2013 - 9 N 4.12
    Vielmehr habe der Kläger ein Recht auf unmittelbare Mehrfachnutzung des bezogenen Frischwassers (VerfG Bbg, Beschluss vom 20. April 2006, VfGBbg 11/06; OVG Bbg, Urteil vom 31. Juli 2003, 2 A 316/02; OVG Nds., Urteil vom 18. September 2003, 9 LC 540/02).

    In dem Beschluss des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg vom 20. April 2006 (VfGBbg 11/06, www.verfassungsgericht.brandenburg.de) heißt es, dass die dortige Beschwerdeführerin berechtigt bleibe, das bezogene Frischwasser mehrfach zu nutzen, es aber nach der letzten Nutzung der öffentlichen Abwasserbeseitigung zuführen müsse.

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