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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 19.08.2009 - 9 O 279/08   

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https://dejure.org/2009,16495
LG Düsseldorf, 19.08.2009 - 9 O 279/08 (https://dejure.org/2009,16495)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.08.2009 - 9 O 279/08 (https://dejure.org/2009,16495)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. August 2009 - 9 O 279/08 (https://dejure.org/2009,16495)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit der "kick-back-Rechtsprechung" des BGH auf Anlagevermittlungen; Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit der Vermittlung und Beratung; Abgrenzung eines Auskunftsvertrags von einem Beratungsvertrag; Anforderungen eine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.08.2009 - 9 O 279/08
    So betrafen die einschlägigen Entscheidungen (BGH, WM 2007, 487 und WM 2009, 405) sämtlich Banken.
  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 320/04

    Banken müssen die Erfüllung ihrer Beratungs- und Aufklärungspflichten gegenüber

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.08.2009 - 9 O 279/08
    Die mit dem Nachweis einer negativen Tatsache verbundenen Schwierigkeiten werden dadurch ausgeglichen, dass die Beklagte die behauptete fehlerhafte Beratung substantiiert bestreiten und darlegen muss, wie im Einzelnen beraten und aufgeklärt sein soll (BGH, ZIP 2006, 504).
  • BGH, 25.09.2007 - XI ZR 320/06

    Zustandekommen eines Beratungsvertrages im Rahmen der Finanzierung eines

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.08.2009 - 9 O 279/08
    Eine solche Unklarheit wäre jedoch erst die Voraussetzung, dass eine über den Prospekt hinausgehende Aufklärung durch den Anlagevermittler zu erfolgen hat (BGH, VUR 2008, 25).
  • BGH, 04.03.1987 - IVa ZR 122/85

    Zustandekommen eines Auskunfts- oder Beratungsvertrages mit einem

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.08.2009 - 9 O 279/08
    Dies gilt insbesondere, wenn der Auskunftsgeber für die Erteilung besonders sachkundig ist (BGH, NJW 1987, 1815).
  • BGH, 22.03.2007 - III ZR 218/06

    Verpflichtung des Anlagevermittlers zur Offenlegung einer Innenprovision

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.08.2009 - 9 O 279/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist von einer ungefragten Aufklärungspflicht grundsätzlich erst bei einer Provision von 15 % auszugehen (BGH, NJW 2004, 1732 und NJW-RR 2007, 925).
  • BGH, 27.06.1989 - XI ZR 52/88

    Informationspflichten von Banken untereinander bei Ablösung eines notleidenden

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.08.2009 - 9 O 279/08
    Ein Beratungsvertrag kommt dann zustande, wenn für den die Auskunft Erteilenden erkennbar ist, dass die Auskunft für den Anfragenden von erheblicher Bedeutung ist und dieser sie zur Grundlage einer wesentlichen Entscheidung machen will (BGH, NJW 1989, 2882).
  • OLG Celle, 11.06.2009 - 11 U 140/08

    Aufklärungspflicht des Anlageberaters über die Gewährung von Rückvergütungen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.08.2009 - 9 O 279/08
    Denn dort weiß der Kunde, dass der Vermittler sich aus den vermittelten Geschäften finanziert (OLG Celle, 11 U 140/08).
  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 510/07

    Kick-Back Rechtsprechung gilt auch bei geschlossenen Fonds - "CFB-Medienfonds

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.08.2009 - 9 O 279/08
    So betrafen die einschlägigen Entscheidungen (BGH, WM 2007, 487 und WM 2009, 405) sämtlich Banken.
  • BGH, 13.01.2000 - III ZR 62/99

    Haftung des Vermittlers von Kapitalanlagen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.08.2009 - 9 O 279/08
    (bb.) In Bezug auf die von ihr durchgeführte Plausibilitätsprüfung hatte die Beklagte mit einem zumutbaren Aufwand (BGH, WM 2009, 739) zu überprüfen, ob der Prospekt ein schlüssiges Gesamtbild über das Beteiligungsprojekt gibt und ob die darin enthaltenen Informationen sachlich vollständig und richtig sind, wobei das Verlassen auf einen positiven Prüfbericht einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nicht ausreicht (BGH, NJW-RR 2000, 998).
  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02

    Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.08.2009 - 9 O 279/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist von einer ungefragten Aufklärungspflicht grundsätzlich erst bei einer Provision von 15 % auszugehen (BGH, NJW 2004, 1732 und NJW-RR 2007, 925).
  • BGH, 06.02.2006 - II ZR 329/04

    Voraussetzungen der Prospekthaftung; Anforderungen an die Darstellung sog.

  • BGH, 05.03.2009 - III ZR 17/08

    Plausibilitätsprüfung eines Emissionsprospekts durch Anlagevermittler

  • OLG Düsseldorf, 08.07.2010 - 6 U 136/09

    Zustandekommen eines Anlageberatungsvertrages

    Auf die Berufung des Klägers wird das am 19. August 2009 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - 9 O 279/08 - abgeändert und insgesamt wie folgt neugefasst:.

    Der Kläger beantragt, dass Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 19. August 2009, 9 O 279/08, aufzuheben und die Beklagte zu verurteilen, an ihn einen Betrag in Höhe von 59.500,- EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10. Januar 2008 Zug um Zug gegen Übertragung der Rechte und Pflichten aus dem mit Zeichnungsschein vom 7. Dezember 2004 begründeten Treuhandvertrag mit der M.GmbH über die Zeichnung eines Anteils in Höhe des Nominalbetrages von 100.000,- EUR an der F. GmbH & Co. KG zu zahlen, sowie.

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Rechtsprechung
   LG Aachen, 23.12.2008 - 9 O 279/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,40676
LG Aachen, 23.12.2008 - 9 O 279/08 (https://dejure.org/2008,40676)
LG Aachen, Entscheidung vom 23.12.2008 - 9 O 279/08 (https://dejure.org/2008,40676)
LG Aachen, Entscheidung vom 23. Dezember 2008 - 9 O 279/08 (https://dejure.org/2008,40676)
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Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Keine Anwendung des Wohnsitzgerichtsstands bei Altverträgen und Versicherungsfall vor dem 31.12.2008

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