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   VGH Hessen, 22.04.2003 - 9 NG 561/03   

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VGH Hessen, 22.04.2003 - 9 NG 561/03 (https://dejure.org/2003,67524)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22.04.2003 - 9 NG 561/03 (https://dejure.org/2003,67524)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22. April 2003 - 9 NG 561/03 (https://dejure.org/2003,67524)
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Wird zitiert von ... (9)

  • VGH Hessen, 05.02.2015 - 4 B 1756/14

    Normenkontrolleilantrag gegen Bebauungsplan für Büro und Wohngebäude samt

    Diese Vorschrift ist der Regelung in § 32 BVerfGG nachgebildet; an das Vorliegen ihrer Voraussetzungen ist ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. Hessischer VGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2012 - 4 B 1432/12.N -, vom 12. März 2009 - 4 B 2441/08.N -, vom 22. April 2003 - 9 NG 561/03 -, BRS 66 Nr. 67 und vom 19. November 2002 - 4 NG 2283/02 -, BRS 65 Nr. 60).

    Aus anderen wichtigen Gründen dringend geboten kann die Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans sein, wenn dieser sich nach der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gebotenen aber auch ausreichenden summarischen Prüfung als offensichtlich rechtsfehlerhaft erweist und seine Umsetzung den jeweiligen Antragsteller - unterhalb der Schwelle des schweren Nachteils - konkret so beeinträchtigt, dass die einstweilige Anordnung deshalb dringend geboten ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. Januar 2013 - 2 B 1216/12.NE -, m.w.N, juris; Hessischer VGH, Beschlüsse vom 26. November 1999 - 4 NG 1902/99 -, ESVGH 50, 131, vom 22. April 2003 - 9 NG 561/03 -, BRS 66 Nr. 67 und vom 21. Dezember 2012 - 4 B 1432/12.N - Sächsisches OVG, Beschluss vom 29. September 2009 - 1 B 363/09 -, juris).

  • VGH Hessen, 16.05.2013 - 3 C 345/12

    Darlehensgeber ist nicht befangen

    Dies gilt im Falle von betroffenem Grundeigentum eines Gemeindevertreters unabhängig davon, ob sich das Grundeigentum innerhalb oder außerhalb des Plangebiets befindet (Hess. VGH, B. v. 09.02.1995, a.a.O., B. v. 22.04.2003 - 9 NG 561/03 -).
  • VGH Hessen, 21.07.2003 - 3 N 2168/98

    Befangenheit eines Ratsmitgliedes wegen Grundeigentum im Plangebiet

    Dies gilt im Falle von betroffenem Grundeigentum eines Gemeindevertreters unabhängig davon, ob sich das Grundeigentum innerhalb oder außerhalb des Plangebiets befindet (Hess. VGH, B. v. 09.02.1995, a.a.O., B. v. 22.04.2003 - 9 NG 561/03 -).
  • VGH Hessen, 25.09.2018 - 3 B 1684/18

    Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung eines Bebauungsplanes durch nach § 3

    Aus anderen wichtigen Gründen dringend geboten kann die Außervollzugsetzung eines Bebauungsplanes sein, wenn dieser sich nach der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gebotenen, aber auch ausreichenden summarischen Prüfung als offensichtlich rechtsfehlerhaft erweist und seine Umsetzung den jeweiligen Antragsteller - unterhalb der Schwelle des schweren Nachteils - konkret so beeinträchtigt, dass die einstweilige Anordnung deshalb dringend geboten ist (vgl. st. Rspr. beider Bausenate des Hess. VGH, vgl. Beschl. v. 26.11.1999 - 4 NG 1902/99 -, ESVGH 50, 131, v. 22.04.2003 - 9 NG 561/03 -, BRS 66 Nr. 67 und v. 21.12.2012 - 4 B 1432/12.N -, v. 29.10.2013 - 3 B 682/13.N -, v. 05.02.2015 - 4 B 1756/14.N -, Sächsisches OVG, Beschl. v. 29.11.2009 - 1 B 363/09 -, juris).
  • VG Frankfurt/Main, 25.11.2013 - 8 L 4158/13

    Baugenehmigung

    28 Aus anderen wichtigen Gründen dringend geboten kann die Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans sein, wenn dieser sich nach der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gebotenen aber auch ausreichenden summarischen Prüfung als offensichtlich rechtsfehlerhaft erweist und seine Umsetzung den jeweiligen Antragsteller -unterhalb der Schwelle des schweren Nachteils - konkret so beeinträchtigt, dass die einstweilige Anordnung deshalb dringend geboten ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vorn 10.1.2013 - 2 B 1216/12.NE - m.w.N, juris; Hess.VGH, Beschluss vom 26.11.1999 - NG 1902/99 - juris; Hess.VGH, Beschluss vom 22.4.2003 - 9 NG 561/03 - juris; Hess.VGH, Beschluss vom 21.12.2012 - 4 B 1432/12.N; Sächsisches OVG, Beschluss vom 29.9.2009 - 1 B 363/09 - juris).

    30 Der Bebauungsplan ist nicht bereits deshalb offensichtlich mit Rechtsfehlern behaftet, weil bei der Beschlussfassung Stadtverordnete unter Verstoß gegen die zwingende Vorschrift des § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Nr. 6 HGO mitgewirkt haben (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 22.04.2003 - 9 NG 561/03 - juris).

  • VGH Hessen, 24.07.2006 - 8 NG 1156/06

    Erfolgloses Normenkontrolleilverfahren gegen die Geschäftsordnung eines

    Eine einstweilige Anordnung ist daher nur dann im Sinne des § 47 Abs. 6 VwGO dringend geboten, wenn bei überschlägiger Prüfung offensichtlich ist und kein Zweifel daran besteht, dass der Normenkontrollantrag in der Hauptsache Erfolg haben wird (vgl. Hess. VGH, Beschlüsse vom 22. April 2003 - 9 NG 561/03 - juris = BRS 66 Nr. 67, und vom 26. November 1999 - 4 NG 1902/99 - juris = ESVGH 50, 131).
  • VGH Hessen, 07.08.2013 - 10 B 1549/13

    Vergabe von Studienplätzen/Normenkontroll Eilantrag

    April 2003 - 9 NG 561/03 - juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. Juli 2013 - 1 MN 90/13 - juris, Rdnrn. 45 ff., 47; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 1. Juli 2013 - 2 B 520/13.NE - juris, Rdnrn. 41 ff., 43, 44).
  • VGH Hessen, 08.12.2011 - 4 C 2108/10

    Antragsbefugnis wegen drohendem Mehrverkehr; Ausschluss eines Gemeindevertreters

    Es soll bereits der "böse Schein" einer Interessenkollision vermieden werden (Hessischer VGH, Beschluss vom 22.04.2003 - 9 NG 561/03 - BRS 66 Nr. 67).
  • VGH Hessen, 08.12.2021 - 4 B 1665/21

    Baurecht- Bebauungsplan "Auf dem Forst II"

    Diese Vorschrift ist der Regelung des § 32 BVerfGG nachgebildet; an das Vorliegen ihrer Voraussetzungen ist ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. Hessischer VGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2012 - 4 B 1432/12.N -, vom 12. März 2009 - 4 B 2441/08.N -, vom 22. April 2003 - 9 NG 561/03 -, BRS 66 Nr. 67 und vom 19. November 2002 - 4 NG 2283/02 -, BRS 65 Nr. 60).
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