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   LG Hagen, 15.06.2012 - 9 O 298/11   

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https://dejure.org/2012,48328
LG Hagen, 15.06.2012 - 9 O 298/11 (https://dejure.org/2012,48328)
LG Hagen, Entscheidung vom 15.06.2012 - 9 O 298/11 (https://dejure.org/2012,48328)
LG Hagen, Entscheidung vom 15. Juni 2012 - 9 O 298/11 (https://dejure.org/2012,48328)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NZV 2013, 446
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 31.07.2008 - 12 U 137/08

    Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Darlegungs- und Beweislast des

    Auszug aus LG Hagen, 15.06.2012 - 9 O 298/11
    Wenn das angeblich verunfallte Fahrzeug Vorschäden im Bereich der Schadensstelle aufweist und die unfallbedingte Kausalität des geltend gemachten Schadens bestritten wird, muss der Geschädigte, nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung im Einzelnen Umstände darlegen und beweisen, aus denen sich ergibt, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit die Vorschäden vor dem neuen Schadensfall fachgerecht beseitigt worden waren (vgl. etwa KG, Beschluss vom 29. Juni 2009 - 12 U 147/08; NZV 2009, 345).

    (vgl. KG, NZV 2009, 345; sowie Beschluss vom 12.12.2011 a.a.O.).

  • KG, 12.12.2011 - 22 U 151/11

    Verkehrsunfall - Darlegungs- und Beweislast bei unstreitigen Vorschäden

    Auszug aus LG Hagen, 15.06.2012 - 9 O 298/11
    Der Kläger hätte daher zunächst im Einzelnen und unter Beweisantritt zu Umfang und Art der Vorschäden und sodann zu deren behaupteter Reparatur vortragen müssen, wozu nicht nur eine Schilderung der einzelnen Reparaturmaßnahmen einschließlich der verwendeten Ersatzteile gehört, sondern auch die Schilderung von Umständen, aus denen sich mit einem für eine richterliche Überzeugungsbildung ausreichenden Grad an Gewissheit ergibt, dass die Reparatur fachgerecht erfolgt ist (vgl. KG, Beschluss vom 12.12.2011 - 22 U 151/11; zitiert nach juris).

    (vgl. KG, NZV 2009, 345; sowie Beschluss vom 12.12.2011 a.a.O.).

  • KG, 29.06.2009 - 12 U 146/08

    Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Darlegungs- und Beweislast bei

    Auszug aus LG Hagen, 15.06.2012 - 9 O 298/11
    Selbst wenn die geltend gemachten Schäden kompatibel mit dem behaupteten Unfallhergang sind, kann der Geschädigte keinen Ersatz verlangen, wenn nicht mit einer für eine Schadensschätzung nach § 287 ZPO erforderlichen überwiegenden Wahrscheinlichkeit auszuschließen ist, dass sie bereits im Rahmen eines Vorschadens entstanden waren (vgl. nur KG, NZV 2010, 350; OLG Düsseldorf, DAR 2006, 324).
  • OLG Düsseldorf, 06.02.2006 - 1 U 148/05

    Gestellter Verkehrsunfall - Indizien für eine Unfallprovokation

    Auszug aus LG Hagen, 15.06.2012 - 9 O 298/11
    Selbst wenn die geltend gemachten Schäden kompatibel mit dem behaupteten Unfallhergang sind, kann der Geschädigte keinen Ersatz verlangen, wenn nicht mit einer für eine Schadensschätzung nach § 287 ZPO erforderlichen überwiegenden Wahrscheinlichkeit auszuschließen ist, dass sie bereits im Rahmen eines Vorschadens entstanden waren (vgl. nur KG, NZV 2010, 350; OLG Düsseldorf, DAR 2006, 324).
  • AG Kaiserslautern, 11.12.2015 - 4 C 575/13

    Teilkaskoversicherung - Wildunfall - verspätete Schadensmeldung

    Der Beklagten ist zuzugeben, dass nach der herrschender Rechtsprechung (vgl. KG Berlin, Hinweisbeschluss vom 22.03.2010, Az. 12 U 128/09; LG Hagen, Urteil vom 15.06.2012, Az. 9 O 298/11- abgedruckt in NZV 2013, 446; KG Berlin, Beschluss vom 31.07.2008, Az. 12 U 137/08; OLG Köln, Beschluss vom 08.04.2012, Az. 11 U 214/12- abgedruckt in NZV 2013, 445; KG Berlin, Beschluss vom 06.06.2007, Az. 12 U 57/06-zitiert nach juris) hat im Falle von unstreitigen oder bewiesenermaßen vorliegenden Vorschäden im Schadensbereich des nunmehr streitgegenständlichen Unfallgeschehens der Geschädigte darzulegen hat, dass jene mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vor Eintritt des neuen Schadensfalles fachgerecht beseitigt worden sind.
  • LG Kaiserslautern, 30.10.2015 - 4 O 868/12

    Berücksichtigung von Vorschäden bei der Unfall-Schadensregulierung

    Nach der ganz herrschenden Rechtsprechung (vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 15.06.2011 - 1 U 205/10; KG Berlin, Hinweisbeschluss vom 22.03.2010, Az. 12 U 128/09; LG Hagen, Urteil vom 15.06.2012, Az. 9 O 298/11- abgedruckt in NZV 2013, 446; KG Berlin, Beschluss vom 31.07.2008, Az. 12 U 137/08; OLG Köln, Beschluss vom 08.04.2012, Az. 11 U 214/12 - abgedruckt in NZV 2013, 445; KG Berlin, Beschluss vom 06.06.2007, Az. 12 U 57/06) hat im Falle von unstreitigen oder bewiesenermaßen vorliegenden Vorschäden im Schadensbereich des nunmehr streitgegenständlichen Unfallgeschehens der Geschädigte darzulegen, dass jene mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vor Eintritt des neuen Schadensfalles fachgerecht beseitigt worden sind.
  • OLG Köln, 01.06.2017 - 7 EK 3/16

    Entschädigungsansprüche wegen überlanger Dauer einer Erbschaftsstreitigkeit

    Der Kläger nimmt das beklagte Land auf Entschädigung für immaterielle Nachteile wegen überlanger Dauer einer von ihm vor dem Landgericht Aachen geführten Erbenfeststellungsklage - Az: 9 O 298/11 - LG Aachen (8 U 27/16 - OLG Köln -)  in Anspruch.
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