Rechtsprechung
LG München I, 28.04.2010 - 9 O 19410/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Bildnisschutz: Verwendung des Fotos eines bekannten Schauspielers ohne dessen Einwilligung auf dem Einband eines Lexikons
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Mario Adorf verliert Rechtsstreit wegen ungenehmigter Verwendung seines Portraits auf Brockhaus-Umschlag
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Lexikon Brockhaus darf Bild von Mario Adorf ohne dessen Einwilligung nutzen
- sueddeutsche.de (Pressebericht, 28.04.2010)
Mario Adorf gegen Brockhaus // Kir Royal im Gerichtssaal
- focus.de (Pressemeldung, 28.04.2010)
Mario Adorf: Foto bleibt umsonst auf dem Brockhaus-Lexikon
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Foto von Mario Adorf für Brockhaus-Coveraufdruck ohne Zustimmung zulässig
- anwalt.de (Kurzinformation)
Mario Adorf im Brockhaus
Papierfundstellen
- afp 2010, 409
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.10.2008 - VI ZR 272/06
Veröffentlichung von Bildern von Prinzessin Caroline von Hannover und Prinz Ernst …
Auszug aus LG München I, 28.04.2010 - 9 O 19410/09
Mit der Entscheidung, ein Bild einer Person abzudrucken und in den Kontext eines bestimmten Berichts zu rücken, nutzen die Medien ihre grundrechtlich geschützte Befugnis, selbst zu entscheiden, was sie für berichtenswert halten (vergleiche BGH NJW 2009/754).