Weitere Entscheidung unten: LG Aachen, 15.10.2010

Rechtsprechung
   LG Essen, 25.08.2016 - 9 O 250/09   

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https://dejure.org/2016,70504
LG Essen, 25.08.2016 - 9 O 250/09 (https://dejure.org/2016,70504)
LG Essen, Entscheidung vom 25.08.2016 - 9 O 250/09 (https://dejure.org/2016,70504)
LG Essen, Entscheidung vom 25. August 2016 - 9 O 250/09 (https://dejure.org/2016,70504)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.09.2001 - VII ZR 392/00

    Ersatzfähigkeit von Gutachter- und Mängelbeseitigungskosten

    Auszug aus LG Essen, 25.08.2016 - 9 O 250/09
    Anders liegt es nur, wenn lediglich vorbeugend eine Untersuchung der Mangelfreiheit vorgenommen wird (Werner/Pastor, Der Bauprozess, 15. Auflage, Rdnr. 159; BauR 2002, 86 f.; BauR 1985, 83).
  • BGH, 08.11.2007 - VII ZR 183/05

    Begriff des Werkmangels; Haftung des Unternehmers bei unzureichender

    Auszug aus LG Essen, 25.08.2016 - 9 O 250/09
    Es ist deshalb geboten, den Unternehmer unter den Voraussetzungen aus der Mängelhaftung zu entlassen, dass er seine auf die ordnungsgemäße Vertragserfüllung gerichtete Pflicht erfüllt hat, den Besteller auf die Bedenken hinzuweisen, die ihm bei der gebotenen Prüfung gegen die Vorleistungen anderer Unternehmer gekommen sind oder bei ordnungsgemäßer Prüfung hätten kommen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 08.11.2007, VII ZR 183/05).
  • BGH, 16.10.1984 - X ZR 86/83

    Werkmängel: Schadensersatzanspruch des Bestellers

    Auszug aus LG Essen, 25.08.2016 - 9 O 250/09
    Anders liegt es nur, wenn lediglich vorbeugend eine Untersuchung der Mangelfreiheit vorgenommen wird (Werner/Pastor, Der Bauprozess, 15. Auflage, Rdnr. 159; BauR 2002, 86 f.; BauR 1985, 83).
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Rechtsprechung
   LG Aachen, 15.10.2010 - 9 O 250/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,38820
LG Aachen, 15.10.2010 - 9 O 250/09 (https://dejure.org/2010,38820)
LG Aachen, Entscheidung vom 15.10.2010 - 9 O 250/09 (https://dejure.org/2010,38820)
LG Aachen, Entscheidung vom 15. Oktober 2010 - 9 O 250/09 (https://dejure.org/2010,38820)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Köln, 23.02.2010 - 9 U 141/09

    Höhe unfallbedingt zu erstattender Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Aachen, 15.10.2010 - 9 O 250/09
    Der Geschädigte verstößt allerdings noch nicht allein deshalb gegen seine Pflicht zur Schadensgeringhaltung, weil er ein Kraftfahrzeug zu einem Unfallersatztarif anmietet, der gegenüber dem Normaltarif teurer ist, soweit die Besonderheiten dieses Tarifs mit Rücksicht auf die Unfallsituation einen gegenüber dem Normaltarif höheren Preis rechtfertigen, weil sie auf Leistungen des Vermieters beruhen, die durch die besondere Unfallsituation veranlasst und in Folge dessen zur Schadensbehebung nach § 249 BGB erforderlich sind (vgl. OLG Köln, Urt. v. 23.02.2010 - 9 U 141/09; BGH, Urt. v. 02.02.2010 - VI ZR 7/09; BGH, Urt. v. 09.03.2010 - VI ZR 6/09 - jeweils Juris m.w.N.).

    Eine den Witterungsverhältnissen angepasste geeignete Bereifung gehört zur selbstverständlichen Standardausrüstung eines jeden Mietwagens (vgl. OLG Köln, Urt. v. 23.02.2010 - 9 U 141/09 - Juris).

  • LG Dortmund, 14.06.2007 - 4 S 129/06

    Unfallersatztarif

    Auszug aus LG Aachen, 15.10.2010 - 9 O 250/09
    Dieser ist zustande gekommen, bevor sich die Rechtssprechung zum Unfallersatztarif geändert hat, so dass ohne weiteres davon ausgegangen werden kann, dass die dort niedergelegten Preise noch nicht unverhältnismäßig hoch angesetzt sind ( vgl. LG Aachen, Urt. v. 13.02.2009 - 5 S 166/08; ähnlich LG Dortmund, Urt. v. 14.06.2007 - 4 S 129/06; LG Frankfurt, Urt. v. 19.06.2009 - 2 - 24 S 186/08 - jeweils Juris ).
  • LG Frankfurt/Main, 19.06.2009 - 24 S 186/08
    Auszug aus LG Aachen, 15.10.2010 - 9 O 250/09
    Dieser ist zustande gekommen, bevor sich die Rechtssprechung zum Unfallersatztarif geändert hat, so dass ohne weiteres davon ausgegangen werden kann, dass die dort niedergelegten Preise noch nicht unverhältnismäßig hoch angesetzt sind ( vgl. LG Aachen, Urt. v. 13.02.2009 - 5 S 166/08; ähnlich LG Dortmund, Urt. v. 14.06.2007 - 4 S 129/06; LG Frankfurt, Urt. v. 19.06.2009 - 2 - 24 S 186/08 - jeweils Juris ).
  • LG Aachen, 13.02.2009 - 5 S 166/08

    Schwacke - Mietpreisspiegel 2006

    Auszug aus LG Aachen, 15.10.2010 - 9 O 250/09
    Dieser ist zustande gekommen, bevor sich die Rechtssprechung zum Unfallersatztarif geändert hat, so dass ohne weiteres davon ausgegangen werden kann, dass die dort niedergelegten Preise noch nicht unverhältnismäßig hoch angesetzt sind ( vgl. LG Aachen, Urt. v. 13.02.2009 - 5 S 166/08; ähnlich LG Dortmund, Urt. v. 14.06.2007 - 4 S 129/06; LG Frankfurt, Urt. v. 19.06.2009 - 2 - 24 S 186/08 - jeweils Juris ).
  • BGH, 09.03.2010 - VI ZR 6/09

    Mietwagenkostenersatz nach Verkehrsunfall: Ausschluss einer Erkundigungspflicht

    Auszug aus LG Aachen, 15.10.2010 - 9 O 250/09
    Der Geschädigte verstößt allerdings noch nicht allein deshalb gegen seine Pflicht zur Schadensgeringhaltung, weil er ein Kraftfahrzeug zu einem Unfallersatztarif anmietet, der gegenüber dem Normaltarif teurer ist, soweit die Besonderheiten dieses Tarifs mit Rücksicht auf die Unfallsituation einen gegenüber dem Normaltarif höheren Preis rechtfertigen, weil sie auf Leistungen des Vermieters beruhen, die durch die besondere Unfallsituation veranlasst und in Folge dessen zur Schadensbehebung nach § 249 BGB erforderlich sind (vgl. OLG Köln, Urt. v. 23.02.2010 - 9 U 141/09; BGH, Urt. v. 02.02.2010 - VI ZR 7/09; BGH, Urt. v. 09.03.2010 - VI ZR 6/09 - jeweils Juris m.w.N.).
  • OLG Köln, 18.03.2008 - 15 U 145/07

    Autorecht - Schadensrecht; Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach

    Auszug aus LG Aachen, 15.10.2010 - 9 O 250/09
    Unterlässt der Geschädigte die Nachfrage nach günstigeren Tarifen, geht es nicht um die Verletzung der Schadensminderungspflicht, sondern um die Schadenshöhe, die der Geschädigte darzulegen und ggf. zu beweisen hat (vgl. LG Aachen, a.a.O.; OLG Köln, Urt. v. 18.03.2008 - 15 U 145/07).
  • BGH, 02.02.2010 - VI ZR 7/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Aachen, 15.10.2010 - 9 O 250/09
    Der Geschädigte verstößt allerdings noch nicht allein deshalb gegen seine Pflicht zur Schadensgeringhaltung, weil er ein Kraftfahrzeug zu einem Unfallersatztarif anmietet, der gegenüber dem Normaltarif teurer ist, soweit die Besonderheiten dieses Tarifs mit Rücksicht auf die Unfallsituation einen gegenüber dem Normaltarif höheren Preis rechtfertigen, weil sie auf Leistungen des Vermieters beruhen, die durch die besondere Unfallsituation veranlasst und in Folge dessen zur Schadensbehebung nach § 249 BGB erforderlich sind (vgl. OLG Köln, Urt. v. 23.02.2010 - 9 U 141/09; BGH, Urt. v. 02.02.2010 - VI ZR 7/09; BGH, Urt. v. 09.03.2010 - VI ZR 6/09 - jeweils Juris m.w.N.).
  • LG Aachen, 05.03.2009 - 12 O 388/07

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall bei

    Auszug aus LG Aachen, 15.10.2010 - 9 O 250/09
    Ein Abzug wegen ersparter Eigenkosten hat nur dann stattzufinden, wenn der Verunfallte ein klassengleiches Fahrzeug angemietet hat (vgl. LG Aachen, Urt. v. 05.03.2009 - 12 O 388/07).
  • OLG Köln, 03.03.2009 - 24 U 6/08

    Richterliche Schätzung unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Aachen, 15.10.2010 - 9 O 250/09
    Sofern nicht eine Eil- oder Notsituation vorliegt, ist der Geschädigte folglich gehalten, sich vor der Anmietung nach den Mietpreis und günstigeren Angeboten zu erkundigen (vgl. OLG Köln, Urt. v. 03.03.2009 - 24 U 6/08).
  • OLG Köln, 30.08.2011 - 3 U 183/10

    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten; Wirksamkeit der

    Auf die Berufung der Klägerin wird das am 15.10.2010 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 O 250/09 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
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