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   OVG Saarland, 18.07.1997 - 9 R 13/95   

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OVG Saarland, 18.07.1997 - 9 R 13/95 (https://dejure.org/1997,13398)
OVG Saarland, Entscheidung vom 18.07.1997 - 9 R 13/95 (https://dejure.org/1997,13398)
OVG Saarland, Entscheidung vom 18. Juli 1997 - 9 R 13/95 (https://dejure.org/1997,13398)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Bayern, 18.05.2010 - 11 CS 10.357

    Fahrtenbuchauflage für die Dauer eines Jahres; - Verhältnismäßigkeit; Begründung

    Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 18. Juli 1997 (ZfS 1998, 38), in dem es als nicht als unverhältnismäßig angesehen wurde, dass die öffentliche Verwaltung zwei Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 61 bzw. 37 km/h und die Nichtbeachtung des durch das Zeichen 276 der Straßenverkehrs-Ordnung angeordneten Überholverbots zum Anlass für eine sechsmonatige Fahrtenbuchauflage nimmt, enthält keine Aussage dahingehend, dass eine längere Bemessung der Fahrtenbuchauflage nicht ebenfalls rechtmäßig gewesen wäre.
  • OVG Saarland, 22.03.2000 - 9 V 1/00

    Zur Zulässigkeit der Auferlegung eines Fahrtenbuches; Anforderungen an die

    zfs 1998, 38,.

    vom 18.7.1997 - 9 R 13/95 -.

  • VG Saarlouis, 24.02.2010 - 10 K 386/09

    Anfechtung einer Fahrtenbuchauflage

    So bereits das BVerwG in seinem Beschluss vom 3.2.1989, 7 B 18/89, NJW 1989, 1624 = Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 19, zitiert nach juris, sowie ferner das OVG des Saarlandes in seinem Urteil vom 18.7.1997, 9 R 13/95, ZfS 1998, 38, dokumentiert bei juris (Kurztext); vgl. ferner: OVG Berlin, Beschluss vom 13.3.2003, 8 S 330.02, NJW 2003, 2402; VGH München Beschluss vom 27.1.2004, 11CS 03.2940, BayVBl. 2004, 633; OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.9.2007, 12 ME 225/07, NJW 2008, 167, jeweils zitiert nach juris.
  • VG München, 20.01.2010 - M 23 K 09.5575

    Fahrtenbuch; Mitwirkung

    Zur Begründung wurde u.a. ausgeführt, dass leichte, nicht gefährdende Verstöße zumindest bei erstmaliger Begehung nicht ausreichten, eine Fahrtenbuchauflage zu rechtfertigen (VG Saarlouis ZfS 1997, 318; OVG Saarlouis ZfS 1998, 38) -anderes gelte nur bei bei Wiederholungstaten.
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