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   BVerwG, 23.09.1999 - 9 B 372.99, 9 PKH 102.99   

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BVerwG, 23.09.1999 - 9 B 372.99, 9 PKH 102.99 (https://dejure.org/1999,69)
BVerwG, Entscheidung vom 23.09.1999 - 9 B 372.99, 9 PKH 102.99 (https://dejure.org/1999,69)
BVerwG, Entscheidung vom 23. September 1999 - 9 B 372.99, 9 PKH 102.99 (https://dejure.org/1999,69)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1737 (Ls.)
  • NVwZ 2000, 67
  • DVBl 2000, 561
  • DÖV 2000, 475
 
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Wird zitiert von ... (133)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 30.06.1998 - 9 C 6.98

    Verwaltungsprozeßrecht; Asylverfahrensrecht - Berufungsbegründung im

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1999 - 9 B 372.99
    Der Wortlaut des § 124 a Abs. 3 Satz 4 VwGO, die nach seiner Entstehungsgeschichte gewollte Anlehnung an die im verwaltungsprozessualen Revisionsrecht und im Zivilprozeß für die Berufungsbegründung geltenden Anforderungen sowie der Zweck der Bestimmung, mit der Berufungsbegründungspflicht die Berufungsgerichte zu entlasten und dadurch das Berufungsverfahren zu straffen und zu beschleunigen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1998 - BVerwG 9 C 6.98 - BVerwGE 107, 117 ), lassen erkennen, daß die Berufungsgründe nach dieser Bestimmung substantiiert und konkret auf den zu entscheidenden Fall bezogen sein müssen.

    Erfolgt die Berufungsbegründung durch die Bezugnahme auf den Zulassungsantrag, was nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich zulässig ist (Urteil vom 30. Juni 1998, a.a.O., S. 121), muß dieser den genannten Anforderungen genügen.

  • BVerwG, 03.03.1998 - 9 C 20.97

    Revisionsbegründung - Anforderungen

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1999 - 9 B 372.99
    Sie haben in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht im einzelnen auszuführen, weshalb das angefochtene Urteil, soweit dagegen die Berufung zugelassen wurde, nach der Auffassung des Berufungsführers unrichtig ist und geändert werden muß (zu den entsprechenden Anforderungen an eine Revisionsbegründung vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 37.88 - BVerwGE 80, 321 und Urteil vom 3. März 1998 - BVerwG 9 C 20.97 - BVerwGE 106, 202 sowie für die Berufungsbegründung im Zivilprozeß BGH, Urteil vom 9. März 1995 - IX ZR 142/94 - NJW 1995, 1559 sowie Albers, in: Baumbach/Lauterbach, ZPO, 57. Auflage 1999, § 124 a Rn. 23 m.w.N.).
  • BGH, 09.03.1995 - IX ZR 142/94

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1999 - 9 B 372.99
    Sie haben in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht im einzelnen auszuführen, weshalb das angefochtene Urteil, soweit dagegen die Berufung zugelassen wurde, nach der Auffassung des Berufungsführers unrichtig ist und geändert werden muß (zu den entsprechenden Anforderungen an eine Revisionsbegründung vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 37.88 - BVerwGE 80, 321 und Urteil vom 3. März 1998 - BVerwG 9 C 20.97 - BVerwGE 106, 202 sowie für die Berufungsbegründung im Zivilprozeß BGH, Urteil vom 9. März 1995 - IX ZR 142/94 - NJW 1995, 1559 sowie Albers, in: Baumbach/Lauterbach, ZPO, 57. Auflage 1999, § 124 a Rn. 23 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 37.88

    Gläubiger - Religionsfreiheit - Verfolgung - Verletzung der Menschenwürde -

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1999 - 9 B 372.99
    Sie haben in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht im einzelnen auszuführen, weshalb das angefochtene Urteil, soweit dagegen die Berufung zugelassen wurde, nach der Auffassung des Berufungsführers unrichtig ist und geändert werden muß (zu den entsprechenden Anforderungen an eine Revisionsbegründung vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 37.88 - BVerwGE 80, 321 und Urteil vom 3. März 1998 - BVerwG 9 C 20.97 - BVerwGE 106, 202 sowie für die Berufungsbegründung im Zivilprozeß BGH, Urteil vom 9. März 1995 - IX ZR 142/94 - NJW 1995, 1559 sowie Albers, in: Baumbach/Lauterbach, ZPO, 57. Auflage 1999, § 124 a Rn. 23 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.01.2023 - 12 S 1841/22

    Generalpräventive Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen, zu dessen Gunsten das

    Die Berufungsgründe können jedoch auch durch Bezugnahmen auf das Vorbringen im Zulassungsverfahren dargelegt werden, wenn sich daraus alles Wesentliche ergibt (BVerwG, Beschlüsse vom 18.09.2013 - 4 B 41.13 -, juris Rn. 6, und vom 23.09.1999 - 9 B 372.99 -, juris Rn. 4 ff.; Happ in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 124a Rn. 99 i.V.m. Rn. 29).
  • BVerwG, 16.07.2015 - 1 C 29.14

    Alter; bekenntnisfähiges; Aufnahme; Aufnahmebescheid; Aussiedlungsgebiet;

    Die Berufungsgründe müssen - soweit sie nicht auf neue Tatsachen und Erkenntnisse gestützt sind - eine Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffes erkennen lassen, sich insbesondere mit den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils auseinandersetzen (BVerwG, Beschluss vom 23. September 1999 - 9 B 372.99, 9 PKH 102.99 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 12 S. 8).

    Eine Bezugnahme auf das Zulassungsvorbringen im Begründungsschriftsatz ist zulässig und kann - je nach den Umständen des Einzelfalles - für eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung ausreichen (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1998 - 9 C 6.98 - BVerwGE 107, 117 ; Beschluss vom 23. September 1999 - 9 B 372.99, 9 PKH 102.99 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 12 S. 9; Urteil vom 8. März 2004 - 4 C 6.03 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 26 S. 31).

  • VGH Baden-Württemberg, 31.05.2011 - 10 S 1857/09

    Zur Frage des Erlöschens einer Betriebserlaubnis für ein Motorkraftrad durch

    Sie haben in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht im Einzelnen auszuführen, weshalb das angefochtene Urteil, soweit dagegen die Berufung zugelassen wurde, nach der Auffassung des Berufungsführers unrichtig ist und geändert werden muss (vgl. hierzu BVerwG, Beschlüsse vom 23.09.1999 - 9 B 372/99 - u.a. - NVwZ 2000, 67; sowie vom 30.01.2009 - 5 B 44.08 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 39).
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