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   LG Koblenz, 14.01.2021 - 9 O 80/20   

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LG Koblenz, 14.01.2021 - 9 O 80/20 (https://dejure.org/2021,761)
LG Koblenz, Entscheidung vom 14.01.2021 - 9 O 80/20 (https://dejure.org/2021,761)
LG Koblenz, Entscheidung vom 14. Januar 2021 - 9 O 80/20 (https://dejure.org/2021,761)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JurPC

    Persönlichkeitsrechtsverletzende Bearbeitung eines Wikipedia-Artikels

  • hypotheses.org PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Wikipedia-Autor kann auf Unterlassung und Schmerzensgeld in Anspruch genommen werden

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Wikipedia-Autor muss Schadensersatz leisten

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Geldentschädigung / Schmerzensgeld in Höhe von 8000 EURO gegen Verfasser eines das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzenden Wikipedia-Eintrages

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Persönlichkeitsrechtsverletzung auf Wikipedia

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Geldentschädigung für verzerrte Darstellung einer Person auf Wikipedia

  • lgko.justiz.rlp.de PDF (Pressemitteilung)

    Verzerrte Darstellung einer Person in Beiträgen bei Wikipedia

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Wikipedia: 8000,- Euro Schadensersatz wegen bewusst einseitiger Darstellung

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    OLG Koblenz, 31.01.2022 - 6 U 195/21

    Geldentschädigung und Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten wegen

    LG Koblenz, 14.01.2021 - 9 O 80/20

    Wikipedia-Aktivist muss wegen Rufmords Schmerzensgeld zahlen

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Elias Davidsson

Sonstiges (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2021, 365
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • LG Hamburg, 20.02.2019 - 324 O 468/18

    Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung wegen Verletzung des allgemeinen

    Auszug aus LG Koblenz, 14.01.2021 - 9 O 80/20
    In der Abwägung der sich gegenüberstehenden Interessen muss sein Interesse am Schutz seiner Anonymität dann hinter das öffentliche Interesse zurücktreten, wenn er - wie hier - in prägender Weise Einfluss auf die öffentliche Wahrnehmung anderer Personen ausübt und dabei den Maßstab der Objektivität in der dargestellten drastischen Weise verlässt" (LG Hamburg, Urteil vom 20.02.2019 - 324 O 468/18 -, Rn. 122 ff., juris).

    Gegenüber jener Intendantin hat er "mit bestimmten Formulierungen ("antizionistisch" statt "israelkritisch") und mit dem Löschen wahrer Informationen (Link zum K. Theater H., dessen Intendantin Frau S. war) mit der Begründung, er gehe nicht davon aus, dass dieses Theater relevant sei (obwohl es offenbar einen Wikipedia-Eintrag dazu gibt), den Eintrag über Frau S. mit geprägt" (LG Hamburg, Urteil vom 20.02.2019 - 324 O 468/18 -, Rn. 124 ff., juris).

    Das Landgericht Hamburg bescheinigt dem Beklagten diesbezüglich "den Maßstab der Objektivität in relevanter Weise verlassen und Beiträge zu einzelnen Personen mit kritischen Passagen in erheblicher, das öffentliche Interesse steigernder Weise beeinflusst zu haben" sowie in prägender Weise Einfluss auf die öffentliche Wahrnehmung anderer Personen ausgeübt zu haben und dabei den Maßstab der Objektivität "in der dargestellten drastischen Weise" verlassen zu haben (LG Hamburg, Urteil vom 20.02.2019 - 324 O 468/18 -, Rn. 124 ff., 126, juris).

  • OLG Hamm, 04.02.2004 - 3 U 168/03

    Geldentschädigung bei satirischer Darstellung einer Minderjährigen - TV-Total

    Auszug aus LG Koblenz, 14.01.2021 - 9 O 80/20
    Sie findet ihre sachliche Berechtigung auch in dem Gedanken, dass das Persönlichkeitsrecht gerade bei erheblichen Beeinträchtigungen anderenfalls ohne ausreichenden Schutz bliebe (OLG Hamm, Urteil vom 04.02.2004 - 3 U 168/03 -, Rn. 41 - 42, juris).

    Die Entschädigung muss so hoch ausfallen, dass sie von den Verantwortlichen deutlich zur Kenntnis genommen wird (OLG Hamm, Urteil vom 04.02.2004 - 3 U 168/03 -, Rn. 52, juris).

  • LG Tübingen, 18.07.2012 - 7 O 525/10

    Kein Unterlassungsanspruch eines Universitäts-Professors gegen Wikimedia

    Auszug aus LG Koblenz, 14.01.2021 - 9 O 80/20
    Bei einer behaupteten Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch eine Internet-Veröffentlichung ist dabei regelmäßig, und so auch hier, der Erfolgsort (auch) am Wohnort des Klägers gegeben (vgl. hierzu etwa BGH, Urteil vom 02.03.2010 - VI ZR 23/09 -, BGHZ 184, 313-323, Rn. 8; LG Tübingen, Urteil vom 18.07.2012 - 7 O 525/10 -, Rn. 16, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 24.08.2017 - 4 W 737/17 -, Rn. 6, juris).

    Die entsprechende Erstellung bzw. Bearbeitung erweist sich als Eingriff in den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Klägers (vgl. LG Tübingen, Urteil vom 18.07.2012 - 7 O 525/10 -, Rn. 21, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 02.10.2013 - 4 U 78/13 -, Rn. 107, juris).

  • BGH, 05.12.1995 - VI ZR 332/94

    Bemessung einer Geldentschädigung für eine schwere Verletzung des

    Auszug aus LG Koblenz, 14.01.2021 - 9 O 80/20
    Außerdem soll die Geldentschädigung der Prävention dienen (BGH, Urteil vom 05.12.1995 - VI ZR 332/94 -, Rn. 13, juris).

    Bei der Bemessung einer Geldentschädigung, die im Fall einer schweren Verletzung des Persönlichkeitsrechts zu zahlen ist, kommt dem Präventionsgedanken besondere Bedeutung zu (BGH, Urteil vom 05.12.1995 - VI ZR 332/94 -, juris).

  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei

    Auszug aus LG Koblenz, 14.01.2021 - 9 O 80/20
    Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs ab, also von Ausmaß und Intensität der Ausstrahlung, von der Nachhaltigkeit und Fortdauer der Interessen- oder Rufschädigung des Verletzten sowie dem Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie dem Grad seines Verschuldens (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BGH, Urteil vom 17.12.2013 - VI ZR 211/12 -, BGHZ 199, 237-270, Rn. 38 mwN).
  • OLG Dresden, 24.08.2017 - 4 W 737/17

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für eine Unterlassungsklage wegen Äußerungen

    Auszug aus LG Koblenz, 14.01.2021 - 9 O 80/20
    Bei einer behaupteten Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch eine Internet-Veröffentlichung ist dabei regelmäßig, und so auch hier, der Erfolgsort (auch) am Wohnort des Klägers gegeben (vgl. hierzu etwa BGH, Urteil vom 02.03.2010 - VI ZR 23/09 -, BGHZ 184, 313-323, Rn. 8; LG Tübingen, Urteil vom 18.07.2012 - 7 O 525/10 -, Rn. 16, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 24.08.2017 - 4 W 737/17 -, Rn. 6, juris).
  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus LG Koblenz, 14.01.2021 - 9 O 80/20
    Hierbei sind besonders der Grad des Verschuldens und die Art und Schwere der zugefügten Beeinträchtigung sowie auch Anlass und Beweggrund des Handelns zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BGH, Urteil vom 15.11.1994 - VI ZR 56/94 -, BGHZ 128, 1-16; BGH, Urteil vom 24.11.2009 - VI ZR 219/08 -, BGHZ 183, 227-235, Rn. 11).
  • BGH, 24.11.2009 - VI ZR 219/08

    Esra

    Auszug aus LG Koblenz, 14.01.2021 - 9 O 80/20
    Hierbei sind besonders der Grad des Verschuldens und die Art und Schwere der zugefügten Beeinträchtigung sowie auch Anlass und Beweggrund des Handelns zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BGH, Urteil vom 15.11.1994 - VI ZR 56/94 -, BGHZ 128, 1-16; BGH, Urteil vom 24.11.2009 - VI ZR 219/08 -, BGHZ 183, 227-235, Rn. 11).
  • BGH, 02.03.2010 - VI ZR 23/09

    Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klage gegen Internetveröffentlichung der

    Auszug aus LG Koblenz, 14.01.2021 - 9 O 80/20
    Bei einer behaupteten Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch eine Internet-Veröffentlichung ist dabei regelmäßig, und so auch hier, der Erfolgsort (auch) am Wohnort des Klägers gegeben (vgl. hierzu etwa BGH, Urteil vom 02.03.2010 - VI ZR 23/09 -, BGHZ 184, 313-323, Rn. 8; LG Tübingen, Urteil vom 18.07.2012 - 7 O 525/10 -, Rn. 16, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 24.08.2017 - 4 W 737/17 -, Rn. 6, juris).
  • BVerfG, 08.06.2010 - 1 BvR 1745/06

    Bundesverfassungsgericht hebt gerichtliche Untersagung einer Protestaktion gegen

    Auszug aus LG Koblenz, 14.01.2021 - 9 O 80/20
    Das Persönlichkeitsrecht verleiht seinem Träger keinen Anspruch darauf, nur so in der Öffentlichkeit dargestellt zu werden, wie es ihm genehm ist (BVerfG, Beschluss vom 08.06.2010 - 1 BvR 1745/06 -, Rn. 21, juris).
  • OLG Stuttgart, 02.10.2013 - 4 U 78/13

    Haftung von Wikipedia bei Verdachtsberichterstattung

  • OLG Koblenz, 31.01.2022 - 6 U 195/21

    Geldentschädigung und Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten wegen

    das am 14.01.2021 verkündete und am 15.01.2021 zugestellte Urteil des Landgerichts Koblenz ( 9 O 80/20) aufzuheben und die Klage abzuweisen.
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