Rechtsprechung
LG München I, 16.04.2009 - 9 O 6897/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- openjur.de
Abwägung zwischen der Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts und der Meinungsäußerungsfreiheit der Presse: Karikatur eines Fußballtrainers als gekreuzigter Christus
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Telemedicus (Ausführliche Zusammenfassung)
Klinsmann gegen taz 0:1
- Telemedicus (Kurzinformation)
Klinsmann gegen taz 0:2
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Klinsmann-Satire als gekreuzigter Christus der Zeitung "taz" erlaubt
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Klinsmann-Satire als gekreuzigter Christus der Zeitung "taz" erlaubt
- presserecht-aktuell.de (Kurzinformation)
Klinsmann gegen taz 0-1 oder die satirische Kreuzigung Klinsmanns durch die taz ist durch die Meinungsfreiheit der Presse gedeckt
- taz.de (Pressebericht, 19.05.2009)
Taz-Titelseite: Klinsmann verliert schon wieder
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Klinsmann Satire
Verfahrensgang
- LG München I, 16.04.2009 - 9 O 6897/09
- OLG München, 07.07.2009 - 18 W 1391/09
Papierfundstellen
- afp 2009, 277
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 240/04
Bildverfremdungen
Auszug aus LG München I, 16.04.2009 - 9 O 6897/09
Bei Satire und Karikatur, welche von der Natur der Sache her die Dinge überzeichnen, kommt es für die Abgrenzung auf den Aussagekern an, der unter der satirischen Einkleidung steckt (…a. a. O., Rn. 26; BVerfG NJW 2005, 3271 - 3273).Vielmehr wird der berufliche Niedergang des Antragstellers in symbolischer Weise dargestellt (vgl. zu einem ähnlichen Sachverhalt auch BVerfG NJW 2005, 3271 - 3273).
- EGMR, 24.06.2004 - 59320/00
Verletzung von Art. 8 EMRK durch Veröffentlichung von Fotos und Artikel aus der …
Auszug aus LG München I, 16.04.2009 - 9 O 6897/09
Auch das bei diesen Personen bestehende Recht am eigenen Bild (EGMR NJW 2004, 2647 - 2652) findet erst im Rahmen der Abwägung der Persönlichkeitsrechte mit dem Gewicht des Informationsinteresses der Allgemeinheit Berücksichtigung (BVerfG NJW 2008, 1793 - 1801).Für die Abwägung zwischen dem Recht am eigenen Bild und der Pressefreiheit kommt es entscheidend darauf an, ob es sich um einen Beitrag zu einer Diskussion in einer demokratischen Gesellschaft und um Personen des öffentlichen und politischen Lebens handelt, oder ob nur Aspekte des Privatlebens und Personen betroffen sind, die keinerlei öffentliche Aufgabe wahrnehmen (EGMR NJW 2004, 2647 ff.).
- BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07
Caroline von Monaco III
Auszug aus LG München I, 16.04.2009 - 9 O 6897/09
Auch das bei diesen Personen bestehende Recht am eigenen Bild (EGMR NJW 2004, 2647 - 2652) findet erst im Rahmen der Abwägung der Persönlichkeitsrechte mit dem Gewicht des Informationsinteresses der Allgemeinheit Berücksichtigung (BVerfG NJW 2008, 1793 - 1801).Nachdem die gegenständliche Veröffentlichung in ihrer Kernaussage auch nicht das Privatleben des Antragstellers, sondern gerade seine von der Öffentlichkeit erörterte, berufliche Tätigkeit betrifft, überwiegt das Interesse der Antragsgegnerin, an der Veröffentlichung ihrer Meinung in der hier gewählten, satirischen Form; nach zutreffender Auffassung nehmen auch unterhaltende Beiträge über prominente Personen am Schutz der Pressefreiheit Teil, ohne dass es auf Eigenart oder Niveau des Presseerzeugnisses ankommt (BVerfG NJW 2008, 1793 - 1801).
- BVerfG, 06.11.1968 - 1 BvR 501/62
GEMA
Auszug aus LG München I, 16.04.2009 - 9 O 6897/09
Angesichts der heutigen Reizüberflutung aller Art seien einprägsame, auch starke Formulierungen hinzunehmen (BVerfGE 24, 278 - 289). - BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus LG München I, 16.04.2009 - 9 O 6897/09
Verfolgt der Äußernde nicht eigennützige Ziele, sondern dient sein Beitrag dem Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage, dann soll eine Vermutung für die Zulässigkeit der Äußerung sprechen (BVerfG NJW 1995, 3303 - 3310). - BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 426/80
Einwirkung des Grundrechts der Pressefreiheit auf die bürgerlich-rechtlichen …
Auszug aus LG München I, 16.04.2009 - 9 O 6897/09
Auch die Form der Meinungsäußerung unterliegt der durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Selbstbestimmung des Äußernden (BVerfGE 60, 234 - 243).