Weitere Entscheidung unten: OVG Niedersachsen, 27.05.1999

Rechtsprechung
   LG Braunschweig, 10.08.1999 - 9 O 1765/99 (268)   

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https://dejure.org/1999,18321
LG Braunschweig, 10.08.1999 - 9 O 1765/99 (268) (https://dejure.org/1999,18321)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 10.08.1999 - 9 O 1765/99 (268) (https://dejure.org/1999,18321)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 10. August 1999 - 9 O 1765/99 (268) (https://dejure.org/1999,18321)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2000, 257
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Braunschweig, 13.04.2000 - 2 U 156/99

    Markenrechtlicher Schutz der Kurzbezeichnung "Antenne" für privaten Radiosender;

    Die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Braunschweig vom 10.8.1999 - 9 O 1765/99 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 27.05.1999 - 9 O 1765/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,15054
OVG Niedersachsen, 27.05.1999 - 9 O 1765/99 (https://dejure.org/1999,15054)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.05.1999 - 9 O 1765/99 (https://dejure.org/1999,15054)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. Mai 1999 - 9 O 1765/99 (https://dejure.org/1999,15054)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Osnabrück - 1 A 61/97
  • OVG Niedersachsen, 27.05.1999 - 9 O 1765/99
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.1991 - NC 9 S 98/90

    Einzelfall nicht erstattungsfähiger Anwaltskosten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.1999 - 9 O 1765/99
    War die anwaltliche Vertretung objektiv nicht erforderlich und nur dazu angetan, dem Prozessgegner Kosten zu verursachen, sind diese deshalb ausnahmsweise nicht im Sinne von § 162 Abs. 2 Satz 1 VwGO erstattungsfähig (VGH Mannheim, Beschl. v. 28.2.1991 - NC 9 S 98/90 - NVwZ 1992, 388 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 22.03.1996 - 23 C 96.463
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.1999 - 9 O 1765/99
    Vielmehr ergibt sich aus dem Grundsatz von Treu- und Glauben in der Gestalt des Gebotes der prozessualen Rücksichtnahme auf den Gegner, dass die unterliegende Partei der obsiegenden deren durch den Rechtsstreit verursachte Kosten nur in dem Umfang zu erstatten hat, wie sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung objektiv notwendig waren (BayVGH, Urt. v. 21.11.1996 - 22 A 94.40014 u.a. - NVwZ-RR 1997, 328 = DVBl. 1997, 857 jeweils nur Leitsatz; vgl. ferner zum Gebot der sparsamen Prozessführung : BayVGH, Beschl. v. 22.3.1996 - 23 C 96.463 -, BayVBl. 1997, 604).
  • VGH Bayern, 21.11.1996 - 22 A 94.40014

    CSU gewatscht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.1999 - 9 O 1765/99
    Vielmehr ergibt sich aus dem Grundsatz von Treu- und Glauben in der Gestalt des Gebotes der prozessualen Rücksichtnahme auf den Gegner, dass die unterliegende Partei der obsiegenden deren durch den Rechtsstreit verursachte Kosten nur in dem Umfang zu erstatten hat, wie sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung objektiv notwendig waren (BayVGH, Urt. v. 21.11.1996 - 22 A 94.40014 u.a. - NVwZ-RR 1997, 328 = DVBl. 1997, 857 jeweils nur Leitsatz; vgl. ferner zum Gebot der sparsamen Prozessführung : BayVGH, Beschl. v. 22.3.1996 - 23 C 96.463 -, BayVBl. 1997, 604).
  • OVG Niedersachsen, 08.08.2001 - 1 OA 2021/01

    Anwalt; Behörde; Berufungszulassung; Erstattungsfähigkeit; Kostenerstattung;

    Nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Beschl. v. 27.5.1999 - 9 O 1765/99 -, V.n.b.; Beschl. v. 17.12.1997 - 5 O 5242/97 -, V.n.b.; ebenso im Übrigen Eyermann/J. Schmidt, VwGO, 11. Aufl., § 162 Rdn. 8) sind die Kosten, welche die Beauftragung eines Rechtsanwaltes durch eine Behörde verursacht, ausnahmsweise dann nicht erstattungsfähig, wenn die Heranziehung des Verfahrensbevollmächtigten gegen Treu und Glauben verstößt.
  • VG Cottbus, 29.10.2018 - 1 KE 40/18

    Recht der freien Berufe einschl. Kammerrecht (z.B. Apotheker, Architekten, Ärzte,

    Der Grundsatz von Treu und Glauben, § 242 BGB, überlagert die gesamte Rechtsordnung: Es ist daher auch in Kostensachen unbestritten, dass die Verpflichtung zur Erstattung der Kosten eines den Beteiligten vertretenden Rechtsanwalts dann entfällt, wenn die anwaltliche Vertretung objektiv nicht erforderlich und lediglich dazu angetan war, den Prozessgegner mit Kosten zu belasten (etwa: VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 28. Februar 1991 - NC 9 S 98/90 -, juris Rn. 2; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 27. Mai 1999 - 9 O 1765/99 -, juris Rn. 2; Bayerischer VGH, Beschl. v. 22. Februar 2018 - 15 C 17.2522 -, juris Rn. 16).
  • VG Cottbus, 30.10.2018 - 1 KE 40/18

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Der Grundsatz von Treu und Glauben, § 242 BGB, überlagert die gesamte Rechtsordnung: Es ist daher auch in Kostensachen unbestritten, dass die Verpflichtung zur Erstattung der Kosten eines den Beteiligten vertretenden Rechtsanwalts dann entfällt, wenn die anwaltliche Vertretung objektiv nicht erforderlich und lediglich dazu angetan war, den Prozessgegner mit Kosten zu belasten (etwa: VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 28. Februar 1991 - NC 9 S 98/90 -, juris Rn. 2; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 27. Mai 1999 - 9 O 1765/99 -, juris Rn. 2; Bayerischer VGH, Beschl. v. 22. Februar 2018 - 15 C 17.2522 -, juris Rn. 16).
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