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   VGH Bayern, 25.04.1996 - 9 N 94.599   

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VGH Bayern, 25.04.1996 - 9 N 94.599 (https://dejure.org/1996,12172)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.04.1996 - 9 N 94.599 (https://dejure.org/1996,12172)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. April 1996 - 9 N 94.599 (https://dejure.org/1996,12172)
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Wird zitiert von ... (17)

  • VGH Bayern, 24.06.2016 - 14 N 14.1649

    Teilunwirksamkeit einer Landschaftsschutzgebietsverordnung

    Denn obwohl § 5 des Naturschutzgesetzes vom 26. Juni 1935 die Schutzwürdigkeit von Landschaftsteilen auf die "freie Natur" beschränkte, waren darunter nicht nur Flächen außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zu verstehen, die nicht durch bauliche oder sonstige Anlagen unmittelbar verändert waren, sondern auch größere Flächen innerhalb von Stadtgebieten oder von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen, wenn sie nicht entscheidend von der umliegenden Bebauung, sondern von ihrem natürlichen Erscheinungsbild geprägt wurden (BayVGH, U.v. 25.4.1996 - 9 N 94.599 - BayVBl 1997, 278 m. w. N.).

    Eine Streubebauung hindert die Unterschutzstellung als Landschaftsschutzgebiet nicht, soweit im Ganzen noch der Charakter der Landschaft, nicht der der Ortschaft überwiegt (BayVGH, U.v. 28.5.2001 a. a. O.; U.v. 25.4.1996 - 9 N 94.599 - BayVBl 1997, 278; U.v. 15.12.1987 - 9 N 87.00667 - BayVBl 1988, 339; OVG Bbg, U.v. 10.8.2004 - 3a A 764/01 - NuR 2005, 45).

    Im Übrigen ist zu berücksichtigen, dass dem Verordnungsgeber bei der Grenzziehung naturschutzrechtlicher Schutzgebiete ein weites Gestaltungsermessen insoweit zukommt, als er Schutzgebiete auch durch sogenannte Pufferzonen gegenüber der gebietsschutzfreien Umgebung, hier zum Gelände des ... und zur ..., abschirmen kann (BayVGH, U.v. 25.4.1996 - 9 N 94.599 - BayVBl 1997, 278 m. w. N.).

  • VGH Bayern, 06.12.2013 - 22 N 13.788

    Klage gegen Satzung über Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen; Abweichung zwischen

    Auch wenn der Vierte Teil des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes, der allgemeine Regeln für den Erlass von Verordnungen enthält, im Gegensatz zu Art. 82 Abs. 1 GG, Art. 76 Abs. 1 BV und Art. 26 Abs. 2 Satz 1 GO die Notwendigkeit der Ausfertigung von Verordnungen nicht ausdrücklich erwähnt, entspricht es doch allgemeiner Auffassung, dass das Ausfertigungserfordernis auch insoweit greift, da es unmittelbar aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV) folgt (vgl. zur Geltung des Ausfertigungsgebots auch bei Verordnungen BayVGH, U.v. 28.10.1994 - 9 N 87.3911 u.a. - BayVBl 1995, 242; U.v. 25.4.1996 - 9 N 94.599 - BayVBl 1997, 278/279; Böhm in Bengl/Berner/Emmerig, LStVG, Stand Januar 2000, Art. 42 Rn. 9).
  • VG München, 02.08.2010 - M 8 K 09.3553

    Klagebefugnis der ... gegen einen, eine Beseitigungsanordnung aufhebenden

    Unter den gleichen Voraussetzungen kann auch eine Landschaftsschutzverordnung funktionslos werden (BayVGH, Urteil vom 25.4.1996, Az.: 9 N 94.599).

    524 durchaus Sinn machte, ganz abgesehen davon, dass dem Verordnungsgeber bei der Grenzziehung naturschutzrechtlicher Schutzgebiete ein weites Gestaltungsermessen insoweit zukommt, als er Schutzgebiete auch durch sogenannte Pufferzonen gegenüber der gebietsschutzfreien Umgebung abschirmen kann (BayVGH, Urteil vom 25.4.1996, Az.: 9 N 94.599).

    Abgesehen davon, dass die Gemeinden insoweit auch entsprechende Pufferzonen in den Bereich einer Landschaftsschutzverordnung aufnehmen können (BayVGH, Urteil vom 25.4.1996, Az.: 9 N 94.599), ist vorliegend eine herabgesetzte Schutzwürdigkeit dieses Bereiches keineswegs deshalb anzunehmen, weil dort zwischenzeitlich umfangreiche Rodungen durchgeführt worden wären.

  • VG München, 02.08.2010 - M 8 K 09.3554

    Klagebefugnis der ... gegen einen, eine Beseitigungsanordnung aufhebenden

    Unter den gleichen Voraussetzungen kann auch eine Landschaftsschutzverordnung funktionslos werden (BayVGH, Urteil vom 25.04.1996, Az.: 9 N 94.599).

    524 durchaus Sinn machte, ganz abgesehen davon, dass dem Verordnungsgeber bei der Grenzziehung naturschutzrechtlicher Schutzgebiete ein weites Gestaltungsermessen insoweit zukommt, als er Schutzgebiete auch durch sogenannte Pufferzonen gegenüber der gebietsschutzfreien Umgebung abschirmen kann (BayVGH, Urteil vom 25.04.1996, Az.: 9 N 94.599).

  • VG München, 02.08.2010 - M 8 K 09.3557

    Klagebefugnis der ... gegen einen, eine Beseitigungsanordnung aufhebenden

    Unter den gleichen Voraussetzungen kann auch eine Landschaftsschutzverordnung funktionslos werden (BayVGH, Urteil vom 25.4.1996, Az.: 9 N 94.599).

    524 durchaus Sinn machte, ganz abgesehen davon, dass dem Verordnungsgeber bei der Grenzziehung naturschutzrechtlicher Schutzgebiete ein weites Gestaltungsermessen insoweit zukommt, als er Schutzgebiete auch durch sogenannte Pufferzonen gegenüber der gebietsschutzfreien Umgebung abschirmen kann (BayVGH, Urteil vom 25.4.1996, Az.: 9 N 94.599).

  • VG München, 02.08.2010 - M 8 K 09.3559

    Klagebefugnis der ... gegen einen, eine Beseitigungsanordnung aufhebenden

    Unter den gleichen Voraussetzungen kann auch eine Landschaftsschutzverordnung funktionslos werden (BayVGH, Urteil vom 25.04.1996, Az.: 9 N 94.599).

    524 durchaus Sinn machte, ganz abgesehen davon, dass dem Verordnungsgeber bei der Grenzziehung naturschutzrechtlicher Schutzgebiete ein weites Gestaltungsermessen insoweit zukommt, als er Schutzgebiete auch durch sogenannte Pufferzonen gegenüber der gebietsschutzfreien Umgebung abschirmen kann (BayVGH, Urteil vom 25.04.1996, Az.: 9 N 94.599).

  • VG Düsseldorf, 18.03.2004 - 4 K 4781/02

    Herstellung eines Gewässers durch Abgrabung von Sand und Kies; Zulassung der

    Soweit deshalb eine undifferenzierte Übernahme der Rechtsprechung zur Funktionslosigkeit von Festsetzungen in Bebauungsplänen auf Festsetzungen in Landschaftsschutzverordnungen möglicherweise nicht angezeigt ist (vgl. BVerwG, B. v. 16. Februar 1988, - 4 B 26.88 -, BRS 48 Nr. 213, jedoch andererseits Bayerischer VGH, Urteile vom 25. April 1996, - 9 N 94.599 -, NuR 1998, 150-153, und vom 14. Januar 2003, - 1 N 01.2072 -, BauR 2003, 997-1001 und VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. Mai 2000, a.a.O., die die Möglichkeit der Funktionslosigkeit von Landschaftsschutzverordnungen grundsätzlich bejahen), ist die Situation für die Festsetzung von und in Landschaftsschutzgebieten rechtlich anders und vor allem Bebauungsplänen systemnäher.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.10.2007 - 10 A 2.06

    Ausfertigung eines aus mehreren Bestandteilen bestehenden Regionalplans

    Hierfür ist erforderlich, dass die einzelnen Karten im Satzungstext durch individualisierende Merkmale, z. B. Nennung des Planverfassers und der jeweiligen Fassung der Karte so eindeutig bezeichnet sind, dass deren Identifizierung ohne weiteres möglich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Mai 1991 - 4 NB 26.90 - BVerwGE 88, 204, 209; OVG Frankfurt (Oder), Urteil vom 26. Februar 2004 - 3a D 25/00.NE - UA S. 13; VGH Mannheim, Urteil vom 19. Dezember 2000 - 8 S 399/00 - zitiert nach Juris; Urteil vom 30. Juli 1996 - 5 S 1486/95 -, NuR 1998, 143; Urteil vom 24. September 1993 - 5 S 800/92 - zitiert nach Juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 10. März 2005 - 8 KN 41/02 - zitiert nach Juris; Urteil vom 14. Juli 1993 - 1 L 6230/92 - NVwZ-RR 1994, 248 f.; OVG Bautzen, Urteil vom 23. Oktober 2000 - 1 D 33/00 - NVwZ-RR 2001, 426; VGH München, Urteil vom 4. April 2003 - 1 N 01.2240 - NVwZ-RR 2003, 669; Urteil vom 25. April 1996 - 9 N 94.599 - BayVBl 1997, 278, 279; Urteil vom 28. Oktober 1994 - 9 N 87.03911 und 90.00928 - NuR 1995, 286, 287; OVG Koblenz , Urteil vom 15. Mai 2007 - 8 C 10751/06.OVG - NuR 2007, 557, 558).
  • VG Neustadt, 12.02.2007 - 3 K 2274/05

    Klagen gegen die Erweiterung des Militärflughafens Ramstein bleiben ohne Erfolg

    Eine Norm tritt wegen Funktionslosigkeit außer Kraft, wenn die Verhältnisse, auf die sich eine normative Festsetzung bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt und dieser Mangel offenkundig ist (vgl. VGH München, Urteil vom 25. April 1996 - 9 N 94.599 -, BayVBl 1997, 278 ff.).
  • VGH Bayern, 24.05.2022 - 15 N 21.2545

    Unwirksamer Bebauungsplan - Veröffentlichung von Unterlagen im Internet

    Auch befinden sich die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen auf einer einheitlichen Urkunde, so dass es nicht darauf ankommt, dass die Datumsangabe gegebenenfalls nicht auf allen Bestandteilen oder Anlagen erforderlich ist (vgl. BayVGH, U.v. 25.4.1996 - 9 N 94.599 - BayVBl 1997, 278), solange die "gedankliche Schnur" gewahrt bleibt (vgl. dazu: BayVGH, U.v. 5.10.2021 - 15 N 21.1470 - juris Rn. 41).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.10.2007 - 10 A 3.06

    Ausfertigung eines aus mehreren Bestandteilen bestehenden Regionalplans

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.10.2007 - 10 A 4.06

    Ausfertigung eines aus mehreren Bestandteilen bestehenden Regionalplans

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.10.2007 - 10 A 5.06

    Ausfertigung eines aus mehreren Bestandteilen bestehenden Regionalplans

  • OVG Brandenburg, 26.02.2004 - 3a D 25/00
  • VG Gelsenkirchen, 27.04.2010 - 6 K 6408/08

    Landschaftsplan, Naturschutzgebiet, Befreiung, Funktionslosigkeit

  • VG München, 10.04.2008 - M 11 K 06.3302

    Wiederaufgreifen des Verfahrens

  • VG München, 10.04.2008 - M 11 K 07.884

    Landschaftsschutzverordnung; Maschendrahtzaun; Obstbäume

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