Rechtsprechung
   VGH Bayern, 18.05.1999 - 9 N 97.2491   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,27231
VGH Bayern, 18.05.1999 - 9 N 97.2491 (https://dejure.org/1999,27231)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.05.1999 - 9 N 97.2491 (https://dejure.org/1999,27231)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Mai 1999 - 9 N 97.2491 (https://dejure.org/1999,27231)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,27231) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)

  • BVerwG, 31.01.2001 - 6 CN 2.00

    Abwägungsgebot; Anpassungspflicht; Ausgleichsregelungen; Bebauungsplan;

    VGH München vom 18.05.1999 - Az.: VGH 9 N 97.2491 -.

    BVerwG 6 CN 2.00 VGH 9 N 97.2491.

  • VGH Bayern, 12.04.2018 - 8 N 16.1660

    Normenkontrollantrag gegen Überschwemmungsgebietsverordnung ist unbegründet

    Hinzu kommen die erhebliche Größe des Überschwemmungsgebiets und die Vielzahl der hiervon im Stadtgebiet erfassten Grundstücke (vgl. BayVGH, U.v. 28.11.2008 - 22 N 05.332 u.a. - juris Rn. 18; U.v. 18.5.1999 - 9 N 97.2491 - BayVBl 2001, 402 = juris Rn. 51).

    Mit der groben Umschreibung durch den Abdruck von Übersichtslageplänen und der Bezugnahme auf die Detailpläne kann vorliegend den Anforderungen des Rechtsstaatsprinzips wohl besser Rechnung getragen werden als durch eine wörtliche Umschreibung (vgl. BayVGH, U.v. 18.5.1999 - 9 N 97.2491 - BayVBl 2001, 402 = juris Rn. 53).

    Der Verwaltungsgerichtshof hat hierzu entschieden, dass die grobe Umschreibung auch im Abdruck einer Karte gesehen werden kann (vgl. BayVGH, U.v. 5.2.2007 - 22 N 06.2838 - ZfW 2008, 158/159; U.v. 18.5.1999 - 9 N 97.2491 - BayVBl 2001, 434 = juris Rn. 55; vgl. auch Böhm/Welsch in Bengl/Berner/Emmerig, LStVG, Art. 51 Anm. 6).

    Dafür spricht weiter die prinzipielle Gleichwertigkeit der wörtlichen Beschreibung und des Abdrucks einer Karte bei den ersten beiden Alternativen des Art. 51 Abs. 3 LStVG (vgl. BayVGH, U.v. 18.5.1999 - 9 N 97.2491 - BayVBl 2001, 434 = juris Rn. 53).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2005 - 20 A 3988/03

    Berücksichtigung von Wasserschutzgebietsverordnungen bei

    Fehler des dem Verbot zugrunde liegenden Normsetzungsverfahrens, die je nach Lage des Einzelfalles hinreichend offen zu Tage liegen können, vgl. Bay. VGH, Urteil vom 18. Mai 1999 - 9 N 97.2491 -, NuR 2001, 402; HessVGH, Urteil vom 20. Dezember 1989 - 4 UE 2251/88 -, NuR 1991, 185 - stehen nicht in Rede.
  • VGH Bayern, 28.11.2008 - 22 N 05.332

    Wasserschutzgebiet; räumlicher Geltungsbereich; Notwendigkeit einer groben

    Dieser Regelung ist zu entnehmen, dass das Gesetz zunächst eine Grenzbeschreibung in Worten oder durch Abdruck einer genauen Karte vorsieht (vgl. BayVGH vom 18.5.1999, BayVBl 2001, 434 und vom 21.12.2004, BayVBl 2005, 629).

    Soweit aus der Sicht des Verordnungsgebers auch mit einer groben Umschreibung in Worten eine hinreichend deutliche und anschauliche Beschreibung der Grenzen des Schutzgebiets nicht erreicht werden kann, bleibt es ihm unbenommen, diese von Gesetzes wegen gebotene grobe Umschreibung der Grenzen des Geltungsbereichs der Verordnung und der einzelnen Schutzzonen durch den Abdruck einer Karte - gegebenenfalls ergänzt durch eine verbale Beschreibung der Lage und Größe - vorzunehmen (vgl. BayVGH vom 18.5.1999, BayVBl 2001, 434 und vom 5.2.2007 Az. 22 N 06.2838), zumal auf diese Weise den Anforderungen des Rechtsstaatsprinzips häufig besser Rechnung getragen werden kann als durch eine wörtliche Umschreibung und dies auch in der Musterverordnung für Wasserschutzgebiete vorgesehen ist.

  • VGH Bayern, 10.05.2022 - 1 B 19.362

    Tekturbaugenehmigung für Einfamilienhaus - Fortsetzungsfeststellungsklage

    Die als Anlage 1 beigefügte Karte weist eine zulässige und ausreichende Maßangabe (Maßstab 1:5000) auf, die eine Zuordnung der von den Festsetzungen betroffenen Grundstücke ohne Abgrenzungsschwierigkeiten ermöglicht (vgl. BayVGH, U.v. 18.5.1999 - 9 N 97.2491 - BayVBl 2001, 434; Bielenberg/Stock in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand August 2021, § 1 PlanZV Rn. 8; Engelbrecht in BeckOK Polizei- und Sicherheitsrecht Bayern, Stand März 2022, Art. 51 LStVG Rn. 30).
  • VGH Bayern, 16.09.2022 - 19 N 19.1368

    Verordnung über die Aufhebung von Schonzeiten, natürliche Verjüngung der

    Es ist kein Grund ersichtlich, die grobe Umschreibung durch zeichnerische Darstellung für unzulässig zu halten, nachdem Art. 51 Abs. 2 Satz 1 LStVG (zum Zeitpunkt des Verordnungserlasses wortgleich in Art. 51 Abs. 3 Satz 1 LStVG geregelt) für einfachere Gebietsabgrenzungen neben einer hinreichend deutlichen und anschaulichen Beschreibung in Worten die Festlegung von Grenzen durch Abdruck einer genauen Karte zulässt; sprachliche und zeichnerische Darstellung sind insoweit einander gleichberechtigt (vgl. BayVGH, B.v. 27.4.1995 - 9 N 93.3157 - BeckRS 1995, 14608; U.v. 18.5.1999 - 9 N 97.2491 - juris Rn. 53).
  • VGH Bayern, 16.09.2022 - 19 N 20.232

    Verordnung über die Aufhebung von Schonzeiten, natürliche Verjüngung der

    Es ist kein Grund ersichtlich, die grobe Umschreibung durch zeichnerische Darstellung für unzulässig zu halten, nachdem Art. 51 Abs. 2 Satz 1 LStVG (zum Zeitpunkt des Verordnungserlasses wortgleich in Art. 51 Abs. 3 Satz 1 LStVG geregelt) für einfachere Gebietsabgrenzungen neben einer hinreichend deutlichen und anschaulichen Beschreibung in Worten die Festlegung von Grenzen durch Abdruck einer genauen Karte zulässt; sprachliche und zeichnerische Darstellung sind insoweit einander gleichberechtigt (vgl. BayVGH, B.v. 27.4.1995 - 9 N 93.3157 - BeckRS 1995, 14608; U.v. 18.5.1999 - 9 N 97.2491 - juris Rn. 53).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.12.2012 - 4 K 16/09

    Wirksamkeit einer Verordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebiets

    Diese Verbindung kann auch tatsächlicher Natur sein (VGH München, U. v. 18.05.1999 - 9 N 97.2491 -, BayVBl. 2001, 434).
  • VG Lüneburg, 16.05.2013 - 2 A 97/12

    Ausfertigung; Erdrosselnde Wirkung; Ermessen; Grundsteuer; Urkunde; Verbindung;

    Diese Verbindung kann auch tatsächlicher Natur sein (VGH München, U. v. 18.05.1999 - 9 N 97.2491 -, BayVBl. 2001, 434).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht