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   LG Braunschweig, 05.08.2016 - 9 O 2539/15, 9 OH 109/15   

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LG Braunschweig, 05.08.2016 - 9 O 2539/15, 9 OH 109/15 (https://dejure.org/2016,25360)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 05.08.2016 - 9 O 2539/15, 9 OH 109/15 (https://dejure.org/2016,25360)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 05. August 2016 - 9 O 2539/15, 9 OH 109/15 (https://dejure.org/2016,25360)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Die geduldete Besichtigung zur Ermittlung einer Patentverletzung muss "erforderlich" sein

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 04.05.2011 - 6 W 36/11

    Besichtigungsverfügung und selbstständiger Beweisantrag ohne Anhörung des Gegners

    Auszug aus LG Braunschweig, 05.08.2016 - 9 O 2539/15
    Da es bereits an den Voraussetzungen für die Besichtigungs- und Vorlageanordnung fehlt, ist für einen Beweisbeschluss gem. § 485 ZPO kein Raum, da das beantragte Sachverständigengutachten nur auf der Grundlage einer Besichtigungsanordnung erstattet werden könnte (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.05.2012, 6 W 36/11, abgedr.

    in BeckRS 2012, 10149).

  • BGH, 16.09.2004 - III ZB 33/04

    Anforderungen an den Vortrag des Antragstellers im selbständigen Beweisverfahren;

    Auszug aus LG Braunschweig, 05.08.2016 - 9 O 2539/15
    Der Streitwert des selbstständigen Beweisverfahrens ist mit dem Hauptsachewert anzusetzen, auf den sich die Beweiserhebung bezieht (BGH NJW 2004, 3488, 3498f; Benkard, PatG, 11. Aufl. § 140 c Rdnr.31).
  • BGH, 01.08.2006 - X ZR 114/03

    Restschadstoffentfernung

    Auszug aus LG Braunschweig, 05.08.2016 - 9 O 2539/15
    Bei Rechtsstreitigkeiten über technische Schutzrechte kann eine Vorlegung von Urkunden oder sonstigen Unterlagen demnach jedenfalls angeordnet werden, wenn dieses zur Aufklärung des Sachverhalts geeignet und erforderlich, weiter verhältnismäßig und angemessen, d. h. dem zur Vorlage Verpflichteten bei Berücksichtigung seiner rechtlich geschützten Interessen nach Abwägung der kollidierenden Interessen zumutbar ist (BGH GRUR 2006, 962 Rn. 43-Restschadstoffentfernung).
  • OLG Düsseldorf, 20.01.2010 - 2 W 62/09
    Auszug aus LG Braunschweig, 05.08.2016 - 9 O 2539/15
    Es ist anerkannt, dass bei zweifelhaften Rechtsfragen eine Besichtigung nicht ausgeschlossen ist (OLG Düsseldorf InstGE 11, 298-Weißmacher; Benkard, PatG, 11. Aufl., § 140c Rn. 10).
  • BGH, 02.05.2002 - I ZR 45/01

    "Faxkarte"; Umfang der Rechtskraft der Feststellung einer Schutzrechtsverletzung

    Auszug aus LG Braunschweig, 05.08.2016 - 9 O 2539/15
    Im Hinblick darauf, dass die Gesetzesbegründung auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs "Faxkarte" (GRUR 2002, 1046) verweist, die das Bestehen eines Besichtigungsanspruchs an das Vorliegen einer gewissen Wahrscheinlichkeit der Verletzung knüpft, ist die Schwelle niedrig anzusetzen; ein erheblicher Grad an Wahrscheinlichkeit kann daher regelmäßig nicht verlangt werden (OLG Düsseldorf, I -2 W 13/15, BeckRS 2016, 01094; BGH GRUR 2002, 1046, 1048-Faxkarte).
  • OLG Düsseldorf, 03.08.2015 - 2 W 13/15

    Umfang des Akteneinsichtsrechts im selbständigen Beweisverfahren wegen

    Auszug aus LG Braunschweig, 05.08.2016 - 9 O 2539/15
    Im Hinblick darauf, dass die Gesetzesbegründung auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs "Faxkarte" (GRUR 2002, 1046) verweist, die das Bestehen eines Besichtigungsanspruchs an das Vorliegen einer gewissen Wahrscheinlichkeit der Verletzung knüpft, ist die Schwelle niedrig anzusetzen; ein erheblicher Grad an Wahrscheinlichkeit kann daher regelmäßig nicht verlangt werden (OLG Düsseldorf, I -2 W 13/15, BeckRS 2016, 01094; BGH GRUR 2002, 1046, 1048-Faxkarte).
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