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LG Dresden, 16.08.2007 - 9 O 3931/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung von Bankinstituten zur ausreichenden Darstellung der bestehenden Einlagensicherung ; Vermutung für die Wahl eines anderen Kreditinstitutes mit vollumfänglicher Einlagensicherung im Falle der Erteilung einer ordnungsgemäßen Information über die ...
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92
Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen
Auszug aus LG Dresden, 16.08.2007 - 9 O 3931/06
Bei Aufklärungspflichten, die dazu bestimmt sind, dem Partner eine sachgerechte Entscheidung über den Abschluss bestimmter Geschäfte zu ermöglichen, wird der Zweck dieser Pflichten nur erreicht, wenn Unklarheiten, die durch eine Aufklärungspflichtverletzung bedingt sind, zu Lasten des Aufklärungspflichtigen gehen, dieser die Nichtursächlichkeit seiner Pflichtverletzung also zu beweisen hat (BGHZ 124, 151, 160). - BGH, 25.04.1989 - VI ZR 146/88
Abgesonderte Befriedigung aus einer Entschädigungsforderung gegen eine …
Auszug aus LG Dresden, 16.08.2007 - 9 O 3931/06
In Rechtsprechung und Lehre ist überwiegend anerkannt, dass der Geschädigte das Recht auf abgesonderte Befriedigung aus der Versicherungsforderung ohne den Umweg über das insolvenzrechtliche Prüfungsverfahren durch unmittelbare Klage auf Zahlung gegen den Insolvenzverwalter geltend machen kann, freilich beschränkt auf Leistung aus der Entschädigungsforderung gegen den Versicherer (BGH in Versicherungsrecht 1989, 730, Pröhlss/Martin/Voet, Kommentar zum Versicherungsvertragsgesetz, § 557 Rdn. 4). - BGH, 04.02.1987 - IVa ZR 134/85
Devisenarbitragegeschäfte - § 675 BGB, Anlageberatung, Haftung grundsätzlich nur …
Auszug aus LG Dresden, 16.08.2007 - 9 O 3931/06
Derjenige, der eine vertragliche oder vorvertragliche Aufklärungspflicht verletzt, ist beweispflichtig dafür, dass der Schaden auch bei gehöriger Erfüllung eingetreten wäre, der Geschädigte also bei ausreichend erfolgter Information sich gleichwohl nicht anders verhalten hätte (BGH WM 1987, 531, 532 [BGH 04.02.1987 - IVa ZR 134/85] ).