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   LG München I, 18.01.2017 - 9 O 5246/14   

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LG München I, 18.01.2017 - 9 O 5246/14 (https://dejure.org/2017,390)
LG München I, Entscheidung vom 18.01.2017 - 9 O 5246/14 (https://dejure.org/2017,390)
LG München I, Entscheidung vom 18. Januar 2017 - 9 O 5246/14 (https://dejure.org/2017,390)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 280, § 611, § 823, § 1901a, § 1901b, § 1922; ZPO § 286
    Haftung des behandelnden Arztes bei unterbliebenem Abbruch der künstlichen Ernährung am Lebensende

  • christmann-law.de (Kurzinformation und Volltext)

    Man kann es dem Arzt nicht vorwerfen, dass er seinen todgeweihten Patienten nicht verhungern lässt

  • rewis.io

    Haftung des behandelnden Arztes bei unterbliebenem Abbruch der künstlichen Ernährung am Lebensende

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kein Schmerzensgeld für nicht indizierte künstliche Ernährung am Lebensende

  • lto.de (Pressebericht, 18.01.2017)

    Weiterbehandlung eines Sterbenskranken: Kein Schmerzensgeld für erlittenes Leben

  • spiegel.de (Pressebericht, 18.01.2017)

    Künstliche Ernährung: Sohn bekommt für späten Tod des Vaters keinen Schadensersatz

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 19.01.2017)

    Abgewiesen: Kein Schmerzensgeld für die künstliche Ernährung des Vaters

  • zeit.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 28.02.2017)

    Palliativmedizin: Sinnlos gelitten

  • lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Posthumes Schmerzensgeld für künstliche Ernährung?

Besprechungen u.ä.

  • zeit.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Sterbehilfe: Vom Leben und vom Tod (VRiBGH Thomas Fischer; ZEIT ONLINE)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 1716
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 17.03.2003 - XII ZB 2/03

    Zur vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung von Betreuerentscheidungen im

    Auszug aus LG München I, 18.01.2017 - 9 O 5246/14
    2.2.1 Wie alle ärztlichen Eingriffe stellen auch lebenserhaltende Maßnahmen einschließlich der künstlichen Ernährung durch eine PEG-Sonde rechtfertigungsbedürftige Eingriffe in die körperliche Integrität des Patienten dar (BGH v. 17.03.2003 - Az. XII ZB 2/03 - Rz. 53; BGH v. 08.06.2005 - Az. XII ZR 177/03 - Rz. 9 ff.; vgl. auch Hufen, NJW 2001, S. 849/853 f.; Lipp, MedR 2015, s. 762/764).

    Wie sich aus §§ 1901b Abs. 1 S. 1,1904 Abs. 2 BGB ergibt, stellt sich die Frage nach der Einwilligung jedoch erst dann, wenn und soweit die Indikation gegeben ist (BT-Drucks 16/13314, S. 20; Kern in Laufs/Kern, Handbuch des Arztrechts, 4. Aufl., § 54 b, Rz. 7; Palandt/Götz, BGB, 76. Aufl., § 1901 b, Rz. 1; so schon zur Rechtslage vor Einführung der §§ 1901 a ff. BGH v. 17.03.2003 - Az. XII ZB 2/03 - Rz. 55).

    Der BGH hat die Sterbephase den damaligen Richtlinien der Bundesärztekammer zur Sterbehilfe folgend als Zustand definiert, in dem die Grundleiden des Patienten irreversibel sind, einen tödlichen Verlauf genommen haben und der Tod in kurzer Zeit eintreten wird (BGH v. 13.09.1994 - Az. 1 StR 357/94 - Rz. 10; BGH v. 17.03.2003 - Az. XII ZB 2/03 - Rz. 41).

    Soweit der BGH in seiner Entscheidung vom 17.03.2003 (Az. XII ZB 2/03 - Rz. 55) etwa ausgeführt, hat, dass bei Todesnähe und fehlenden Therapiezielen ein Arzt lebenserhaltende Maßnahmen einstellen dürfe, bezog sich dies auf die Frage, ob eine Beendigung strafbar sei, nicht ob eine Verpflichtung dazu bestehe.

    Das gilt grundsätzlich auch für die Ernährung mit einer PEG-Sonde (BGH v. 17.03.2003 - Az. XII ZB 2/03 - Rz.- 33; vgl. BT-Drs. 16/8442, S. 16, rechte Spalte).

  • BGH, 25.06.2010 - 2 StR 454/09

    Abbruch lebenserhaltender Behandlung auf der Grundlage des Patientenwillens ist

    Auszug aus LG München I, 18.01.2017 - 9 O 5246/14
    Sowohl in der Medizin als auch in der Rechtswissenschaft setzt sich jedoch zunehmend die Auffassung durch, dass es nicht allein auf das schwer bestimmbare Kriterium der unmittelbaren Todesnähe ankommen kann und die Indikation vielmehr auch in den anderen Fällen fehlen kann, wenn die lebenserhaltende Maßnahme Leiden lediglich verlängert (BGH v. 25.06.2010 - Az. 2 StR 454/09 - Rz. 15 ff.; Lipp, a. a. O., Rz.102 und Rz. 111, jeweils m.w.N.; Knauer/Brose, a. a. O., § 216 StGB, Rn. 17; Palandt/Götz, § 1901 a, Rz. 28; Coeppicus, NJW 2013, S. 2939/2941; so auch die "Grundsätze der Bundesärztekammer zur Sterbebegleitung, DÄBl 2011, A 346, A 347).

    Vielmehr erfordert die Frage eine konkrete, abwägende Betrachtung im jeweiligen Einzelfall, wobei sich die Entscheidung an den Voraussetzungen der §§ 1901a, 1901b BGB zu orientieren hat (BGH v. 10.11.2010 - Az. 2 StR 320/10 - Rz. 12; so zuvor bereits BGH v. 25.06.2010 - Az. 2 StR 454/09 - Rz. 24).

  • BGH, 10.11.2010 - 2 StR 320/10

    Versuchter Totschlag und rechtfertigender Behandlungsabbruch (erforderliches

    Auszug aus LG München I, 18.01.2017 - 9 O 5246/14
    Es handelt sich dabei um eine von dem Arzt in eigener Verantwortung vorzunehmende Prüfung und Erörterung (BGH v. 10.11.2010 - Az. 2 StR 320/10 - Rz. 14).

    Vielmehr erfordert die Frage eine konkrete, abwägende Betrachtung im jeweiligen Einzelfall, wobei sich die Entscheidung an den Voraussetzungen der §§ 1901a, 1901b BGB zu orientieren hat (BGH v. 10.11.2010 - Az. 2 StR 320/10 - Rz. 12; so zuvor bereits BGH v. 25.06.2010 - Az. 2 StR 454/09 - Rz. 24).

  • BGH, 13.09.1994 - 1 StR 357/94

    Zulässige Sterbehilfe vor Einsetzen des Sterbevorgangs durch Absetzen der

    Auszug aus LG München I, 18.01.2017 - 9 O 5246/14
    Hinsichtlich der Indikation lebenserhaltender Maßnahmen wurde und wird teilweise noch immer in Anlehnung an die sog. Kemptener Entscheidung des BGH vom 13.09.1994 (Az. 1 StR 357/94 - Rz. 10 ff.) zwischen sterbenden Patienten und Patienten mit infauster Prognose, bei denen der Tod noch nicht unmittelbar bevorsteht, unterschieden.

    Der BGH hat die Sterbephase den damaligen Richtlinien der Bundesärztekammer zur Sterbehilfe folgend als Zustand definiert, in dem die Grundleiden des Patienten irreversibel sind, einen tödlichen Verlauf genommen haben und der Tod in kurzer Zeit eintreten wird (BGH v. 13.09.1994 - Az. 1 StR 357/94 - Rz. 10; BGH v. 17.03.2003 - Az. XII ZB 2/03 - Rz. 41).

  • BGH, 07.02.1984 - VI ZR 174/82

    Rückenmarksschädigung - § 823 Abs. 1 BGB, Beweislastverteilung bei der Frage der

    Auszug aus LG München I, 18.01.2017 - 9 O 5246/14
    Der Patient muss also - zumindest im Großen und Ganzen - wissen, worin er einwilligt (BGH, Urteil v, 07.02.1984 - Az. VI ZR 174/82 - Rz. 21).
  • BGH, 07.02.2012 - VI ZR 63/11

    Arzthaftung: Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität der Pflichtverletzung

    Auszug aus LG München I, 18.01.2017 - 9 O 5246/14
    Grundsätzlich muss ein Patient bzw. sein Betreuer vor der Durchführung eines Heileingriffs aufgeklärt werden und darin einwilligen; der ohne wirksame Einwilligung durchgeführte Heileingriff stellt eine rechtswidrige Körperverletzung gem. § 823 Abs. 1 BGB und zugleich auch eine Verletzung der vertraglichen Pflichten gem. §§ 611, 280 BGB dar (vgl. z.B. BGH, Urteil v. 07.02.2012 - Az. VI ZR 63/11 - Rz. 10; Staudinger/Hager, BGB, Neubearbeitung 2009, § 823, Rz. I 76).
  • BGH, 06.07.2016 - XII ZB 61/16

    Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem

    Auszug aus LG München I, 18.01.2017 - 9 O 5246/14
    Dafür sprechen zum einen die Überlegungen des Gesetzgebers, wie sie in der Gesetzesbegründung zu § 1901a Abs. 2 BGB (BT-Drs. 16/8442, S. 16, linke Spalte) ihren Ausdruck gefunden haben: "Kann ein auf die Durchführung, die Nichteinlösung oder die Beendigung einer ärztlichen Maßnahme gerichteter Wille des Betreuten auch nach Ausschöpfung alier verfügbaren Erkenntnisse nicht festgestellt werden, gebietet es das hohe Rechtsgut auf Leben, entsprechend dem wohl des Betreuten zu entscheiden und dabei dem Schutz des Lebens Vorrang einzuräumen." Ähnlich wird auch in der Rechtsprechung (BGH v. 06.07.2016 - Az. XII ZB 61/16 - Rz. 37) und teilweise in der Literatur (Palandt/Götz, a.a.O., § 1901a, Rz. 28; a.A.' dagegen Bamberger/Roth/Müller, Beck'scher Online-Kommentar, § 1901a, Rz. 24) in Zweifelsfällen ein Vorrang des Lebens betont.
  • BGH, 08.06.2005 - XII ZR 177/03

    Rechte des Pflegeheims bei Einstellung der künstlichen Ernährung aufgrund einer

    Auszug aus LG München I, 18.01.2017 - 9 O 5246/14
    2.2.1 Wie alle ärztlichen Eingriffe stellen auch lebenserhaltende Maßnahmen einschließlich der künstlichen Ernährung durch eine PEG-Sonde rechtfertigungsbedürftige Eingriffe in die körperliche Integrität des Patienten dar (BGH v. 17.03.2003 - Az. XII ZB 2/03 - Rz. 53; BGH v. 08.06.2005 - Az. XII ZR 177/03 - Rz. 9 ff.; vgl. auch Hufen, NJW 2001, S. 849/853 f.; Lipp, MedR 2015, s. 762/764).
  • BGH, 19.04.2000 - 3 StR 442/99

    BGH befaßt sich mit tödlichen Transfusionszwischenfällen

    Auszug aus LG München I, 18.01.2017 - 9 O 5246/14
    Objektiver Maßstab dafür ist der Standard eines berufserfahrenen Facharztes, also das zum Behandlungszeitpunkt in der ärztlichen Praxis und Erfahrung bewährte, nach naturwissenschaftlicher Erkenntnis gesicherte, von einem durchschnittlichen Facharzt verlangte Maß an Kenntnis und Können (BGH, Urteil v. 19.04.2000 - Az. 3 StR 442/99 - Rz. 37 - alle Entscheidungen, sofern nicht anders gekennzeichnet, zitiert nach juris-Datenbank).
  • BGH, 15.04.2014 - VI ZR 382/12

    Krankenhaushaftung wegen Geburtsschäden: Beweiswert von Leitlinien ärztlicher

    Auszug aus LG München I, 18.01.2017 - 9 O 5246/14
    und sich in der Erprobung bewährt hat (BGH, Urteil v. 15.04.2014 - Az. VI ZR 382/12 -Rz. 11).
  • OLG München, 21.12.2017 - 1 U 454/17

    (Ererbter) Schmerzensgeldanspruch nach künstlicher Ernährung mittels PEG-Sonde

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts München I vom 18.01.2017, Az. 9 O 5246/14, abgeändert:.

    Das Urteil des Landgerichts München I vom 18.01.2017, 9 O 5246/14, wird aufgehoben.

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