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   LG Koblenz, 04.11.2010 - 9 Qs 153/10   

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https://dejure.org/2010,38383
LG Koblenz, 04.11.2010 - 9 Qs 153/10 (https://dejure.org/2010,38383)
LG Koblenz, Entscheidung vom 04.11.2010 - 9 Qs 153/10 (https://dejure.org/2010,38383)
LG Koblenz, Entscheidung vom 04. November 2010 - 9 Qs 153/10 (https://dejure.org/2010,38383)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Für ein von der angeklagten Person eingeholtes Privatgutachten geltend gemachten Auslagen werden nach Freispruch im Kostenfestsetzungsbeschluss abgesetzt; Erstattung der Kosten für ein von der angeklagten Person eingeholtes Privatgutachten nach Freispruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 464a Abs. 2; StPO § 464b
    Für ein von der angeklagten Person eingeholtes Privatgutachten geltend gemachten Auslagen werden nach Freispruch im Kostenfestsetzungsbeschluss abgesetzt; Erstattung der Kosten für ein von der angeklagten Person eingeholtes Privatgutachten nach Freispruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.11.2002 - 2 ARs 239/02

    Keine Rechtsbeschwerde zum BGH gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss

    Auszug aus LG Koblenz, 04.11.2010 - 9 Qs 153/10
    Die sofortige Beschwerde ist gemäß § 464b S. 3 StPO , § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO das statthafte Rechtsmittel gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Rechtspflegerin; ihre Zulässigkeit richtet sich dabei nach überwiegender Meinung nach den für die sofortige Beschwerde in der StPO normierten Grundsätzen gem. § 311 Abs. 1, 2 StPO (vgl. hierzu BGH NJW 2003, 763 ; OLG Koblenz NJW 2005, 917 unter Aufgabe entgegenstehende Rechtsprechung; wie hier auch Meyer-Goßner, StPO , 53. Aufl., 2010, § 464b Rn. 6 f. m.w.N.; Niesler, in: Beck'scher Online-Kommentar StPO , Stand 01.08.2010, § 464b Rn. 5).
  • OLG Düsseldorf, 08.01.1990 - 2 Ws 608/89
    Auszug aus LG Koblenz, 04.11.2010 - 9 Qs 153/10
    Kosten für ein Privatgutachten sind danach nur anzusetzen, wenn das Gutachten aus Sicht des Angeklagten aus seiner Sicht (ex ante) bei verständiger Betrachtung der Beweislage als für seine Verteidigung notwendig erscheint oder zur Abwehr des Anklagevorwurfs unbedingt notwendig war (OLG Koblenz Rpfleger 1978, 148), sich die Prozesslage des Angeklagten andernfalls alsbald verschlechtert hätte (OLG Düsseldorf NStZ 1997, 511 ), der Angeklagte damit rechnen musste, dass ein solches Gutachten keinesfalls erhoben wird (OLG Hamm NStZ 1989, 588 ), wenn es sich um komplizierte technische Fragen oder um ein sehr abgelegenes Rechtsgebiet handelt, so dass die Einholung des Gutachtens angesichts der Erkenntnislage und im Hinblick auf einen etwaigen Informationsvorsprung der Staatsanwaltschaft im Interesse einer effektiven Verteidigung ("fair trial- Grundsatz") geboten erscheint (vgl. zB. OLG Düsseldorf NStZ 1991, 353 ; OLG Koblenz NStZ-RR 2000, 64).
  • OLG Düsseldorf, 21.04.1997 - 2 Ws 108/97
    Auszug aus LG Koblenz, 04.11.2010 - 9 Qs 153/10
    Kosten für ein Privatgutachten sind danach nur anzusetzen, wenn das Gutachten aus Sicht des Angeklagten aus seiner Sicht (ex ante) bei verständiger Betrachtung der Beweislage als für seine Verteidigung notwendig erscheint oder zur Abwehr des Anklagevorwurfs unbedingt notwendig war (OLG Koblenz Rpfleger 1978, 148), sich die Prozesslage des Angeklagten andernfalls alsbald verschlechtert hätte (OLG Düsseldorf NStZ 1997, 511 ), der Angeklagte damit rechnen musste, dass ein solches Gutachten keinesfalls erhoben wird (OLG Hamm NStZ 1989, 588 ), wenn es sich um komplizierte technische Fragen oder um ein sehr abgelegenes Rechtsgebiet handelt, so dass die Einholung des Gutachtens angesichts der Erkenntnislage und im Hinblick auf einen etwaigen Informationsvorsprung der Staatsanwaltschaft im Interesse einer effektiven Verteidigung ("fair trial- Grundsatz") geboten erscheint (vgl. zB. OLG Düsseldorf NStZ 1991, 353 ; OLG Koblenz NStZ-RR 2000, 64).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2002 - 3 Ws 336/02

    Kostenfestsetzung nach Durchführung eines Strafverfahrens gem. § 464b Satz 3 StPO

    Auszug aus LG Koblenz, 04.11.2010 - 9 Qs 153/10
    Zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde berufen ist das Beschwerdegericht in der Besetzung gemäß § 76 Abs. 1 S. 1 GVG in Verbindung mit § 73 GVG und nicht ein Einzelrichter der Strafkammer (vgl. Niesler a.a.O., Meyer-Goßner, a.a.O., 464b Rn. 7; a.A. OLG Düsseldorf NStZ 2003, 324 ).
  • OLG Hamburg, 18.02.1983 - 1 Ws 32/83
    Auszug aus LG Koblenz, 04.11.2010 - 9 Qs 153/10
    Im Hinblick auf die einem Angeklagte gesetzlich eingeräumte Befugnis, bei den Strafverfolgungsorganen entsprechende Beweiserhebungen anzuregen oder zu beantragen, besteht eine Ersatzpflicht deshalb nur dann, wenn der Angeklagte zunächst alle prozessualen Mittel zur Erhebung des gewollten Beweises ausgeschöpft hat (OLG Hamburg NStZ 1983, 284 ; LG Göttingen JurBüro 1987, 250; OLG Düsseldorf StV 1994, 500 ) und sich nicht mehr anders verteidigen konnte.
  • OLG Hamm, 12.09.1989 - 2 Ws 394/89
    Auszug aus LG Koblenz, 04.11.2010 - 9 Qs 153/10
    Kosten für ein Privatgutachten sind danach nur anzusetzen, wenn das Gutachten aus Sicht des Angeklagten aus seiner Sicht (ex ante) bei verständiger Betrachtung der Beweislage als für seine Verteidigung notwendig erscheint oder zur Abwehr des Anklagevorwurfs unbedingt notwendig war (OLG Koblenz Rpfleger 1978, 148), sich die Prozesslage des Angeklagten andernfalls alsbald verschlechtert hätte (OLG Düsseldorf NStZ 1997, 511 ), der Angeklagte damit rechnen musste, dass ein solches Gutachten keinesfalls erhoben wird (OLG Hamm NStZ 1989, 588 ), wenn es sich um komplizierte technische Fragen oder um ein sehr abgelegenes Rechtsgebiet handelt, so dass die Einholung des Gutachtens angesichts der Erkenntnislage und im Hinblick auf einen etwaigen Informationsvorsprung der Staatsanwaltschaft im Interesse einer effektiven Verteidigung ("fair trial- Grundsatz") geboten erscheint (vgl. zB. OLG Düsseldorf NStZ 1991, 353 ; OLG Koblenz NStZ-RR 2000, 64).
  • OLG Koblenz, 23.06.1999 - 1 Ws 209/99
    Auszug aus LG Koblenz, 04.11.2010 - 9 Qs 153/10
    Kosten für ein Privatgutachten sind danach nur anzusetzen, wenn das Gutachten aus Sicht des Angeklagten aus seiner Sicht (ex ante) bei verständiger Betrachtung der Beweislage als für seine Verteidigung notwendig erscheint oder zur Abwehr des Anklagevorwurfs unbedingt notwendig war (OLG Koblenz Rpfleger 1978, 148), sich die Prozesslage des Angeklagten andernfalls alsbald verschlechtert hätte (OLG Düsseldorf NStZ 1997, 511 ), der Angeklagte damit rechnen musste, dass ein solches Gutachten keinesfalls erhoben wird (OLG Hamm NStZ 1989, 588 ), wenn es sich um komplizierte technische Fragen oder um ein sehr abgelegenes Rechtsgebiet handelt, so dass die Einholung des Gutachtens angesichts der Erkenntnislage und im Hinblick auf einen etwaigen Informationsvorsprung der Staatsanwaltschaft im Interesse einer effektiven Verteidigung ("fair trial- Grundsatz") geboten erscheint (vgl. zB. OLG Düsseldorf NStZ 1991, 353 ; OLG Koblenz NStZ-RR 2000, 64).
  • OLG Koblenz, 15.09.2004 - 1 Ws 562/04

    Anwendung der Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) auf das

    Auszug aus LG Koblenz, 04.11.2010 - 9 Qs 153/10
    Die sofortige Beschwerde ist gemäß § 464b S. 3 StPO , § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO das statthafte Rechtsmittel gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Rechtspflegerin; ihre Zulässigkeit richtet sich dabei nach überwiegender Meinung nach den für die sofortige Beschwerde in der StPO normierten Grundsätzen gem. § 311 Abs. 1, 2 StPO (vgl. hierzu BGH NJW 2003, 763 ; OLG Koblenz NJW 2005, 917 unter Aufgabe entgegenstehende Rechtsprechung; wie hier auch Meyer-Goßner, StPO , 53. Aufl., 2010, § 464b Rn. 6 f. m.w.N.; Niesler, in: Beck'scher Online-Kommentar StPO , Stand 01.08.2010, § 464b Rn. 5).
  • LG Wuppertal, 13.04.2015 - 23 Qs 622 Js 378/13

    Sachverständigengutachten, privates, Erstattung

    Rechtsgebiet handelt, so dass die Einholung des Gutachtens angesichts der Erkenntnislage und im Hinblick auf einen etwaigen Informationsvorsprung der Staatsanwaltschaft im Interesse einer effektiven Verteidigung ("fair trial- Grundsatz") geboten erscheint (OLG Köln, Beschlus s vom 16-11-1991 - 2 Ws 452/91; LG Koblenz, Beschluss vom 04. November 2010 - 9 Qs 153/10 -, Rn. 16 m.w.N., zitiert nach juris; Kotz, NStZ-RR 2010, 1 [2]; Gieg, Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 7. Auflage 2013, § 464a Rn. 7 m.w.N.).
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