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   LG Erfurt, 22.02.2019 - 9 O 736/18   

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https://dejure.org/2019,7719
LG Erfurt, 22.02.2019 - 9 O 736/18 (https://dejure.org/2019,7719)
LG Erfurt, Entscheidung vom 22.02.2019 - 9 O 736/18 (https://dejure.org/2019,7719)
LG Erfurt, Entscheidung vom 22. Februar 2019 - 9 O 736/18 (https://dejure.org/2019,7719)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 249 Abs 1 BGB, § 280 Abs 1 BGB
    Bankenhaftung bei fehlerhafter Beratung in Zusammenhang mit der Vermittlung von Investments in Kauf- und Verwaltungsverträgen über Seefrachtcontainer; Besondere Informationspflicht bei vermeintlich bedingungslosen Garantieversprechen im Anlageprospekt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - P&R 2 -, Haftung des Kapitalanlagevermittlers, fehlerhafte Beratung, Investments in Seefrachtcontainer, Container, Containerinvestments, Informationspflicht bei scheinbar bedingungslosem Garantieversprechen, Schätzung des entgangenen Gewinns

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    P&R Container: Anlagevermittler zum Schadensersatz verurteilt

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    P&R Container: Verurteilung von Anlagevermittlern zum Schadensersatz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vermittler muss über 120.000 Euro an P&R-Anleger zahlen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    P&R Container: Anlagevermittler zum Schadensersatz verurteilt

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamburg, 16.10.2015 - 13 U 27/15

    Darlehensvertrag: Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei verbundenen

    Auszug aus LG Erfurt, 22.02.2019 - 9 O 736/18
    Diese schätzt die Kammer für die Zeit seit der Schadensentstehung (Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses) bis zur Rechtshängigkeit bei Zugrundelegung eines durchschnittlichen Zinssatzes aus den Jahren 2013 bzw. 2014 bis August 2018, welchen die Kläger mit einer Spareinlage maximal hätten erzielen können, auf der Grundlage der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinsmargen der vergangenen Jahre auf durchschnittlich 0, 6 % (Zur Schätzgrundlage ebenso: Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urt. v. 16.10.2015, Az.: 13 U 27/15, Rz. 41-42).
  • OLG München, 13.07.2020 - 8 U 2610/20

    Abgrenzung von Anlagevermittlung und Anlageberatung

    Erst durch diese Änderung wurden die streitgegenständlichen Geschäfte ab dem Jahr 2017 endgültig prospektpflichtig (so zutreffend LG Hamburg, Urteil vom 31.03.2020, Gz. 311 O 206/19, Rn. 50 f.; vgl. auch Borowski, "der Fall P& R...", VuR 2019, 321; das verkennt z.B. das LG Erfurt in seinem Urteil vom 22.02.2020, Gz. 9 O 736/18, wenn es das Pflichtenprogramm der Vermittler auch vor 2017 bereits an der FinanzanlagenvermittlungsVO messen will), sodass dahinstehen kann, ob und inwieweit ein Verstoß gegen entsprechendes Aufsichtsrecht auch zivilrechtlich relevant wäre (vgl. dazu BGH, Urteil vom 17. September 2013 - XI ZR 332/12 -, Rn. 16, zu §§ 31 ff. WpHG).
  • OLG Bremen, 12.05.2021 - 1 U 22/20

    Pflichten des Anlageberaters bei einem Container-Direktinvestment

    Grundsätzlich handelt es sich bei diesem Emittenten- bzw. Garantiegeberrisiko um einen Umstand, der im Rahmen eines Container-Direktinvestmentgeschäfts, bei dem der Verkäufer zugleich mit der Verwaltung der Container beauftragt wird und er dem Anleger eine Rendite in Form einer zugesagten Miete garantiert, um einen aufklärungsbedürftigen Umstand, da bei Wegfall der Leistungen des Garantiegebers die Realisierung der erwarteten Rendite für den Anleger und der tatsächliche Zugriff auf seine Container erheblich erschwert sein wird (so auch LG Erfurt, Urteil vom 22.02.2019 - 9 O 736/18, juris Rn. 33).

    Eine Aufklärungspflichtverletzung ergibt sich auch nicht aus einer fehlenden Aufklärung des Klägers darüber, dass er als Eigentümer des Containers ggf. auch Kosten für den Container zu tragen haben würde (hierauf in Bezug auf eine vergleichbare Anlage aber eine Pflichtverletzung stützend LG Kleve, Urteil vom 22.12.2020 - 4 O 326/19, juris Rn. 66; Urteil vom 16.03.2021 - 4 O 198/20, BeckRS 2021, 8231, juris Rn. 40) und dass die vom Mieter zu zahlende Containerversicherung bei fehlender Beitragszahlung durch den Mieter ausfallen könnte (hierzu wiederum LG Erfurt, Urteil vom 22.02.2019 - 9 O 736/18, juris Rn. 33).

  • LG Kleve, 16.03.2021 - 4 O 198/20

    P&R Container, Beratung, Pflichtverletzung

    Der Anlagevermittler wie auch der Anlageberater ist zudem verpflichtet, das Anlagekonzept und den Prospekt auf wirtschaftliche Plausibilität zu prüfen; unterlässt er dies, muss er darauf hinweisen (LG Erfurt, Urteil vom 22.02.2019, Az.: 9 O 736/18, Rn. 31, zit. nach juris; Grüneberg , in: Palandt, BGB, § 280 Rn. 52, 78. Aufl. 2019).

    Zudem bestand auch nach Eigentumsverschaffung ein erhebliches Risiko durch die Haftung für die Container und nicht bezahlte Standgebühren, das über den Totalverlust hinausgehen konnte (vgl. LG Erfurt, Urteil vom 22.02.2019, 9 O 736/18, Rn. 30-34, zitiert nach juris; LG Kleve, Urteil vom 30.06.2020, Az.: 4 O 195/19, Rn. 69, zit. nach juris).

  • LG Kleve, 22.12.2020 - 4 O 326/19

    - P&R 23 -, Risikoaufklärung, Anlageberatung, Bank als Anlageberater, über den

    Der Anlagevermittler wie auch der Anlageberater ist zudem verpflichtet, das Anlagekonzept und den Prospekt auf wirtschaftliche Plausibilität zu prüfen; unterlässt er dies, muss er darauf hinweisen (LG Erfurt, Urteil vom 22.02.2019, 9 O 736/18, Rn. 31, juris; vgl. Grüneberg in Palandt, BGB, 78. Aufl., § 280, Rn. 52).

    Die Beklagte hätte den Kläger darauf hinweisen müssen, dass auch nach Eigentumsverschaffung ein erhebliches Risiko durch die Haftung für den Container und nicht bezahlte Standgebühren besteht, das über den Totalverlust hinausgehen konnte (vgl. LG Erfurt, Urteil vom 22.02.2019, AZ. 9 O 736/18, Rn. Rn. 30-34, zitiert. nach juris; LG Kleve, Urteil vom 05.05.2020, AZ. 4 O 210/19).

  • LG Kleve, 05.05.2020 - 4 O 210/19

    - P&R 22 -, Schiffscontainer, Totalverlustrisiko, allgemeines Insolvenzrisiko,

    Der Anlagevermittler wie auch der Anlageberater ist zudem verpflichtet, das Anlagekonzept und den Prospekt auf wirtschaftliche Plausibilität zu prüfen; unterlässt er dies, muss er darauf hinweisen (LG Erfurt, Urteil vom 22.02.2019, 9 O 736/18, Rn. 31, juris; vgl. Grüneberg in Palandt, BGB, 78. Aufl., § 280, Rn. 52).

    Ferner bestand auch nach Eigentumsverschaffung ein erhebliches Risiko durch die Haftung für den Container und nicht bezahlte Standgebühren, das über den Totalverlust hinausgehen konnte (vgl. LG Erfurt, Urteil vom 22.02.2019, 9 O 736/18, Rn. 30 - 34, juris).

  • LG Flensburg, 04.02.2022 - 3 O 180/20

    Verpflichtung zum Hinweis auf Totalverlustrisiko bei Direktanlage in

    Bei einem Ausfall dieser Vertragspartner des Anlegers bestand für diesen das Risiko, weder Mieteinnahmen zu erhalten noch die Möglichkeit des Rückkaufs der Container zu realisieren (so auch LG Erfurt, Urteil vom 22.02.2019 - 9 O 736/18, juris Rn. 34).
  • LG Kleve, 23.03.2021 - 4 O 235/20
    Der Anlagevermittler wie auch der Anlageberater ist zudem verpflichtet, das Anlagekonzept und den Prospekt auf wirtschaftliche Plausibilität zu prüfen; unterlässt er dies, muss er darauf hinweisen (LG Erfurt, Urteil vom 22.02.2019, 9 O 736/18, Rn. 31, juris; vgl. Grüneberg in Palandt, BGB, 78. Aufl., § 280, Rn. 52).

    Die Beklagte hätte die Klägerin darauf hinweisen müssen, dass auch nach Eigentumsverschaffung ein erhebliches Risiko durch die Haftung für den Container und nicht bezahlte Standgebühren besteht, das über den Totalverlust hinausgehen konnte (vgl. LG Erfurt, Urteil vom 22.02.2019, AZ. 9 O 736/18, Rn. Rn. 30-34, zitiert. nach juris; LG Kleve, Urteil vom 05.05.2020, AZ. 4 O 210/19).

  • LG Kleve, 30.06.2020 - 4 O 195/19
    (1) Vorliegend bestand nach Eigentumsverschaffung ein erhebliches Risiko durch die Haftung für Container und nicht bezahlte Standgebühren, das über den Totalverlust hinausgehen konnte (vgl. LG Erfurt, Urteil vom 22.02.2019, 9 O 736/18, Rn. 30-34, zitiert nach juris).
  • LG Frankfurt/Main, 16.10.2020 - 13 O 334/19
    Eine dahingehende Aufklärungspflicht bestand auch nicht hinsichtlich eines Risikos der Anlage, im Falle der Insolvenz der Emittentin oder der Mieter als Eigentümer der Seefrachtcontainer für bestimmte Kosten wie Wartungskosten, Versicherungsprämien oder Standgebühren selbst aufkommen oder für durch die Container verursachte Schäden selbst haften zu müssen (OLG Oldenburg Hinweisbeschluss v. 14.5.2020 - 8 U 295/19, BeckRS 2020, 23154 Rn. 12; a.A. Aufklärungspflicht bejahend LG Erfurt, Urteil vom 22. Februar 2019 - 9 O 736/18, zitiert nach juris Rn. 34).
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