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VGH Bayern, 12.06.2002 - 9 N 98.2336 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 12.06.2002 - 9 N 98.2336
- BVerwG, 04.12.2002 - 4 BN 49.02
Wird zitiert von ...
- OVG Saarland, 25.06.2009 - 2 C 284/09
Normenkontrolle - Anforderungen an den Erlass einer gemeindlichen Satzung - …
(vgl. etwa VGH München, Urteil vom 12.6.2002 - 9 N 98.2336 -, juris, zu einem 9, 42 ha großen "Schutzobjekt", BVerwG, Beschluss vom 18.12.1995 - 4 NB 8.95 -, BRS 57 Nr. 274, zum Ausgangsfall VGH München, Urteil vom 28.10.1994 - 9 N 87.03911 -, BayVBl. 1995, 242) Solange ein Landschaftsteil noch als abgrenzbares Einzelgebilde mit der Schutzwürdigkeit gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG erkennbar ist, kann sich daher eine solche Schutzfestsetzung auch auf einen etwas größeren räumlichen Bereich beziehen.(vgl. etwa VGH München, Urteile vom 31.10.2007 - 14 N 05.2125 und 2126 -, DVBl. 2008, 332, und vom 12.6.2002 - 9 N 98.2336 -, juris,) Entsprechendes gilt für die rechtliche Sonderkonstellation des so genannten Außenbereichs im Innenbereich, der eine von Bebauung umgebene Fläche umschreibt, die aufgrund ihrer Größe in den Möglichkeiten ihrer Bebauung von der bereits vorhandenen (umgebenden) Bebauung nicht (mehr) Maßstab gebend im Verständnis des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB "geprägt" wird.