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Rechtsprechung
   LG Nürnberg-Fürth, 05.08.2016 - 9 O 237/14   

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https://dejure.org/2016,79554
LG Nürnberg-Fürth, 05.08.2016 - 9 O 237/14 (https://dejure.org/2016,79554)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 05.08.2016 - 9 O 237/14 (https://dejure.org/2016,79554)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 05. August 2016 - 9 O 237/14 (https://dejure.org/2016,79554)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Architektenhaftung: Anforderungen an die Bauüberwachung bei Bodenfliesenarbeiten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Bonn, 24.06.2004 - 1 O 112/04

    Zuständigkeit für Schadensersatz

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 05.08.2016 - 9 O 237/14
    Die Parteien sind sich weiter darüber einig, dass auch in dem Rechtsstreit 1 O 112/04, Landgericht Bamberg, der Beklagten gegen die Klägerin keinerlei Ansprüche mehr zustehen, soweit sie den dortigen Sachverhalt betreffen.".

    Das Gericht hat die Akten 1 O 389/05 und 1 O 112/04 vom LG Bamberg beigezogen, wobei festgestellt wurde, dass die Akte 1 O 112/04 (... GmbH gegen die hiesiege Klägerin) nur das Protokoll der Sitzung vom 21.01.2005 und den Kostenfestsetzungsbeschluss enthält.

    In der Klageerwiderung bezog sich die hiesige Klägerin auf den Rechtsstreit 1 O 112/04 und den dort geschlossenen Vergleich mit der ... GmbH und rechnete mit Gegenforderungen auf, wegen der Rechnung der Fa. ... i.H.v. 2.615,61 EUR, eines Skontoabzugs bei den Rechnungen der Fa. ... und eines Sicherheitseinbehalts i.H.v. 3.257,39 EUR.

    Nach der Formulierung im Vergleich sollten nur die gegenseitigen "streitgegegenständlichen" Ansprüche sowie Ansprüche aus dem Rechtsstreit 1 O 112/04, "soweit sie den dortigen Sachverhalt betreffen", abgegolten werden.

  • BGH, 20.12.2011 - VI ZB 17/11

    Kostenfestsetzung im Verkehrsunfallprozess: Beurteilung der Erstattungsfähigkeit

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 05.08.2016 - 9 O 237/14
    Vielmehr kommt es darauf an, ob eine verständige und wirtschaftlich denkende Partei die Kosten auslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte; dabei darf die Partei die zur vollen Wahrnehmung ihrer Belange erforderlichen Schritte einleiten (BGH, Beschluss vom 20.12.2011, Az. VI ZB 17/11, m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 13.05.2005 - 6 U 4/05

    Pflichten des Architekten zur Prüfung des Untergrundes für eine zu pflasternde

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 05.08.2016 - 9 O 237/14
    In diesem Fall ist es nicht einmal ausreichend, sich Lieferscheine über das verwendete Material vorlegen zu lassen, vielmehr muss sich der Architekt das Gütezertifikat des Herstellers vorlegen lassen (vgl. OLG Naumburg, Urt. v. 13.05.2015, Az. 6 U 4/05).
  • BGH, 26.09.2013 - VII ZR 220/12

    Architektenvertrag: Konkludente Abnahme einer Architektenleistung

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 05.08.2016 - 9 O 237/14
    I.Ü. wäre eine konkludente Abnahme auch ohne die Rechnungsprüfung erst dann anzunehmen, wenn die Klägerin nach Fertigstellung der Leistung, Bezug des fertiggestellten Bauwerks und Ablauf einer Prüfungsfrist von sechs Monaten keine Mängel der Architektenleistungen gerügt hätte (vgl. BGH, NJW 2013, 3513).
  • BGH, 11.03.1999 - VII ZR 179/98

    Auslegung der Leistungsbeschreibung eines Bauvertrages

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 05.08.2016 - 9 O 237/14
    Vielmehr ist konkreten auf das Bauvorhaben bezogenen Ausführungen (hier: zum konkreten Bauvorhaben erstelltes Leistungsverzeichnis) bei der Auslegung des Bausolls ein größeres Gewicht beizumessen als nicht genügend angepassten Formulierungen eines Standardleistungsverzeichnisses (vgl. BGH, NJW 1999, 2432).
  • OLG Karlsruhe, 15.07.2010 - 8 U 82/09

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Rechtsstreits auf Schadensersatz wegen

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 05.08.2016 - 9 O 237/14
    Auch unter Berücksichtigung der Symptomtheorie und der von den Beklagten zitierten Entscheidung des OLG Karlsruhe (NJW-RR 2010, 1672) kann vorliegend nicht von einer Abgeltungswirkung des geschlossenen Vergleichs hinsichtlich der hier streitgegenständlichen Mängel ausgegangen werden.
  • OLG Nürnberg, 29.11.2017 - 2 U 1781/16

    Bauüberwachungspflicht des Architekten hinsichtlich der Eignung des verwendeten

    Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 05.08.2016, Az. 9 O 237/14, wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   LG Hagen, 18.11.2014 - 9 O 237/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,57355
LG Hagen, 18.11.2014 - 9 O 237/14 (https://dejure.org/2014,57355)
LG Hagen, Entscheidung vom 18.11.2014 - 9 O 237/14 (https://dejure.org/2014,57355)
LG Hagen, Entscheidung vom 18. November 2014 - 9 O 237/14 (https://dejure.org/2014,57355)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Köln, 22.05.2009 - 24 O 21/09

    Widerruflichkeit eines durch Aufhebungsvertrag beendeten Leasingvertrags über

    Auszug aus LG Hagen, 18.11.2014 - 9 O 237/14
    Die Meinung des Landgerichts Köln (Urteil vom 22.05.2009, Az. 24 O 21/09, Tz. 25 zitiert nach juris), wonach ein Widerruf eines bereits durch Aufhebungsvertrag beendeten Vertrages möglich sei, geht zur Begründung davon aus, dass der Aufhebungsvertrag anders als der ausgeübte Widerruf nur für die Zukunft wirke.
  • BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 318/08

    Widerrufsrecht bei nichtigen und sittenwidrigen Fernabsatzverträgen

    Auszug aus LG Hagen, 18.11.2014 - 9 O 237/14
    Soweit der BGH in dem Urteil vom 25.11.2009, Az. VIII ZR 318/08 = NZV 2010, 140 einen Widerruf eines beiderseitig wegen Sittenwidrigkeit nichtigen Vertrages bejaht hat, stellt dieses eine Ausnahme aus Wertungsgründen dar.
  • LG Köln, 18.08.2010 - 26 S 39/09

    Rückzahlung von Beiträgen zu einer Rentenversicherung durch einen bestehenden

    Auszug aus LG Hagen, 18.11.2014 - 9 O 237/14
    In einem solchen Fall rechtfertigt es der Schutzzweck des Widerrufsrechts, dem Verbraucher die Möglichkeit zu erhalten, sich von dem geschlossenen Vertrag auf einfache Weise durch Ausübung des Widerrufsrechts zu lösen, ohne mit dem Unternehmer in eine rechtliche Auseinandersetzung über die Nichtigkeit des Vertrages eintreten zu müssen (siehe LG Köln, Urteil vom 18.08.2010, Az. 26 S 39/09, BeckRS 2011, 07216; vgl. auch Masuch, in: MünchKomm BGB, 6. Aufl. 2012, § 355 Rn. 32; Kaiser, in: Staudinger, § 355 Rn. 29 f.).
  • OLG Düsseldorf, 18.01.2012 - 6 W 221/11

    Ablehnung der Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Schadensersatz im

    Auszug aus LG Hagen, 18.11.2014 - 9 O 237/14
    Es setzt hierbei ein bestehendes Schuldverhältnis voraus, woran es fehlt, wenn der widerrufene Vertrag bereits aus anderem Grunde beendet worden ist (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 18.01.2012, I-6 W 221/11, 6 W 221/11, Tz. 15 zitiert nach juris).
  • LG Saarbrücken, 03.07.2015 - 1 O 247/14
    a) Soweit die Beklagte unter Hinweis auf eine Entscheidung des LG Hagen vom 18.11.2014 (9 O 237/14) meint, ein Widerruf scheide hier aus, da der Darlehensvertrag zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits beendet gewesen sei, vermag sich das Gericht dem nicht anzuschließen.
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