Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 27.09.2011 - 9 O 441/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen eines unvorhergesehen und plötzlich eingetretenen Schadens i.S.d. § 2 Ziffer 1 AMoB im Rahmen der Erstellung eines Balkons
- versicherungsrechtsiegen.de
Montageversicherung - Entschädigung für unvorhergesehene und plötzlich eintretende Schäden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AMoB § 2 Ziff. 1
Vorliegen eines unvorhergesehen und plötzlich eingetretenen Schadens i.S.d. § 2 Ziffer 1 AMoB im Rahmen der Erstellung eines Balkons - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Abgrenzung versicherter Sachschaden vom nicht versicherten Mangel in der Montageversicherung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 12.06.1987 - 20 U 304/86
Auszug aus LG Düsseldorf, 27.09.2011 - 9 O 441/10
Führt der Mangel der Teilleistung vor der Abnahme zu einer unvorhergesehenen Beschädigung oder Zerstörung, so wird der hierdurch entstandene Sachschaden unter Abzug der Kosten ersetzt, die zur Behebung des Mangels selbst erforderlich waren (OLG Hamm, VersR 1988, 731). - BGH, 27.06.1979 - IV ZR 176/77
Bauwesenversicherung: Umfang
Auszug aus LG Düsseldorf, 27.09.2011 - 9 O 441/10
Das Vorliegen einer Teilleistung bestimmt sich danach, ob aus technischer Sicht ein in sich abgeschlossener Abschnitt der Gesamtleistung vorliegt (BGH, VersR 1979, 856).