Rechtsprechung
LG Essen, 24.08.2010 - 9 O 99/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 15 a AVB - KT 2008, § 4 (2) AVB - KT 2008
PrivatversicherungsrechtVersicherungsrecht, Zivilrecht - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Leistungen aus einem Krankentagegeldversicherungsvertrag wegen Erkrankung an einem "Mamma-Cazinom"; Auslegung einzelner Regelungen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankentagegeldversicherung (AVB-KT); Konkretisierung des Begriffs ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Leistungen aus einem Krankentagegeldversicherungsvertrag wegen Erkrankung an einem "Mamma-Cazinom"; Auslegung einzelner Regelungen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankentagegeldversicherung (AVB-KT); Konkretisierung des Begriffs ...
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 11.12.1996 - 20 U 134/96
Versicherungsrecht: Anspruch auf Krankentagegeld bei gleichzeitigem Bezug einer …
Auszug aus LG Essen, 24.08.2010 - 9 O 99/09
Mit anderen Worten ist der Bezug der T-BU-Rente nicht von einer bestimmten Prognose abhängig, mit der Folge, dass es sich hierbei letztlich um nichts anderes als um eine Zahlungszusage für den Fall einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit handelt, die nicht über den Schutzzweck des Krankentagegeldes hinausgeht und dieses daher nicht ausschließt (vgl. OLG Hamm , Urt. v. 11.12.1996 - 20 U 134/96 -, zit. nach juris, Rn. 29). - OLG Hamm, 03.11.1999 - 20 U 102/99
Anspruch des Versicherers auf Anpassung des Krankentagegeldes; maßgeblicher …
Auszug aus LG Essen, 24.08.2010 - 9 O 99/09
Indem die vorgenannte Regelung nach ihrem Wortlaut aber letztlich auf vier mögliche Zeitpunkte für den entsprechenden Vergleichszeitraum abstellt, verstößt sie nach Ansicht der Kammer gegen das Transparenzgebot gemäß § 307 Abs. 1 S. 2 BGB (in diesem Sinne auch OLG Hamm , Urt. v. 03.11.1999 - 20 U 102/99 -, zit. nach juris, Rn. 20), mit der Folge, dass (erst recht) ihre entsprechende Anwendung ("T-BU-Rente" anstatt "Krankentage- oder Krankengeld") auf den vorliegenden Fall nicht in Betracht kommt: Im Sinne einer ersten Auslegungsvariante könnte die Regelung als Anweisung an die vertragschließenden Parteien verstanden werden, bei Vertragsschluss die Höhe des Krankentagegeldes vom durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten 12 Monate abhängig zu machen.
- LG Magdeburg, 08.09.2010 - 2 S 226/10
Streitwertherabsetzung bei einmaligem Musik-Download
Damit ist hier lediglich eine bagatellartige Rechtsverletzung anzunehmen, die einen Streitwert in Höhe von 50.000,00 EUR nicht rechtfertigen kann (vgl. auch LG Darmstadt, Urteil vom 20.04.2009, in 9 O 99/09 zitiert nach juris).