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   LG Dresden, 25.07.2007 - 9 O 781/07   

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https://dejure.org/2007,24717
LG Dresden, 25.07.2007 - 9 O 781/07 (https://dejure.org/2007,24717)
LG Dresden, Entscheidung vom 25.07.2007 - 9 O 781/07 (https://dejure.org/2007,24717)
LG Dresden, Entscheidung vom 25. Juli 2007 - 9 O 781/07 (https://dejure.org/2007,24717)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Negative Feststellungsklage parallel zu selbständigem Beweisverfahren? (IBR 2007, 1290)

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 1623
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.11.1990 - IX ZR 265/89

    Rechtsweg für Geltendmachung des gesetzlichen Rückgewähranspruchs; Zulässigkeit

    Auszug aus LG Dresden, 25.07.2007 - 9 O 781/07
    Es ist zwar zutreffend, wie die klägerische Seite vorträgt, dass das Rechtsverhältnis schon dann gefährdet ist, wenn sich eine Partei eines Rechts gegen die andere berühmt (vgl. BGH WM 1991, 249) und es ist auch nicht auszuschließen, dass die Verjährung der Gewährleistungsansprüche wegen des Beweisverfahrens über die Gewährleistungsfrist hinaus gehemmt sein könnte, dies begründet jedoch nicht das besondere Feststellungsinteresse.
  • BGH, 20.02.2002 - VIII ZR 228/00

    Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus LG Dresden, 25.07.2007 - 9 O 781/07
    Das Beweisverfahren endet auch dann, wenn die Parteien nach Erhalt des Gutachtens keine Ergänzungsfragen zum Gutachten mitteilen (BGH NJW 2002, 1640).
  • BGH, 10.10.1991 - IX ZR 38/91

    Feststellungsinteresse eines Rechtsanwalts an Nichtbestehen einer Regreßpflicht

    Auszug aus LG Dresden, 25.07.2007 - 9 O 781/07
    Ein rechtliches Interesse an der Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses ist dann gegeben, wenn dem Recht oder der Rechtslage eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit droht und das erstrebte Feststellungsurteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (vgl. BGH in NJW 1992, 436, 437).
  • BGH, 03.12.1992 - VII ZR 86/92

    Ende der Unterbrechung der Verjährung durch Einleitung eines selbständigen

    Auszug aus LG Dresden, 25.07.2007 - 9 O 781/07
    Das Beweisverfahren endet mit seiner sachlichen Erledigung (vgl. BGH NJW 1993, 851).
  • OLG Köln, 21.08.2020 - 19 U 5/20

    Spätestens nach 10 Jahren ist der Bauträger "aus dem Schneider"!

    Die vom Landgericht zitierte Entscheidung des Landgerichts Dresden (Az. 9 O 781/07) betreffe eine andere Konstellation, da vorliegend zur Feststellungsklage keine Beweisaufnahme wegen der im selbständigen Beweisverfahren zu untersuchenden Mängel zu erfolgen habe (S. 3 f. der Berufungsbegründung, Bl. 86 f. d. A.).

    Auch die Ansicht des LG Dresden (LG Dresden, Urteil vom 25.07.2007, 9 O 781/07, juris, Rn. 21), welches ohne nähere Erläuterung und insbesondere ohne Befassung mit der vorzitierten BGH-Rechtsprechung der Düsseldorfer Entscheidung aus 1992 folgt, überzeugt aus diesem Grunde nicht.

  • LG Köln, 20.12.2019 - 18 O 218/19
    Mit dem Landgericht Dresden (vgl. Urteil vom 25.07.2007, Az.: 9 O 781/07) und dem Oberlandesgericht Düsseldorf (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.11.1992, 22 U 135/92) geht die Kammer davon aus, dass dem Antragsgegner eines noch nicht abgeschlossenen selbständigen Beweisverfahrens das Feststellungsinteresse an einer gegenteiligen negativen Feststellungsklage fehlt.
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