Rechtsprechung
   LG Münster, 01.09.2014 - 9 Qs 41/14, 9 Qs - 220 Js 66/14 - 41/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,24899
LG Münster, 01.09.2014 - 9 Qs 41/14, 9 Qs - 220 Js 66/14 - 41/14 (https://dejure.org/2014,24899)
LG Münster, Entscheidung vom 01.09.2014 - 9 Qs 41/14, 9 Qs - 220 Js 66/14 - 41/14 (https://dejure.org/2014,24899)
LG Münster, Entscheidung vom 01. September 2014 - 9 Qs 41/14, 9 Qs - 220 Js 66/14 - 41/14 (https://dejure.org/2014,24899)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,24899) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 126
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 10.09.2010 - 2 BvR 2561/08

    Durchsuchung (vager Tatverdacht; Hehlerei; Verkauf neuwertiger Mobiltelefone über

    Auszug aus LG Münster, 01.09.2014 - 9 Qs 41/14
    Daher reichen bloße Vermutungen nicht aus (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.09.2010, 2 BvR 2561/08).
  • BGH, 26.04.2017 - 2 StR 247/16

    "Legendierte Polizeikontrollen" grundsätzlich zulässig

    Die von dem Angeklagten erhobenen Verfahrensbeanstandungen, die sich unter verschiedenen Gesichtspunkten gegen die Verwertung der im Rahmen der "legendierten Kontrolle' (vgl. hierzu LG Münster, Beschluss vom 1. September 2014 - 9 Qs 220 Js 66/14 - 41/14, NStZ 2016, 126 mit Anm. Gubitz; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 105 Rn. 1a; Mosbacher, JuS 2016, 706, 707 f.; Nowrousian, Heimliches Vorgehen und aktive Täuschung im Ermittlungsverfahren, 2015, S. 95 ff.; ders. Kriminalistik 2013, 105 ff.; Müller/Römer, NStZ 2012, 543 ff.; Tönsgerlemann, AWPrax 2012, 168) gewonnenen Beweismittel wenden, dringen nicht durch.

    (3) Nach anderer Auffassung endet mit der Annahme eines konkreten Anfangsverdachts einer Straftat nicht die Möglichkeit der Polizei, auch nach Gefahrenabwehrrecht vorzugehen (LG Münster, Beschluss vom 1. September 2014 - 9 Qs 220 Js 66/14 - 41/14, NStZ 2016, 126, 127; Nowrousian, Heimliches Vorgehen und aktive Täuschung im Ermittlungsverfahren, 2015, S. 97 ff.; ders., Kriminalistik 2013, 105 ff.; Tönsgerlemann, AWPrax 2012, 168, 169).

    So spricht die gesetzgeberische Entscheidung in § 10 Abs. 3 ZollVG dafür, dass die Anwendung der Regelungen zur Gefahrenabwehr auch bei Vorliegen eines strafprozessualen Anfangsverdachts weiterhin möglich ist (vgl. auch LG Münster, Beschluss vom 1. September 2014 ? 9 Qs-220 Js 66/14 - 41/14, NStZ 2016, 126, 127).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht