Rechtsprechung
LG München I, 27.08.2008 - 9 O 13805/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Krankenhaushaftung: Verteilung der Beweislast bei einer Krankenhausinfektion
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Infektion mit Hepatitis C; Krankenhaus als tatsächlich nicht voll beherrschbarer Bereich; Verletzung hygienischer Standards und Anforderungen an Beweislastumkehr; Beweis ersten Anscheins (prima facie) bei ...
- medizinrechtsiegen.de
Krankenhaushaftung: Verteilung der Beweislast bei einer Krankenhausinfektion
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- bayern.de (Pressemitteilung)
Wenn Krankenhäuser krank machen …
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Klinik haftet nicht für Infektion mit Hepatitis C
Verfahrensgang
- LG München I, 27.08.2008 - 9 O 13805/05
- OLG München, 25.03.2011 - 1 U 4594/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.03.2007 - VI ZR 55/05
Arzthaftung: Anforderungen an die Aufklärung vor Behandlung mit einem neuen, erst …
Auszug aus LG München I, 27.08.2008 - 9 O 13805/05
Kann ein festgestelltes Krankheitsbild die Folge verschiedener Ursachen sein, liegen aber nur für eine dieser möglichen Ursachen konkrete Anhaltspunkte vor, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für dieses Ursache (vgl. BGH NJW 2007, 2767, 2768). - BGH, 08.01.1991 - VI ZR 102/90
Haftung des Krankenhausträgers bei Krankenhausinfektion
Auszug aus LG München I, 27.08.2008 - 9 O 13805/05
Dies setzt jedoch voraus, dass die Klagepartei beweist, dass die Infektion aus einem tatsächlich voll beherrschbaren Bereich stammt (vgl. BGH, Urteil vom 08.01.1991, VI ZR 102/90, VersR 1991, 467; OLG Zweibrücken, Urteil vom 27.07.2004, 5 U 15/02, NJW-RR 2004, 1607;… Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 2. Aufl. S. 905 f.). - OLG Zweibrücken, 27.07.2004 - 5 U 15/02
Haftung des Krankenhausträgers für die Folgen einer im Krankenhaus erlittenen …
Auszug aus LG München I, 27.08.2008 - 9 O 13805/05
Dies setzt jedoch voraus, dass die Klagepartei beweist, dass die Infektion aus einem tatsächlich voll beherrschbaren Bereich stammt (vgl. BGH, Urteil vom 08.01.1991, VI ZR 102/90, VersR 1991, 467; OLG Zweibrücken, Urteil vom 27.07.2004, 5 U 15/02, NJW-RR 2004, 1607;… Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 2. Aufl. S. 905 f.).
- OLG München, 25.03.2011 - 1 U 4594/08
Arzthaftung: Nachweis der Verursachung einer Hepatitis C-Erkrankung durch eine …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 27.08.2008, Az. 9 O 13805/05, wird zurückgewiesen.Das Urteil des Landgerichts München I vom 27.08.2008, Az. 9 O 13805/05 wird aufgehoben und die Beklagten gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Klägerin Schmerzensgeld zu zahlen, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, mindestens aber 50.000,00 EUR, nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit.