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LG Wiesbaden, 14.04.2003 - 9 O 157/98 |
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Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 14.04.2003 - 9 O 157/98
- OLG Frankfurt, 10.07.2003 - 2 W 39/03
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 10.07.2003 - 2 W 39/03
Beendigung des Räumungsprozesses durch Prozessvergleich in der Berufungsinstanz: …
hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main 2. Zivilsenat auf die Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Landgerichts Wiesbaden vom 14. April 2003 (Bl. 562 d.A.) Az.: 9 O 157/98 am 10. Juli 2003 beschlossen:.Der Kläger hat mit Schriftsatz vom 18. Februar 2003 (Bl. 500 d.A.) beantragt, dem Beklagten aufzugeben, innerhalb einer durch das Gericht zu bestimmenden Frist entweder die Einwilligung in die Rückgabe der unter dem Aktenzeichen 23 HL 26/99 bei dem Amtsgericht Wiesbaden hinterlegten 1.738,39 EUR nebst Zinsen durch schriftliche Erklärung zu den Gerichtsakten zu erteilen oder wegen seiner Ansprüche aus dem Verfahren 9 O 157/98 Klage zu erheben.